In Zusammenarbeit mit
Neues Logo vom Beobachter

Unsere KMU-Hotline bietet Sicherheit in Rechtsfragen

Juristische Beratung bei Themen, die Sie selbst oder Ihr Unternehmen betreffen. Für nur 289 Franken pro Jahr.

Wozu ein Beratungspaket für KMU?

Unwissen und ein falsches Vorgehen bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen hat in vielen Fällen nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch Reputationsverlust zur Folge. Die Suche nach einem Rechtsexperten führt jedoch zu hohen Aufwänden und Kosten.

Wir möchten Ihnen diese Sorge nehmen. Deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Beobachter ein umfassendes KMU-Beratungspaket für Ihr Unternehmen sowie für Sie privat als Inhaber oder Inhaberin des Beratungspakets an. Die Kundinnen und Kunden von Gryps profitieren so von einer telefonischen Rechtsberatung oder E-Mail-Beratung, durchgeführt vom zuverlässigen und fachkompetenten Expertenteam des Beobachters.

Zum KMU-Beratungspaket

So profitieren KMU vom Beratungspaket

Die grösste unabhängige Rechtsberatung der Schweiz

35 Expertinnen und Experten garantieren vertrauenswürdige und fundierte juristische Beratung zu allen Themen des Alltags.

Individuelle juristische Beratung bei Rechtsfragen

Rechtsfragen, die Ihr Unternehmen betreffen, können Sie bequem per E-Mail oder Telefon beantworten lassen.

Private Rechtsberatung

Als Inhaber oder Inhaberin des Abonnements profitieren Sie auch von einer privaten Rechtsberatung.

Zugang zu Guider

Mit dem Beratungspaket erhalten Sie Zugang zur digitalen Rechtsberatung des Beobachters (inklusive KMU-Inhalte).

Beobachter-Abo

Mit dem Jahresabo erhalten Sie 26 Ausgaben des Beobachters – direkt ins Büro und als E-Paper.

Werbefreies Lesen auf beobachter.ch

Durchstöbern und lesen Sie die Artikel auf beobachter.ch ganz ohne Werbung.

Jetzt bestellen

Rechtsfälle aus der Praxis

Diese Fallbeispiele aus der Praxis zeigen, wie die Experten und Expertinnen des Beobachters kleinen Unternehmen bei der Lösung ihrer Fragen und Unsicherheiten unterstützen.


Darf mein Unternehmen die Ferien mit einem Bonus-Zuschlag ausbezahlen?

In einem Unternehmen für Datensicherheit mit zehn Angestellten sind die Auftragsbücher voll. Die hochmotivierten Mitarbeitenden bezogen die letzten beiden Jahre wegen der Auftragslage nur wenige Ferientage und machten viele Überstunden. Um die hohen Ferienguthaben abzubauen, will die Chefin einen Teil der Ferien auszahlen mit einem Bonus-Zuschlag von 25%. Zuvor fragt sie aber beim Beratungszentrum des Beobachters, ob das auch eine schlaue Idee ist.

Ist es nicht. Das Gesetz verbietet die Auszahlung von Ferienguthaben. Dies auch dann, wenn die Mitarbeitenden einverstanden sind. Eine Vergütung ist nur erlaubt, wenn Angestellte das Unternehmen verlassen und ihr restliches Ferienguthaben bis zum Austritt nicht mehr beziehen können. Anders bei den Überstunden: Ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, kann die Chefin die Überstunden auszahlen. Ein Zuschlag von 25% ist dabei Pflicht.

Weitere Rechtsfälle aus dem Geschäftsalltag

Das Ehepaar Gloor hat vor rund einem Jahr in der Basler Innenstadt einen Concept-Store eröffnet. Sie verkaufen ausschliesslich nachhaltige und fair produzierte Produkte. Bereits in den ersten Monaten ist das Team auf sechs Angestellte gewachsen und schreibt bereits schwarze Zahlen. Das Geschäftsmodell scheint zu funktionieren. Eine Expansion nach Zürich steht an. Nach langem Suchen haben die Gloors ein hübsches Ladenlokal im Zürcher Niederdorf gefunden. Der Hauptmieter möchte jedoch nur einen Teil des Ladens vermieten und legt den Gloors einen Untermietvertrag vor. Ist das überhaupt zulässig? Zur Sicherheit nutzen sie die telefonische Rechtsberatung des Beobachters.

Die Antwort: Ja, wie bei Mietwohnungen dürfen Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumen Räume untervermieten. Bei Geschäftsräumen kann ausserdem ein Dritter direkt in das Mietverhältnis eintreten; er zahlt die Miete direkt an den Vermieter und nimmt alle Mieterrechte ohne Vermittlung der ursprünglichen Mieterin wahr. Diese haftet weiterhin bis zum Ende ihres ursprünglichen Mietvertrags, jedoch während höchstens zweier Jahre, solidarisch mit dem neuen Mieter.

Ein Angebot für KMU von