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Was ist die Vaterschafts­entschädigung?


Seit 2021 gibt es auch in der Schweiz einen Vaterschafts­urlaub: Erwerbstätige Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei bezahlte Wochen. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vaterschafts­entschädigung sind analog zu denen für die Mutter­schafts­entschädigung. Die Entschädigung erhalten Väter, die im Zeit­punkt der Geburt:
  • angestellt oder selbständig erwerbend sind,
  • im Familien­betrieb gegen einen Lohn mitarbeiten
  • arbeitslos sind und ein Taggeld beziehen oder sich zumindest bei der Arbeits­losen­versicherung angemeldet haben,
  • arbeitsunfähig sind und Taggeld­leistungen beziehen, die auf einem früheren Lohn basieren, oder
  • in einem gültigen Arbeits­verhältnis stehen, aber keine Lohn­fort­zahlung oder Taggeld­leistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.


Wie hoch ist die Vaterschafts­entschädigung?

Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Väter 80 Prozent ihres durch­schnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbs­einkommens vor der Geburt, höchstens aber 220 Franken pro Tag. (Dieses Maximum wird bei einem Lohn von 8'250 Franken pro Monat erreicht, Stand 2023.) Der Vaterschafts­urlaub kann innerhalb der ersten sechs Monaten nach der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden.