Was ist die Vaterschaftsentschädigung?
Seit 2021 gibt es auch in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub: Erwerbstätige Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei bezahlte Wochen. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sind analog zu denen für die Mutterschaftsentschädigung. Die Entschädigung erhalten Väter, die im Zeitpunkt der Geburt:
- angestellt oder selbständig erwerbend sind,
- im Familienbetrieb gegen einen Lohn mitarbeiten
- arbeitslos sind und ein Taggeld beziehen oder sich zumindest bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet haben,
- arbeitsunfähig sind und Taggeldleistungen beziehen, die auf einem früheren Lohn basieren, oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
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