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Sozialversicherungen

Sie benötigen für sich und Ihre Mitarbeitenden gute Lösungen im Bereich der Sozial­versicherungen? Unsere KMU-Einkaufs­experten finden für Sie rasch und kostenlos bis zu 3 Anbieter für die Unfall­versicherung (UVG), die Krankentag­geld­versicherung (KTG) und die berufliche Vorsorge (BVG).

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Was sind obligatorische Sozialversicherungen für das Personal?

Sobald Sie Personal einstellen, müssen Sie Ihren Betrieb bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden und die nötigen Sozialversicherungen abschliessen (3-Säulen-Prinzip). Folgende Versicherungen sind obligatorisch:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende sowie für die Mutterschaftsversicherung
  • Familienausgleichskasse (FAK) für die Familienzulagen
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Pensionskasse (BVG), sobald der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt (2023: CHF 22’050)

Gilt in Ihrer Branche ein GAV, der eine Krankentaggeldversicherung vorschreibt, müssen Sie auch diese abschliessen. Das ist zum Beispiel in der Gastronomie oder in der Baubranche der Fall. Am besten fragen Sie bei Ihrem Branchenverband nach.

TippDie Versicherung in der 1. Säule  – also AHV, IV, EO, FAK und ALV  – ist gesetzlich vorgegeben, hier können Sie nichts selbst bestimmen. Bei der Pensionskasse (BVG) sowie bei der Krankentaggeldversicherung (KTG) gibt es Wahlmöglichkeiten, und je nach Branche können Sie bei der Unfallversicherung (UVG) den Versicherer selbst wählen. Entscheiden Sie, was die richtige Lösung für Ihr KMU ist. Geben Sie im Bedarfs-Check an, welche Versicherungen Sie benötigen, und Gryps findet für Sie kostenlos bis zu drei Anbieter.

Sie benötigen für sich und Ihre Mitarbeitenden gute Lösungen im Bereich der Sozial­versicherungen? Gryps findet für Sie rasch und kostenlos bis zu 3 Anbieter für die Unfall­versicherung (UVG), die Krankentag­geld­versicherung (KTG) und die berufliche Vorsorge (BVG). Geben Sie Ihre Anforderungen direkt im Fragebogen ein.

Müssen sich Firmeninhaber den Sozialversicherungen auch unterstellen?

Welche Sozialversicherungen für Sie als Inhaber oder Inhaberin obligatorisch sind, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

  • Ist Ihr Unternehmen eine GmbH oder AG, sind Sie als Inhaber oder Inhaberin quasi angestellt in Ihrer eigenen Firma. Dadurch sind alle Sozialversicherungen, die Sie für Ihre Mitarbeitenden abschliessen müssen, auch für Sie obligatorisch. Sie sind also bei der AHV/IV, der EO, der Familienausgleichskasse, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse versichert. 
  • Sind Sie Inhaberin einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft, gelten Sie als selbstständig erwerbend. Damit ist für Sie nur die AHV/IV, die EO und die Familienausgleichskasse obligatorisch. Alle weitere Absicherung müssen Sie selbst organisieren. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Unfallversicherung und der Pensionskasse zu versichern und eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Gegen Arbeitslosigkeit können sich Selbstständigerwerbende nicht versichern. Ihre Angestellten müssen sie aber natürlich bei den obligatorischen Sozialversicherungen anmelden.
TippViele Selbstständigerwerbende sorgen über massgeschneiderte Versicherungslösungen in der 3. Säule vor. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite «BVG für Selbstständige». Gryps findet für Sie auch gern passende Anbieter von Lebensversicherungen.


Wie hoch sind die Kosten für die Sozialversicherungen?

Die Prämien für die Sozialversicherungen werden zwischen den Angestellten und dem Unternehmen aufgeteilt. Grob gesagt, übernehmen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge.

Bei der obligatorischen Unfallversicherung fallen die Prämien sehr unterschiedlich aus – sie sind abhängig von der Branche, in der Sie tätig sind. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin tragen, die NBU-Prämie für Freizeitunfälle können Sie den Angestellten vom Lohn abziehen. Unterschiede gibt es auch bei den Pensionskassenbeiträgen, sie hängen insbesondere vom Vorsorgeplan ab, den Sie gewählt haben.

Rechnen Sie für Ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zwischen 10% und 20% der Bruttolohnsumme ein. Mehr zu den Kosten der Sozialversicherungen und einige Tipps finden Sie in unserem Kostenplaner.

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Pensionskasse – was muss ein KMU bei der BVG-Versicherung beachten?

