Pensionsplanung
18.12.2019
Kostenlos 3 Offerten für Pensionsplanung erhalten
Pensionsplanung Schweiz – Auswahlkriterien
Eine Pensionsplanung beinhaltet eine ausführliche Vorsorgeberatung und Finanzplanung. Ziel ist eine langfristige Steueroptimierung und finanzielle Sicherheit nach der Pension. Auch Anliegen wie eine Frühpensionierung oder ein Kapitalbezug können in einer Pensionsberatung besprochen werden. Auf diese Aspekte kommt es bei der Anbieterwahl an:
- Grösse und Know-How des Anbieters
- Ganzheitliche Beratung, Abdeckung aller relevanten Aspekte
- Referenzen
Pensionsplanung – Auswahlhilfe
Benötigen Sie eine Pensionsplanung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Anbieter in Ihrer Region zu finden. Mit diesen Links kommen Sie direkt zu Ihrem gesuchten Thema:
✓ Was ist eine Pensionsplanung?
✓ Welche Schritte sind Teil einer Pensionsplanung?
✓ Welche drei Säulen beinhaltet die Pensionsplanung?
✓ Wie viel kostet eine Pensionsplanung?
✓ Welche Faktoren beeinflussen die Pensionsfinanzierung?
✓ Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Pensionierung?
✓ Wie kann man sich die Pensionskasse auszahlen lassen?
✓ Wie bekommt man die Rente rechtzeitig?
✓ Wie entstehen Beitragslücken?
✓ FAQ: Häufige Fragen zur Pensionsplanung
Pensionsplanung Schweiz
Die Pensionsplanung besteht in der Schweiz aus drei Säulen. Der 1. Säule als staatliche Vorsorge, der 2. Säule als berufliche Vorsorge und der 3. als private Vorsorge. Da die erste und zweite Säule oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrecht zu erhalten, empfiehlt es sich, bereits ab dem 50. Lebensjahr die Pensionierung zu planen und weitere Vorsorgeoptionen in Betracht zu ziehen. Die Überbrückung der Vorsorgelücke kann durch eine ausführliche Finanzplanung sichergestellt werden.
Diese Schritte sind Teil einer Pensionsplanung:
- Analyse der Situation, Berechnung der Einnahmen und Ausgaben
- Aufnahme von Wünschen und Zielen
- Vergleich verschiedener Optionen
- Erstellen eines persönlichen Plans
- Evtl. weiterführende Betreuung und Beratung nach der Pensionierung
Im Detail werden diese Fragen bei der Pensionsplanung in Bezug auf die individuellen Bedürfnisse thematisiert.
In Bezug auf die Pensionsplanung der betroffenen Person:
- Was ist das frühestmögliche Pensionsalter?
- Lohnt sich ein Kapitalbezug eher als der Bezug der Rente?
- Wo entstehen Einkommenslücken und wie kann man diesen entgegenwirken?
- Wie sieht die Budgetplanung vor und nach der Pensionierung aus?
- Wie können Steuern gespart werden?
- Welche Art der Patientenverfügung ist gewünscht und wie soll die Kostenplanung für das Alters- und Pflegeheim aussehen
Welche der folgenden Optionen erweisen sich als sinnvoll?
- Vorbezug bzw. Aufschub AHV
- AHV-Einzelrente bzw. Splittingrente
- Bezug oder Transfer von Freizügigkeitskonten bzw. -Fonds
- Konto der 3. Säule oder Kollektivanlage
- Gestaffelte oder einmalige Auszahlung
In Bezug auf die Vorsorgeplanung der Angehörigen:
- Wie sieht die Nachlassplanung bzw. der Vorsorgeauftrag aus?
- Wann machen Vermögensübertragungen an die nächste Generation Sinn?
- Wie sind die Familie und Partner langfristig abgesichert?
- Wie wird die Vermögenssituation der überlebenden Person bei Ableben des Partners nach der Pensionierung sichergestellt?
Pensionsplanung Schweiz – 3 Säulen
Die Pensionsplanung in der Schweiz ist in 3 Säulen unterteilt. Einzahlungen in die erste Säule sind Pflicht. In die zweite Säule muss man erst ab dem Alter von 25 Jahren und einem Einkommen von 21'330 CHF (Stand 2020) einzahlen. Es ist einem selbst überlassen, ob man in die dritte Säule einzahlen möchte, dennoch empfiehlt es sich, da die erste und zweite Säule lediglich 60% des früheren Erwerbseinkommens ergeben.
