1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Was ist die Vaterschafts­entschädigung?


Seit 2021 gibt es auch in der Schweiz einen Vaterschafts­urlaub: Erwerbstätige Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei bezahlte Wochen. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vaterschafts­entschädigung sind analog zu denen für die Mutter­schafts­entschädigung. Die Entschädigung erhalten Väter, die im Zeit­punkt der Geburt:
  • angestellt oder selbständig erwerbend sind,
  • im Familien­betrieb gegen einen Lohn mitarbeiten
  • arbeitslos sind und ein Taggeld beziehen oder sich zumindest bei der Arbeits­losen­versicherung angemeldet haben,
  • arbeitsunfähig sind und Taggeld­leistungen beziehen, die auf einem früheren Lohn basieren, oder
  • in einem gültigen Arbeits­verhältnis stehen, aber keine Lohn­fort­zahlung oder Taggeld­leistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.


Wie hoch ist die Vaterschafts­entschädigung?

Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Väter 80 Prozent ihres durch­schnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbs­einkommens vor der Geburt, höchstens aber 220 Franken pro Tag. (Dieses Maximum wird bei einem Lohn von 8'250 Franken pro Monat erreicht, Stand 2023.) Der Vaterschafts­urlaub kann innerhalb der ersten sechs Monaten nach der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden.

Jetzt Offerten für die Lohnadministration anfordern

Füllen Sie unseren Fragebogen aus und wir vermitteln Ihnen bis zu drei passende Anbieter aus unserem Netzwerk.

Kostenlos Offerten anfordern