Die BVG-Lösungen sind sehr unterschiedlich, denn gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein Minimum. Die meisten Pensionskassen bieten darüber hinausgehend überobligatorische Leistungen an. Welcher Pensionskassenplan der richtige für Ihr KMU ist, hängt von vielen Faktoren ab: von der Branche, der Grösse Ihres Unternehmens und nicht zuletzt auch von Ihren finanziellen Möglichkeiten. Am besten gehen sie bei der Wahl in drei Schritten vor:

  • Beratung einholen: Ohne fachliche Beratung wird es schwierig, die passende Lösung zu finden. In unserem Einkaufsratgeber zum BVG finden Sie spezialisierte Anbieter, die gern zu einem Gespräch vor Ort bereit sind.
  • Angebot bestimmen: Legen Sie fest, welcher Sparteil und welche Risikodeckung für Sie und Ihr KMU richtig sind: BVG-Minimum oder höherer Sparanteil, bessere Risikoabdeckung, Kaderversicherung, 1e-Plan (mehr dazu lesen Sie in unserem Praxisratgeber).
  • Offerten vergleichen: Füllen Sie den Bedarfs-Check aus, um den Kontakt zu drei Anbietern zu erhalten, und vergleichen Sie die Offerten.
Tipp
  • Geben Sie den verschiedenen Anbietern dieselben Eckwerte für Sparanteil und Risikoversicherung an. Nur so lassen sich die Offerten wirklich vergleichen.  
  • Sind Sie im Gastrobereich tätig? Dann haben Sie kaum Wahlmöglichkeiten. Der GAV enthält verschiedene Bestimmungen zur BVG-Versicherung, sodass Ihr KMU für die Anbieter nicht interessant ist. Sie werden Ihre Angestellten bei GastroSocial versichern müssen.
Wer muss BVG-versichert werden?Bei einer Pensionskasse versichern müssen Sie Ihre Angestellten, wenn diese mindestens CHF 22’050 pro Jahr verdienen (Stand 2023). Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag sind die Mitarbeitenden gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert; ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag fängt auch das Alterssparen an. Nicht mehr versichern müssen Sie Angestellte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.


Krankentaggeldversicherung – worauf achten bei der Wahl eines KTG-Versicherers?

Viele Unternehmen schliessen für ihre Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab, um das Risiko einer teuren Lohnfortzahlung bei längerer Erkrankung abzusichern. Grundsätzlich ist die KTG-Versicherung freiwillig, in vielen GAV ist sie aber vorgeschrieben. Gehört Ihre Firma einer Branche an, in der ein GAV gilt, ist die KTG-Versicherung Pflicht.

Gut zu wissenDie Krankentaggeldversicherung deckt üblicherweise während 720 oder 730 Tagen innerhalb 900 Tage 80% des Lohnes der erkrankten Mitarbeitenden. Sie können aber auch einen KTG-Vertrag für 100% des Lohnes abschliessen; das kann bei der Rekrutierung von gesuchten Fachkräften ein Plus darstellen.

Die Prämien für eine Krankentaggeldversicherung gehen ins Geld. Diese Punkte helfen Ihnen, eine bezahlbare Lösung zu finden:

  • Die meisten KMU vereinbaren im KTG-Vertrag eine Wartefrist von 30 Tagen, während derer die Versicherung noch nicht zahlen muss. Je länger die Wartefrist, desto tiefer fallen die Prämien aus. Doch wenn Sie 60 oder 90 Tage Wartefrist vereinbaren, brauchen Sie genug finanzielle Reserven, um im schlimmsten Fall den Lohn einer erkrankten Person während dieser ganzen Zeit selbst zu finanzieren,
  • Sind Sie in einer risikoreichen Branche tätig – etwa als Bergführer oder im Baubereich –, ist es schwierig, eine KTG-Versicherung abzuschliessen. Eine lange Wartefrist erhöht Ihre Chancen.
AchtungWenn Sie planen, den KTG-Versicherer zu wechseln, kündigen Sie die bestehende Versicherung erst, wenn Sie den neuen Vertrag in der Hand haben. Vor allem wenn Sie überdurchschnittlich viele ältere Mitarbeitende haben oder in den letzten drei bis fünf Jahren mehrere Schadensfälle verzeichneten, kann ein Wechsel schwierig werden.


UVG-Unfallversicherung – für wen ist sie obligatorisch?

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zwingend abschliessen. Es gibt zwei Zweige:

  • BU – Berufsunfall: Gegen Berufsunfall müssen Sie alle Mitarbeitenden versichern. Das gilt auch für Heimarbeitende, Lernende, Praktikanten, Volontärinnen.
  • NBU – Nichtberufsunfall: Arbeitet jemand in Ihrem Unternehmen mindestens acht Stunden pro Woche, müssen Sie diese Person auch für Unfälle in der Freizeit versichern.

Führen Sie zum Beispiel eine Baufirma, einen Industrie- oder einen Gastronomiebetrieb, sind Sie verpflichtet, die Unfallversicherung bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) abzuschliessen – eine Übersicht der Suva-pflichtigen Branchen finden Sie in unserem KMU-Lexikon. Sind Sie in einer anderen Branche tätig, können Sie den Anbieter für die Unfallversicherung frei wählen. Mehr zur obligatorischen Unfallversicherung erfahren Sie auf unserer separaten Seite.


Kann man eine Sozialversicherung kündigen und den Anbieter wechseln?