1. Säule – staatliche Vorsorge
Die 1. Säule setzt sich aus der Invaliden- sowie der Alters- und Hinterlassenenversicherung und Ergänzungsleistungen (IV, AHV und EL) zusammen, wobei die AHV entscheidend für die Rente ist.
2. Säule – berufliche Vorsorge
Während die 1. Säule (AHV-Rente) eine existenzsichernde Funktion hat, soll die 2. Säule eine Lebensführung ermöglichen, die mit der des Erwerbsalters vergleichbar ist. Die 1. und 2. Säule ergeben zusammen etwa 60% des letzten Lohns.
3. Säule – private Vorsorge
Will man sein Leben wie gewohnt weiterleben, so ist man in der Regel auf die private Altersvorsorge angewiesen.
Innerhalb der 3. Säule wird zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vorsorge (3b) unterschieden.
Preise Pensionsplanung
Die Kosten für eine ausführliche Pensionsplanung variieren je nach Anbieter. Während einige ein fixes Honorar für die Beratung und Finanzplanung verlangen, arbeiten andere Anbieter auf Stundenbasis. Durch Steueroptimierungen und langfristige Planung werden die Kosten in der Regel aber schnell wieder amortisiert.
Pensionierung planen – Finanzierung
Die monatliche Rente der AHV beträgt im Jahr 2019 zwischen CHF 1’185.- (Minimalrente) und CHF 2’370.- bzw. 3’555.- für Ehepaare (Maximalrente). Die Höhe der Pensionskassengelder wird durch die BVG geregelt und ist abhängig vom eingezahlten Betrag. Die 3. Säule der Altersvorsorge ist in der Schweiz freiwillig, wird aber durch Steuervorteile vom Staat gefördert.
Diese Faktoren beeinflussen die Pensionsfinanzierung:
- Zeitpunkt der Pensionierung (Frühpensionierung oder aufgeschobene Pensionierung)
- Vermögen, Einnahmen und Ausgaben
- Persönliches Sicherheitsbedürfnis
- Gesundheit
- Familiäre Verhältnisse
Pensionierung – Die verschiedenen Möglichkeiten
Wann der richtige Zeitpunkt für die Pensionierung ist, hängt von den persönlichen Wünschen und Zielen sowie den finanziellen Mitteln ab. Mit einer Pensionsplanung wird abgeklärt, welche Varianten in Frage kommen.
Eine Frühpensionierung erfordert eine komplexe Planung und hat Kürzungen der Altersleistungen zur Folge. Allerdings bietet sie mehr Lebensqualität.
Bei einer Teilpensionierung findet kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben statt. Diese ist finanziell besser tragbar als eine Frühpensionierung und ermöglicht einen sanften Ausstieg sowie steuerliche Vorteile.
Bei einer ordentlichen Pensionierung muss kein organisatorischer Aufwand betrieben werden. Allerdings entspricht sie oftmals nicht den individuellen Wünschen.
Eine aufgeschobene Pensionierung bietet zwar eine höhere Gesamtrente, erfordert jedoch im Gegenzug eine längere Erwerbstätigkeit.
Pensionskasse auszahlen
Die Gelder der Pensionskasse können entweder in Form einer lebenslänglichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden. Bei den meisten Pensionskassen ist auch ein Teilkapitalbezug möglich. Welche Variante bevorzugt wird, hängt vom Vorsorgebedarf, der persönlichen Lebenssituation und der Pensionskasse ab.
Bei einer Rente hat man folgende Vorteile: Lebenslängliche Auszahlung, Partner bleibt mitversichert (Hinterlassenenleistung), kein Anlagerisiko und keine Vermögensverwaltung notwendig.
Ein Kapitalbezug bietet diese Vorteile: Grosse Flexibilität, individuelle Anlagen möglich und ein Steuervorteil gegenüber dem Rentenbezug.
Rente rechtzeitig bekommen
Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sobald Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, müssen Sie sich um die Auszahlung der Rente kümmern.
Um die Rente rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie den Bezug der Rente bei der für Sie zuständigen AHV Ausgleichskasse anmelden. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor der Pensionierung stattfinden, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.
