Autoversicherung
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen sind Autoversicherungen unerlässlich. Unsere Versicherungspartner sorgen dafür, dass Sie zuverlässig abgesichert sind.
Mit unseren Tipps unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung.
Wir erleichtern Ihnen den Evaluierungsprozess. Füllen Sie unseren Fragebogen aus, um bis zu 3 passende Anbieter zu finden.
Gryps ist seit 2010 tätig und kennt sich in der Versicherungsbranche aus.
Ihre KMU-Einkaufsexperten: unabhängig, einfach und kostenlos.
Autoversicherungen Schweiz – Das Wichtigste
- Die Autoversicherung ist für alle Motorfahrzeuge in der Schweiz obligatorisch.
- Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine Flottenversicherung abzuschliessen.
Passende Autoversicherung finden – Auswahlkriterien
Neben der obligatorischen Motorfahrzeugversicherung gibt es zusätzliche, freiwillige Autoversicherungen. Um die passende Autoversicherung mit dem für Sie optimalen Versicherungsumfang zu finden, helfen die Antworten auf diese Fragen:
- Welche Art von Fahrzeug wollen Sie versichern lassen (z.B. Privatauto, Firmenwagen, Nutzfahrzeug)?
- Wie viele Fahrzeuge sollen versichert werden?
- Welche Schäden sollen versichert werden (z.B. Diebstahl, Pannenhilfe)?
- Wollen Sie nach einem Unfall eine freie Garagenwahl haben?
- Soll nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden?
- Handelt es sich beim zu versichernden Wagen um einen Neuwagen?
- Handelt es sich um einen geleasten Wagen?
- Was sind die Konditionen der Versicherung (Laufzeit, Kündigungsfrist, Prämien, Höhe des Selbstbehalts)?
- Ist ein Assistance Service in der Autoversicherung inbegriffen?
Autoversicherungsprämien
Die Prämienhöhe der Autoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugmodell, Fahrzeugwert und der jährlichen Fahrleistung ab. Ebenfalls beeinflusst das Geschlecht und Alter des Halters oder der Halterin, die Prämienstufe sowie der Versicherungsumfang die Höhe der Prämie. So zahlen beispielsweise Junglenkerinnen und Junglenker häufig mehr Prämien als ältere Fahrerinnen und Fahrer mit dementsprechend mehr Erfahrung.
Mehr zu den Kosten einer Autoversicherung und Tipps, wie bei den Prämien gespart werden kann, finden Sie auf unserer Kostenseite.
Firmenwagen versichern mit Flottenversicherung
Mit einer Flottenversicherung, auch Fuhrparkversicherung genannt, integrieren Sie sämtliche Firmenwagen in eine einzige Police. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Schadensübersicht. Bei den meisten Versicherungen können Sie ausserdem wählen, in welchen Abständen Sie die Beiträge bezahlen möchten. Schäden die unter den Geschäftsfahrzeugen selber entstehen, sind oftmals mit diesen Autoversicherungen abgedeckt.
Tipps für die Auswahl
- Wenn Sie eine Autoversicherung für Ihr Unternehmen brauchen, dann lohnt sich der Abschluss einer Flottenversicherung ab fünf Fahrzeugen.
- Bei den vielen Zusatzversicherungen kann man schnell den Überblick verlieren. Überprüfen Sie deshalb bei der Auswahl der Zusatzversicherungen sorgfältig, dass Sie nichts doppelt versichern lassen. Beispielsweise sind Pannenschäden teilweise in der Kaskoversicherung inbegriffen, sodass eine Assistance-Versicherung nicht nötig ist. In der Kollisions- oder Vollkasko sind teilweise auch durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden mitversichert.
- Einjährige Verträge oder eine jährliche Kündigungsfrist lohnen sich, um von neuen und günstigen Preisen zu profitieren.
Welche Autoversicherungen gibt es?
