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Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?


Die Ergänzungsleistungen (EL) kommen zum Zug, wenn die AHV- oder IV-Renten und das weitere Einkommen die minimalen Lebens­kosten nicht decken.


Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind vorgesehen
  • für Bezüger und Bezügerinnen einer AHV-Rente, auch bei einem Renten­vorbezug, sowie für Bezüger und Bezügerinnen einer IV-Rente respektive einer Hilflosen­entschädigung der IV (nach Vollendung des 18. Alters­jahrs) respektive eines IV-Taggelds während mindestens sechs Monaten,
  • die nicht mehr als 100'000 Franken (Allein­stehende) oder 200'000 Franken (Eheleute) Vermögen haben,
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und
  • die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz sind.
Auch Ausländerinnen und Ausländer können Ergänzungs­leistungen erhalten, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staaten­lose beträgt die Frist fünf Jahre. Für Personen aus Staaten, mit denen die Schweiz ein Personen­freizügigkeits­abkommen abgeschlossen hat, gibt es keine Wartefrist. Ergänzungs­leistungen werden nicht ins Ausland ausgezahlt.

Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.


Was vergüten die Ergänzungsleistungen?

Bei den Ergänzungsleistungen gibt es zwei Kategorien:
  • Jährliche Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungs­kosten
Die jährlichen Ergänzungsleistungen ergeben sich aus der Differenz zwischen den gesetzlich anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Anerkannte Ausgaben sind unter anderem: ein nach Familien­situation abgestufter Pauschalbetrag für die Lebens­haltungs­kosten, Berufsauslagen, der Mietzins (bis zu einem bestimmten Maximalbetrag) respektive die Kosten für den Unterhalt des Eigenheims samt Hypothekar­zinsen, Kranken­versicherungsprämien, Sozial­versicherungs­beiträge, Kosten für die familienergänzende Betreuung und Unterhalts­beiträge wie Alimente.

Unter dem Titel «Krankheits- und Behinderungs­kosten» kommt die EL zudem für Selbstbehalt und Franchise, zahnärztliche Behandlungen, Betreuung und Pflege, Hilfsmittel und weitere effektive Kosten im Zusammenhang mit Krank­heit und Behinderung auf.


Wer bezahlt die Ergänzungs­leistungen?

Die in der EL anfallenden Kosten bezahlen Bund und Kantone. Sie werden durch Steuergelder finanziert.

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