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Sozialversicherungen für Ihre Mitarbeitenden

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Sozialversicherungen Mitarbeitende

Aktualisiert am 29.11.2023

Sozialversicherungen – Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Sie tragen die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Sozialversicherungen vor Risiken zu schützen. Sozialversicherungen bieten in erster Linie Leistungen in Form von Erwerbsersatz, Renten oder Zulagen an.

Um diese Versicherungen geht es

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sind durch die folgenden Sozialversicherungen abgesichert:

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Das sind Ihre Aufgaben

Für die Anmeldung Ihrer Angestellten und für die Abrechnung und Überweisung der Beiträge sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zuständig. Zentral ist dabei die AHV – bei ihr müssen Sie alle Ihre Angestellten ab dem 1. Januar vor dem 18. Geburtstag anmelden und regelmässig die Beiträge für sie abrechnen. Die Hälfte der Beiträge ziehen Sie den Angestellten ab, die andere Hälfte bezahlen Sie. Über die Ausgleichskassen laufen auch die Beiträge an die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, eine Unfallversicherung nach UVG für alle Ihre Angestellten abzuschliessen. Je nach Branche müssen Sie dies bei der Suva tun oder können einen anderen Versicherer wählen. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung bezahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, diejenigen für die Nichtberufsunfallversicherung können Sie den Angestellten vom Lohn abziehen.

Auch die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse ist obligatorisch. Bei der Pensionskasse müssen Sie alle Mitarbeitenden melden, die den Mindestlohn von 22'050 Franken verdienen (Stand 2024). Auch hier übernehmen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge.

Gut zu wissen Versäumen Sie es, Ihre Angestellten bei den obligatorischen Versicherungen anzumelden, kommt dies früher oder später aus – beispielsweise nach einem Unfall. Dann werden Ihnen die Beiträge nachträglich belastet und Sie bezahlen Verzugszins. Auch wenn Sie mit den Zahlungen an die Sozialversicherungen in Verzug kommen, werden Verzugszinsen belastet. Eine Zusammenstellung der Beitragspflichten finden Sie in der unten stehenden Übersicht, einen Überblick über alle Sozialversicherungen finden Sie im Lexikon, weitere Informationen auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.

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