Diese obligatorischen Motorfahrzeugversicherungen und freiwilligen Zusatzversicherungen sind in der Schweiz üblich:
Motorfahrzeugversicherung
In der Schweiz ist die Motorfahrzeugversicherung, auch Motorfahrzeughaftpflichtversicherung oder nur Haftpflichtversicherung genannt, für jedes Motorfahrzeug obligatorisch. Diese deckt Unfälle ab, bei denen andere Fahrzeuge, Personen, Tiere oder Sachen beschädigt werden. Weil diese Autoversicherung obligatorisch ist, sind die Leistungen bei allen Schweizer Versicherungsgesellschaften fast identisch. Hier ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die maximale Versicherungssumme mindestens 100 Millionen Franken beträgt. Auch wenn die Leistungen ähnlich sind, unterscheiden sich die Autoversicherungsprämien der Anbieter zum Teil enorm, weshalb sich ein Vergleich immer lohnt.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch externe Ereignisse verursacht wurden und an denen man deshalb grundsätzlich nicht selber schuld ist. Darunter fallen unter anderem Elementar- oder Tierschäden (z.B. Maderschäden) oder auch Defekte, die durch Diebstahl, wie etwa Glasbruch, entstanden sind. Zusätzlich sind Schäden infolge von Vandalismus (z.B. Zerstechen der Reifen oder Abbrechen der Antenne) mitversichert.
Vollkaskoversicherung
Eine ganzheitliche Absicherung bietet die Vollkaskoversicherung. Hier werden zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden am eigenen Auto übernommen, für die man selber die Schuld trägt und die bei einer Kollision entstanden sind. Je nach Versicherung sogar auch dann, wenn ein Totalschaden entsteht. Rückerstattet wird im ersten Jahr der Neuwert des Wagens. In den Folgejahren werden die Kosten für den Restwert des Fahrzeuges oder prozentuale Ansätze je nach Versicherung bezahlt.
Kollisionskaskoversicherung
Die Kollisionskaskoversicherung umfasst jenen Teil der Vollkasko, der selbstverschuldete finanzielle Schäden am Fahrzeug übernimmt, und kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht separat abgeschlossen werden. Bei einem geleasten Fahrzeug ist sie häufig obligatorisch. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind mit der Kollisionskasko auch Schäden gedeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Insassen-Unfallversicherung
Mit der Insassen-Unfallversicherung werden Personenschäden für Personen, die sich im Fahrzeug befinden, gedeckt. Dazu gehören Tag- und Spitaltaggeld, Invaliditäts- oder Todesfallkapital und Heilungskosten bei Spitalaufenthalt. Die Versicherung kann separat für den Fahrer bzw. die Fahrerin, den Beifahrer bzw. die Beifahrerin oder für alle Insassinnen und Insassen abgeschlossen werden. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn mit dem versicherten Fahrzeug häufig Ausländerinnen und Ausländer chauffiert werden und unklar ist, ob diese ausreichend versichert sind. Für Personen mit Schweizer Wohnsitz hingegen lohnt sich die Insassen-Unfallversicherung oft nicht, da diese in der Regel bereits genügend durch ihren Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin oder die Krankenkasse über die obligatorische Unfallversicherung versichert sind.
Parkschadenversicherung
Eine Parkschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch unbekannte Dritte am geparkten Fahrzeug verursacht wurden. Sie ist eine Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkasko. Absichtliche Schäden (Vandalismus) werden aber nicht von der Parkschadenversicherung übernommen. Diese sind in der Teilkasko mitversichert. Ist bekannt, wer den Parkschaden verursacht hat, dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin um den Schaden.
