Sozialversicherungen
In Zusammenarbeit mit
Erwerbsersatzordnung – bei Dienstpflicht, Mutterschaft, Vaterschaft und Betreuungsurlaub
Für die Abrechnung der EO-Beiträge sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zuständig. Hier erfahren Sie, wie Sie zu den Leistungen kommen.
Sozialversicherungen für Ihre Mitarbeitenden
Sie tragen die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Sozialversicherungen vor Risiken zu schützen. Doch was genau sind hier Ihre Pflichten?
AHV und IV – die 1. Säule
Die grundlegendste Sozialversicherung, bei der alle Ihre Angestellten versichert sein müssen, ist die AHV und mit ihr verbunden die IV.
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung nach UVG ist obligatorisch und sichert Ihre Angestellten bei Berufs- , Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten finanziell ab.
Familienzulagen für Eltern
Die Familienzulagen sollen die finanzielle Belastung, die Kinder mit sich bringen, wenigstens teilweise ausgleichen.
Krankentaggeldversicherung – freiwillig, aber nützlich
Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung deckt den Lohnausfall Ihrer Mitarbeitenden, wenn sie erkranken, und ist eine freiwillige Versicherungslösung.
Arbeitslosenversicherung – das müssen Sie beachten
Die ALV unterstützt nicht nur arbeitslos gewordene Arbeitnehmende mit Taggeldern, sondern hilft Betrieben auch über eine Durststrecke hinweg.
Berufliche Vorsorge über die Pensionskasse
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betrieb einer Pensionskasse anzuschliessen und mindestens die Hälfte der Beiträge zu finanzieren.