Höhe der AHV-Rente
Für das Jahr 2020 beträgt die maximal Einzelrente 2370 CHF pro Monat. Pro Jahr ergibt das 28’440 CHF. Diese Maximalrente erhält man, wenn ab dem 21. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat und wer ein massgebendes jährliches Durchschnittseinkommen von mindestens 85’320 CHF hat.
Alle Rentner/innen, bei denen das Durchschnittseinkommen 14’220 CHF oder weniger beträgt und keine Beitragslücken vorliegen, erhalten eine Minimalrente von 1’185 CHF pro Monat.
Hinzu kommen Auszahlungen der Säule 3a, sofern diese eingezahlt wurden, sowie persönliche Ersparnisse. Um sicherzugehen, dass dies für die Finanzierung des dritten Lebensabschnitts ausreicht, empfehlen wir eine Finanzplanung.
Pensionshöhe von Ehepaaren
Im Konkubinat lebende Paare können zusammen bis zu 4’740 CHF AHV-Rente pro Monat bekommen, wenn beide Partner Anspruch auf die Maximalrente haben.
Bei Ehepaaren dürfen die zwei Einzelrenten zusammen nicht mehr als 150 % der Maximalrente für Alleinstehende betragen (3’555 CHF pro Monat). Wenn die Summe der beiden Einzelrenten den Maximalbetrag übersteigt, werden die Renten anteilsmässig gekürzt.
Beitragslücken schliessen
Für eine lückenlose Beitragsdauer werden bei Männern 44 Beitragsjahre und bei Frauen 43 Beitragsjahre vorausgesetzt. Fehlt ein Beitragsjahr, so wird die Rente anteilsmässig gekürzt.
Beitragslücken entstehen zudem dann, wenn jemand z.B. nicht immer in der Schweiz erwerbstätig war oder während der Studienjahre nicht wenigstens die minimalen AHV-Beiträge bezahlt hat.
Die geschuldeten AHV-Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Dabei liegt der Minimalbeitrag 2019 bei 482 Franken pro Jahr.
Wird die Frist von fünf Jahren verpasst, so müssen nicht unbedingt Beitragslücken befürchtet werden. Wenn schon vor dem 21. Lebensjahr AHV-Beiträge einbezahlt wurden, so schliesst die Ausgleichskasse mithilfe dieser Beiträge allfällige Lücken.
Sind Lücken vor 1979 entstanden, gilt Folgendes: Nach 20 Beitragsjahren bekommt man ein Beitragsjahr geschenkt, nach 27 Jahren zwei und nach 34 Beitragsjahren drei Jahre. Bei Bedarf werden auch noch die im Jahr der Pensionierung einbezahlten AHV-Beiträge als Beitragszeit angerechnet.
FAQ zur Pensionsplanung
Was muss ich tun, damit ich meine Rente rechtzeitig bekomme?
Sie müssen den Bezug der Rente drei bis vier Monate vor der Pensionierung bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden.
- Analyse der Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die Situation
- Definition von Wünschen und Zielen
- Vergleich der situationsbezogenen Möglichkeiten
- Erarbeitung eines persönlichen Plans
- Bei Bedarf weiterführende Betreuung und Beratung im Pensionsalter
Wie hoch sind die Kosten für die Planung der Altersvorsorge?
Für eine ausführliche Planung der Pension variieren die Kosten je nach Anbieter. Durch gezielte Anlagestrategien können Steuern gespart werden und die Kosten für eine langfristige Planung amortisieren sich in der Regel innert kurzer Zeit.
Wie können Einkommenslücken nach der Pensionierung überbrückt werden?
Im Normalfall decken die Leistungen der zweiten und dritten Säule die gewohnten Ausgaben im Erwerbsalter nur zu 60 bis 75%. Die entstandene Einkommenslücke im Pensionsalter muss also meistens aus der privaten Vorsorge (Säule 3) oder aus Ersparnissen und sonstigen Anlagen finanziert werden.
Ist es sinnvoll, die Hypothek mithilfe der Auszahlung der Pensionskasse zu amortisieren?
Die Rückzahlung der Hypothek kann mit dem Altersguthaben finanziert werden. Dadurch sinkt jedoch das Renteneinkommen erheblich.
Offerten erhalten