Assistance-Versicherung
Die Assistance-Versicherung, auch Pannenhilfe-Versicherung genannt, deckt die Kosten für die Organisation der Pannenhilfe sowie weitere Kosten, die durch Pannen und Unfälle am versicherten Wagen entstehen. Darunter fallen Abschleppkosten, Bergungs- und Rückführungskosten für das Fahrzeug. Für die Insassinnen und Insassen können ausserdem Fahr- und Übernachtungskosten übernommen werden. Das Ausmass der Leistungen (z.B. die maximale Deckungssumme) unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Prozessentschädigungen, Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Streitigkeiten im Strassenverkehr (z.B. Verkehrsunfall, Führerausweisentzug, Busse) bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Die Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Autoversicherung wechseln
Wenn Sie Ihre bestehende Autoversicherung wechseln möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt meistens drei Monate. Ein Wechsel der bestehenden Versicherung ist in diesen Fällen möglich:
1. Bei Vertragsablauf:
Die Versicherung gilt für die im Vertrag festgehaltene Dauer. Wird die Police nicht auf dieses Datum gekündigt, verlängert sie sich in der Regel um ein weiteres Jahr. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versicherung finden Sie Details dazu.
2. Bei einem Fahrzeugwechsel:
Die Versicherung kann bei einem Fahrzeugwechsel ohne Prämienverlust gewechselt werden. Die Prämie kann anteilsmässig zurückerstattet werden.
3. Bei einer Prämienänderung:
Die Autoversicherung kann die Prämien oder die allgemeinen Versicherungsbedingungen für das folgende Versicherungsjahr ändern. Die Änderungen müssen dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt gegeben werden.
Ist der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin mit den neuen Konditionen nicht einverstanden, kann der Vertrag auf Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Versicherung eintreffen. Bei einigen Versicherungen bezieht sich dieses Vorgehen nur auf Prämienerhöhungen, bei anderen auch auf Reduktionen. Schauen Sie sich dazu die allgemeinen Versicherungsbedingungen an.
4. Bei einem Halterwechsel:
Bei einem Halterwechsel übernimmt der neue Halter oder die neue Halterin Rechte und Pflichten aus der Haftpflichtversicherung. Der Vertrag kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel gekündigt werden.
Sollte der neue Fahrzeugausweis aufgrund des Versicherungsnachweises einer anderen Versicherung ausgestellt werden, erlischt die Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung endet am Tag des Halterwechsels und die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
5. Im Schadenfall:
Nach jedem Schadenfall, für den die Versicherung eine Leistung erbracht hat, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden:
Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerinist bis spätestens 14 Tage, nachdem die Versicherung mitgeteilt hat, dass sie für den Schaden aufkommt, möglich. Sobald die Kündigung bei der Versicherung eintrifft, erlischt die Deckung. Die bereits geleistete Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Ausnahmen für die Prämienrückerstattung:
- Der Schadensfall hat sich im ersten Versicherungsjahr ereignet
- Es handelt sich um einen Totalschaden.
Eine Kündigung durch die Versicherung ist spätestens bei der Auszahlung möglich. 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung erlischt die Deckung und die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
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Häufige Fragen zur Autoversicherung
Die Höhe Ihrer Prämienrechnungen hängt von diesen Faktoren ab:
- Fahrzeugmodell und -art
- Versicherungsumfang
- Prämienstufe
- Jährliche Leistung
Weiter zahlen Frauen in der Regel weniger als Männer und Junglenkerinnen und Junglenker mehr als ältere Lenkerinnen und Lenker, wie eine Studie von bonus.ch aus dem Jahr 2019 zeigt. Auch in Kantonen, in denen es viele Unfälle gibt, ist die Prämie höher gesetzt.
- Wählen Sie Teilkasko statt Vollkasko – Eine Vollkasko macht nur bei Neuwagen in den ersten 3-5 Jahren Sinn.
- Selbstbehalt erhöhen – Dies senkt die Prämie.
- Kein Insassenschutz – In der Schweiz ist der Insassenschutz oft nicht nötig, da hier die obligatorische Unfallversicherung greift.
Eine Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeugversicherung) ist eine obligatorische Autoversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nicht-selbstverschuldete Schäden sowie Diebstahl und Reparaturen. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug ab.
Der Wechselprozess hängt von den Bedingungen des Vertrags und der Versicherungsgesellschaft ab. In der Regeln soll eine Vollkaskoversicherung bei Neuwagen für bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden, danach ist die Absicherung mit Teilkasko ausreichend.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung