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Was sind Sozialversicherungen?


Die Sozialversicherungen schützen die Schweizer Bevölkerung vor den wirtschaftlichen Folgen, wenn sich gewisse Risiken verwirklichen. Die Ursache dafür kann das steigende Alter, aber auch Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit und dadurch ausgelöste Invalidität sein.

Der Schweizer Sozialstaat ist ein engmaschiges System, das die Existenz der hier lebenden und erwerbstätigen Menschen sichert. Die wichtigsten Institutionen sind dabei die 1948 gegründete Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV, Gründung 1960) und die Arbeitslosenversicherung (ALV), die es seit 1984 gibt. Zur Absicherung des Alters wurden 1985 zudem die berufliche Vorsorge (BV) eingeführt und das sogenannte Drei-Säulen-System verankert (siehe Abbildung).

Die schweizerischen Sozialversicherungen sind den grossen demografischen Veränderungen unserer Zeit ausgesetzt und werden fortlaufend reformiert.


Was ist das Drei-Säulen-System?

Die Basis für die soziale Sicherheit in der Schweiz bildet das sogenannte Drei-Säulen-System. Dieses besteht aus den drei Pfeilern «Staatliche Vorsorge» (1. Säule), «Berufliche Vorsorge» (2. Säule) und «Private Vorsorge» (3. Säule).


Die öffentliche Sozialhilfe ergänzt dieses Sozialversicherungssystem und dient quasi als letztes Auffangnetz.

1. Säule – Existenzsicherung
Die 1. Säule sichert die Existenz aller in der Schweiz wohnhaften Menschen. In diesen Bereich fällt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die bei Bedarf gemeinsam mit Ergänzungsleistungen (EL) den Grundbedarf zum Leben deckt. Zur 1. Säule gehören zudem die Invalidenversicherung (IV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) für Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistende, die Mutterschaftsentschädigung und – seit Januar 2021 – der Vaterschaftsurlaub.

2. Säule – Sicherung des gewohnten Lebensstandards
Die 2. Säule soll den gewohnten Lebensstandard sichern. Sie umfasst sowohl die berufliche Vorsorge (nach BVG, Pensionskasse) wie auch die obligatorische Unfallversicherung (nach UVG). Die ersten beiden Säulen sollen den Versicherten auch nach der Pensionierung – respektive im Fall einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall – rund 60 Prozent ihres bisherigen Einkommens gewährleisten. Aufgrund der demografischen Veränderungen und der sinkenden Umwandlungssätze in der Pensionskasse ist dieses Ziel allerdings heute gefährdet

3. Säule – individuelle Ergänzung der Vorsorge
Die 3. Säule dient der individuellen Ergänzung der Vorsorge. Sie ist komplett freiwillig und wird durch die Versicherten selber finanziert. Die 3. Säule ist unterteilt in die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Insbesondere das Sparen in der gebundenen Säule 3a wird vom Staat durch Steueranreize gefördert. Für die Säule 3a bieten Banken und Versicherer spezielle Lösungen; die so angelegten Gelder können mit wenigen Ausnahmen erst bei der Pensionierung bezogen werden. Die Guthaben der freien Vorsorge 3b sind frei verfügbar und können beispielsweise auch auf einem normalen Sparkonto liegen oder in Wertschriften angelegt sein. Da die staatliche und die berufliche Vorsorge an ihre Grenzen stossen, gewinnt die private Vorsorge an Bedeutung.


Welche Sozialversicherungen kennt die Schweiz?

In der Schweiz gibt es die folgenden Sozialversicherungen:
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
    Die AHV bezahlt unter anderem Altersrenten an die Versicherten und je nach Situation Hinterlassenenrenten an den hinterbliebenen Ehemann oder die Ehefrau sowie an die Kinder. Auch gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft erhalten eine Hinterlassenenrente.
  • Invalidenversicherung (IV)
    Im Fall einer langfristigen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bezahlt die IV unter anderem Eingliederungs¬massnahmen und/oder eine Rente.
  • Ergänzungsleistungen (EL)
    Bezüger und Bezügerinnen einer AHV- oder IV-Rente, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken können, haben einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
  • Erwerbsersatzordnung (EO) inklusive Mutterschaftsentschädigung (MSE), Vaterschaftsurlaub
    Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Lohnausfalls. Zudem bezahlt sie die Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen nach der Geburt. Seit Januar 2021 wird auch der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub aus der EO finanziert.
  • Familienzulagen (FZ)
    Eltern erhalten für minderjährige Kinder Kinderzulagen und für erwachsene Kinder in Ausbildung (bis 25-jährig) Ausbildungszulagen.
  • Berufliche Vorsorge (BV)
    Als Ergänzung zur 1. Säule gewährt die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse eine Rente oder einen Kapitalbezug im Alter und sieht im Bedarfsfall IV- und Hinterlassenenrenten vor. In der beruflichen Vorsorge sind nur Erwerbstätige versichert; der Staat schreibt zudem nur ein Minimum vor.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
    Die Arbeitslosenversicherung kommt bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei Insolvenz des Arbeitgebers zum Zug. Sie bezahlt bei Arbeitslosigkeit unter anderem eine festgelegte Anzahl Taggelder für maximal zwei Jahre.
  • Unfallversicherung (UV)
    Die obligatorische Unfallversicherung kommt unter anderem für die Heilungs- und Behandlungskosten nach einem Unfall und für den damit verbundenen Lohnausfall auf.
Die Militärversicherung ist eine Sozialversicherung des Bundes für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst. Geführt wird die Versicherung von der Suva. Sie deckt während Sicherheits- und Friedensdiensten alle Gesundheitsschädigungen und deren wirtschaftliche Folgen. Die Prämien bezahlen aktive und pensionierte Berufsmilitärs.

Auch die obligatorische Krankenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen; für diese Absicherung ist jede und jeder selber zuständig. Die Versicherten schliessen die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung sowie allfällige Zusatzversicherungen selber ab und bezahlen die Prämien direkt. Die Kantone zahlen, sofern jemand die Voraussetzungen erfüllt, Prämienverbilligungen aus.


Wer ist durch die Sozialversicherungen versichert?

Grundsätzlich unterstehen alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen dem schweizerischen Sozialversicherungssystem. Jede Person ist individuell versichert. Ausnahmen können dann entstehen, wenn mit anderen Staaten Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen wurden.


Wer bezahlt die Sozialversicherungsprämien?

Die meisten Sozialversicherungen werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert. Der Arbeitgeber ist dabei in der Regel für die ordentliche Anmeldung und für die Bezahlung der Prämien zuständig und kann seinen Mitarbeitenden gewisse Prämienanteile abziehen. Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige, beispielsweise auch Langzeiterkrankte und IV-Rentner, die kein Einkommen mehr erzielen, müssen sich bei der kantonalen Ausgleichsstelle melden und die Beiträge direkt bezahlen.

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