Für die AHV wird Ihr Betrieb entweder der Ausgleichskasse Ihres Branchenverbands oder der kantonalen Ausgleichskasse angeschlossen. Hier haben Sie weder eine Kündigungs- noch eine Wechselmöglichkeit.

Bei allen anderen Sozialversicherungen können Sie den Versicherer frei wählen – Ausnahme: Ihr KMU untersteht für die Unfallversicherung der Suva-Pflicht. Und es lohnt sich durchaus, ab und zu die bestehenden Versicherungen zu prüfen und mit anderen Angeboten auf dem Markt zu vergleichen. Oft können Sie dadurch Prämien sparen. Gehen Sie so vor:

  • Vertragslaufzeit klären
  • Angebote prüfen, Vertrag mit dem neuen Versicherer abschliessen
  • Rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist die alte Versicherung per Einschreiben kündigen
TippsDefinieren Sie zuerst Ihre Wünsche und holen Sie dann mehrere Offerten ein. Mit unserem Bedarfs-Check kommen Sie rasch und unkompliziert zu passenden Anbietern.
Achten Sie darauf, allen Anbietern dieselben Rahmenbedingungen zu nennen. Nur so sind die Offerten anschliessend vergleichbar.
In einem zweiten Schritt empfiehlt sich eine persönliche Beratung – besonders für komplexe Versicherungen, etwa im Bereich BVG und KTG. Dann haben Sie die Möglichkeit, alle vertraglichen Fragen zu besprechen. Kompetente Gesprächspartner finden Sie auf unserer Seite «Versicherungsbroker finden».


Übersicht Kündigungs­fristen

BVG – Pensionskasse6 Monate auf Ende Jahr
Kündigungszugang: 30. Juni
KTG – Krankentaggeldversicherung3 Monate auf Ende Jahr
Kündigungszugang: 30. September
UVG – UnfallversicherungIndividuell im Vertrag geregelt, in der Regel 3 Monate
Kündigungszugang: 30. September


Wie funktioniert das Drei-Säulen-Prinzip der Schweizer Vorsorge?

Die Vorsorge für das Alter sowie die Absicherung gegen Invalidität und Tod basieren auf dem Drei-Säulen-Prinzip; die Komponenten sind:

  • 1. Säule, staatliche Vorsorge: AHV, IV, EO (Erwerbsersatzordnung, inklusive Mutterschaftsversicherung), FAK (Familienausgleichskassen), ALV (Arbeitslosenversicherung)
  • 2. Säule, berufliche Vorsorge: BVG (Pensionskasse), UVG (Unfallversicherung)
  • 3. Säule, private Vorsorge: Einzahlungen in die Säule 3a, Lebensversicherungen der Säule 3a und 3b

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) wird häufig auch zur 2. Säule gezählt. Sie gehört aber nicht zu den obligatorischen Sozialversicherungen und ist freiwillig – ausser ein GAV schreibt sie vor.

Drei Säulen für die Vorsorge in der Schweiz

Eine Übersicht über die drei Säulen der Sozialversicherungen finden Sie in unserem KMU-Lexikon.

Geben Sie im Bedarfs-Check an, für welche Sozialversicherungen Sie ein Angebot benötigen.

Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Firmenverzeichnis

Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.

Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

In aller Kürze – FAQ zu den Sozialversicherungen

Sobald Sie Personal einstellen, müssen Sie dieses bei der AHV-Ausgleichskasse für die AHV / IV / EO versichern. Zudem müssen Sie sich einer Familien­ausgleichs­kasse anschliessen. Ebenfalls obligatorisch ist die Versicherung bei der Arbeitslosen­versicherung (ALV), bei der Unfall­versicherung nach UVG und ab einem Mindestlohn von CHF 22’050 (Stand 2023) bei einer Pensionskasse. Falls der GAV Ihrer Branche dies vorschreibt, ist zudem die Krankentag­geld­versicherung (KTG) obligatorisch.

Sind Sie Inhaber einer Einzelfirma oder Mitinhaberin einer Kollektivgesellschaft, ist für Sie nur die AHV / IV obligatorisch. Den weiteren Schutz müssen Sie selbst organisieren, zum Beispiel indem Sie der Pensionskasse für Ihr Personal beitreten, sich freiwillig gegen Unfall versichern oder eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Gegen Arbeitslosigkeit können Sie sich nicht versichern.

Grundsätzlich ist die KTG-Versicherung freiwillig. Wenn Ihr Betrieb aber einem GAV untersteht, der eine Krankentaggeldversicherung vorschreibt, müssen Sie diese für Ihre Angestellten abschliessen.

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG müssen Sie für alle Ihre Mitarbeitenden abschliessen. Gegen Berufsunfälle (BU) und Unfälle auf dem Arbeitsweg sind alle versichert, auch bei sehr kleinem Pensum. Die Prämien trägt der Betrieb. Arbeitet jemand mindestens acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb, müssen Sie auch eine Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) abschliessen. Diese Prämien können Sie den Angestellten vom Lohn abziehen.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung