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Autoversicherung

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Autoversicherungen Schweiz – Das Wichtigste

  • Die Autoversicherung ist für alle Motor­fahr­zeuge in der Schweiz obli­ga­torisch.
  • Für Unternehmen besteht die Möglich­keit, eine Flotten­ver­si­cherung ab­zu­schliessen.

Passende Auto­ver­si­cherung finden – Aus­wahl­kri­terien

Neben der obligatorischen Motor­fahr­zeug­ver­si­cherung gibt es zu­sätz­liche, frei­willige Auto­ver­si­cherungen. Um die passende Auto­ver­si­cherung mit dem für Sie opti­malen Ver­si­che­rungs­um­fang zu finden, helfen die Ant­worten auf diese Fra­gen:

  • Welche Art von Fahrzeug wollen Sie ver­sichern lassen (z.B. Privat­auto, Firmen­wagen, Nutz­fahr­zeug)?
  • Wie viele Fahrzeuge sollen ver­sichert werden?
  • Welche Schäden sollen ver­sichert werden (z.B. Dieb­stahl, Pannen­hilfe)?
  • Wollen Sie nach einem Un­fall eine freie Garagen­wahl haben?
  • Soll nach einem Unfall ein Ersatz­fahr­zeug bereit­gestellt werden?
  • Handelt es sich beim zu ver­si­chernden Wagen um einen Neu­wagen?
  • Handelt es sich um einen geleasten Wagen?
  • Was sind die Konditionen der Versicherung (Lauf­zeit, Kün­di­gungs­frist, Prämien, Höhe des Selbst­be­halts)?
  • Ist ein Assistance Service in der Auto­ver­si­cherung in­be­griffen?


Autoversicherungs­prämien

Die Prämienhöhe der Autoversicherung hängt von ver­schiedenen Fak­toren wie dem Fahrzeug­modell, Fahr­zeug­wert und der jähr­lichen Fahr­leistung ab. Eben­falls beein­flusst das Geschlecht und Alter des Halters oder der Halterin, die Prämien­stufe sowie der Ver­si­che­rungs­umfang die Höhe der Prämie. So zahlen beispiels­weise Jung­lenkerinnen und Jung­lenker häufig mehr Prämien als ältere Fahrerinnen und Fahrer mit dement­sprechend mehr Erfahrung.

Mehr zu den Kosten einer Auto­ver­si­cherung und Tipps, wie bei den Prämien ge­spart werden kann, finden Sie auf unserer Kostenseite.


Firmenwagen versichern mit Flotten­ver­si­cherung

Mit einer Flottenversicherung, auch Fuhr­park­ver­sicherung genannt, integrieren Sie sämtliche Firmenwagen in eine einzige Police. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Schadens­über­sicht. Bei den meisten Ver­si­cherungen können Sie ausserdem wählen, in welchen Ab­ständen Sie die Bei­träge bezahlen möchten. Schäden die unter den Geschäfts­fahr­zeugen selber ent­stehen, sind oftmals mit diesen Auto­ver­si­cherungen ab­gedeckt.


Tipps für die Auswahl

  • Wenn Sie eine Autoversicherung für Ihr Unter­nehmen brauchen, dann lohnt sich der Ab­schluss einer Flotten­ver­si­cherung ab fünf Fahr­zeugen.
  • Bei den vielen Zusatzver­si­cherungen kann man schnell den Über­blick verlieren. Über­prüfen Sie deshalb bei der Auswahl der Zusatz­ver­si­cherungen sorg­fältig, dass Sie nichts doppelt ver­sichern lassen. Beispiels­weise sind Pannen­schäden teil­weise in der Kasko­ver­si­cherung in­begriffen, sodass eine Assistance-Ver­sicherung nicht nötig ist. In der Kollisions- oder Voll­kasko sind teil­weise auch durch grobe Fahr­lässig­keit ent­standene Schäden mit­versichert.
  • Einjährige Verträge oder eine jähr­liche Kündi­gungs­frist lohnen sich, um von neuen und günstigen Preisen zu profi­tieren.


Welche Autoversicherungen gibt es?

Diese obligatorischen Motorfahr­zeug­ver­si­cherungen und frei­willigen Zu­satz­ver­si­cherungen sind in der Schweiz üblich:


Motorfahrzeug­ver­si­cherung

In der Schweiz ist die Motor­fahr­zeug­ver­si­cherung, auch Motor­fahr­zeug­haft­pflicht­ver­sicherung oder nur Haft­pflicht­ver­sicherung genannt, für jedes Motor­fahr­zeug obli­ga­torisch. Diese deckt Unfälle ab, bei denen andere Fahr­zeuge, Personen, Tiere oder Sachen be­schädigt werden. Weil diese Auto­ver­sicherung obliga­torisch ist, sind die Leistungen bei allen Schweizer Ver­si­cherungs­gesell­schaften fast identisch. Hier ist es gesetzlich vor­ge­schrieben, dass die maximale Ver­si­cherungs­summe mindestens 100 Millionen Franken be­trägt. Auch wenn die Leistungen ähnlich sind, unter­scheiden sich die Auto­ver­si­cherungs­prämien der An­bieter zum Teil enorm, weshalb sich ein Vergleich immer lohnt.


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahr­zeug, die durch externe Ereig­nisse verursacht wurden und an denen man deshalb grund­sätzlich nicht selber schuld ist. Darunter fallen unter anderem Elementar- oder Tier­schäden (z.B. Mader­schäden) oder auch Defekte, die durch Dieb­stahl, wie etwa Glas­bruch, entstanden sind. Zusätzlich sind Schäden infolge von Vandalismus (z.B. Zerstechen der Reifen oder Abbrechen der Antenne) mit­versichert.


Vollkaskoversicherung

Eine ganzheitliche Ab­sicherung bietet die Voll­kasko­ver­sicherung. Hier werden zusätzlich zu den Leistungen der Teil­kasko auch Schäden am eigenen Auto über­nommen, für die man selber die Schuld trägt und die bei einer Kollision ent­standen sind. Je nach Versicherung sogar auch dann, wenn ein Total­schaden entsteht. Rück­erstattet wird im ersten Jahr der Neu­wert des Wagens. In den Folge­jahren werden die Kosten für den Rest­wert des Fahr­zeuges oder prozentuale An­sätze je nach Versicherung bezahlt.


Kollisionskaskoversicherung

Die Kollisionskaskoversicherung umfasst jenen Teil der Voll­kasko, der selbst­ver­schuldete finanzielle Schäden am Fahr­zeug über­nimmt, und kann bei den meisten Ver­si­cherungs­ge­sell­schaften nicht separat ab­ge­schlossen werden. Bei einem geleasten Fahr­zeug ist sie häufig obliga­torisch. Bei einigen Ver­si­cherungs­ge­sell­schaften sind mit der Kollisions­kasko auch Schäden gedeckt, die durch grobe Fahr­lässig­keit entstanden sind.


Insassen-Unfall­ver­sicherung

Mit der Insassen-Unfall­ver­sicherung werden Personen­schäden für Personen, die sich im Fahrzeug befinden, gedeckt. Dazu gehören Tag- und Spital­tag­geld, Invali­ditäts- oder Todes­fall­kapital und Heilungs­kosten bei Spital­aufent­halt. Die Versicherung kann separat für den Fahrer bzw. die Fahrerin, den Bei­fahrer bzw. die Bei­fahrerin oder für alle Insassinnen und Insassen ab­ge­schlossen werden. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn mit dem ver­sicherten Fahr­zeug häufig Aus­länderinnen und Aus­länder chauffiert werden und unklar ist, ob diese aus­reichend ver­sichert sind. Für Personen mit Schweizer Wohn­sitz hingegen lohnt sich die Insassen-Unfall­ver­sicherung oft nicht, da diese in der Regel bereits genügend durch ihren Arbeit­geber bzw. ihre Arbeit­geberin oder die Kranken­kasse über die obliga­torische Un­fall­ver­sicherung ver­sichert sind.


Parkschadenversicherung

Eine Parkschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch unbekannte Dritte am geparkten Fahr­zeug verur­sacht wurden. Sie ist eine Zusatz­ver­sicherung zur Teil- oder Voll­kasko. Absichtliche Schäden (Vandalismus) werden aber nicht von der Park­schaden­ver­sicherung über­nommen. Diese sind in der Teil­kasko mit­versichert. Ist bekannt, wer den Park­schaden verur­sacht hat, dann kümmert sich die Haft­pflicht­ver­sicherung des Verursachers oder der Verursacherin um den Schaden.


Assistance-Versicherung

Die Assistance-Versicherung, auch Pannenhilfe-Ver­sicherung genannt, deckt die Kosten für die Organisation der Pannen­hilfe sowie weitere Kosten, die durch Pannen und Un­fälle am ver­sicherten Wagen ent­stehen. Darunter fallen Abschlepp­kosten, Bergungs- und Rück­führungs­kosten für das Fahr­zeug. Für die Insassinnen und Insassen können ausserdem Fahr- und Über­nachtungs­kosten über­nommen werden. Das Aus­mass der Leis­tungen (z.B. die maximale Deckungs­summe) unter­scheiden sich von Anbieter zu Anbieter.


Verkehrs-Rechtsschutz­ver­si­cherung

Eine Verkehrs-Rechtsschutz­ver­sicherung über­nimmt Prozess­ent­schädi­gungen, An­walts- und Gerichts­kosten bei recht­lichen Streitig­keiten im Strassen­verkehr (z.B. Verkehrs­unfall, Führer­ausweis­entzug, Busse) bis zur Höhe der verein­barten Deckungs­summe. Die Leistungen unter­scheiden sich von Anbieter zu Anbieter.


Autoversicherung wechseln

Wenn Sie Ihre bestehende Auto­ver­sicherung wechseln möchten, müssen Sie die Kündi­gungs­frist beachten. Diese beträgt meistens drei Monate. Ein Wechsel der bestehenden Ver­sicherung ist in diesen Fällen möglich:

1. Bei Vertrags­ablauf:

Die Versicherung gilt für die im Vertrag fest­gehaltene Dauer. Wird die Police nicht auf dieses Datum ge­kündigt, verlängert sie sich in der Regel um ein weiteres Jahr. In den Allgemeinen Ver­si­cherungs­bedingungen (AVB) Ihrer Versicherung finden Sie Details dazu.

2. Bei einem Fahr­zeug­wechsel:
Die Versicherung kann bei einem Fahr­zeug­wechsel ohne Prämien­verlust gewechselt werden. Die Prämie kann anteils­mässig zurück­erstattet werden.

3. Bei einer Prämien­änderung:
Die Autoversicherung kann die Prämien oder die allgemeinen Ver­si­cherungs­be­dingungen für das folgende Ver­si­cherungs­jahr ändern. Die Änderungen müssen dem Ver­si­cherungs­nehmer bzw. der Ver­si­cherungs­nehmerin bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Ver­si­cherungs­jahres bekannt gegeben werden.
Ist der Ver­sicherungs­nehmer oder die Ver­sicherungs­nehmerin mit den neuen Kondi­tionen nicht ein­ver­standen, kann der Vertrag auf Ende des Ver­si­cherungs­jahres ge­kündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Ver­si­cherungs­jahres bei der Ver­sicherung ein­treffen. Bei einigen Versicherungen bezieht sich dieses Vor­gehen nur auf Prämien­erhöhungen, bei anderen auch auf Reduktionen. Schauen Sie sich dazu die all­gemeinen Ver­si­cherungs­be­dingungen an.

4. Bei einem Halter­wechsel:
Bei einem Halterwechsel über­nimmt der neue Halter oder die neue Halterin Rechte und Pflichten aus der Haft­pflicht­ver­sicherung. Der Vertrag kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel gekündigt werden.
Sollte der neue Fahrzeug­ausweis aufgrund des Ver­si­cherungs­nach­weises einer anderen Versicherung aus­gestellt werden, erlischt die Haft­pflicht­versicherung. Die Kasko­versicherung endet am Tag des Halter­wechsels und die Prämie wird anteils­mässig zurück­erstattet.

5. Im Schadenfall:
Nach jedem Schadenfall, für den die Versicherung eine Leistung erbracht hat, kann der Vertrag von beiden Parteien ge­kündigt werden:

Eine Kündigung durch den Ver­si­cherungs­nehmer oder die Ver­si­cherungs­nehmerinist bis spätestens 14 Tage, nachdem die Versicherung mit­geteilt hat, dass sie für den Schaden aufkommt, möglich. Sobald die Kündigung bei der Versicherung eintrifft, erlischt die Deckung. Die bereits geleistete Prämie wird anteils­mässig zurück­erstattet.

Ausnahmen für die Prämien­rück­erstattung:

  • Der Schadensfall hat sich im ersten Ver­sicherungs­jahr ereignet
  • Es handelt sich um einen Total­schaden.

Eine Kündigung durch die Versicherung ist spätestens bei der Aus­zahlung möglich. 14 Tage nach Ein­treffen der Kündigung erlischt die Deckung und die Prämie wird anteils­mässig zurück­erstattet.

Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

Häufige Fragen zur Auto­versicherung

Die Höhe Ihrer Prämienrechnungen hängt von diesen Faktoren ab:

  • Fahrzeugmodell und -art
  • Versicherungsumfang
  • Prämienstufe
  • Jährliche Leistung

Weiter zahlen Frauen in der Regel weniger als Männer und Junglenkerinnen und Junglenker mehr als ältere Lenkerinnen und Lenker, wie eine Studie von bonus.ch aus dem Jahr 2019 zeigt. Auch in Kantonen, in denen es viele Unfälle gibt, ist die Prämie höher gesetzt.

  • Wählen Sie Teilkasko statt Vollkasko – Eine Vollkasko macht nur bei Neuwagen in den ersten 3-5 Jahren Sinn.
  • Selbstbehalt erhöhen – Dies senkt die Prämie.
  • Kein Insassenschutz – In der Schweiz ist der Insassenschutz oft nicht nötig, da hier die obligatorische Unfallversicherung greift.

Eine Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeugversicherung) ist eine obligatorische Autoversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nicht-selbstverschuldete Schäden sowie Diebstahl und Reparaturen. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug ab.

Der Wechselprozess hängt von den Bedingungen des Vertrags und der Versicherungsgesellschaft ab. In der Regeln soll eine Vollkaskoversicherung bei Neuwagen für bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden, danach ist die Absicherung mit Teilkasko ausreichend.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung