Was ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein wichtiger Teil der 1. Säule im Schweizer Sozialversicherungssystem. Sie stellt sicher, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin ein gesichertes Einkommen haben und dass bei einem Todesfall die von der oder dem Verstorbenen wirtschaftlich abhängigen Personen Unterstützung erhalten.
Welche Risiken sind bei der AHV versichert?
Wer ist bei der AHV versichert?
Während bei angestellt Erwerbstätigen der Arbeitgeber für die Versicherung und die Beitragszahlung zuständig ist, müssen Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige – dazu gehören zum Beispiel auch Langzeiterkrankte und Weltreisende mit Wohnsitz in der Schweiz – sich selber darum kümmern, ihre Beitragspflicht zu erfüllen.
Wer seinen Wohnsitz im Ausland – ausserhalb der EU oder EFTA – hat, kann sich unter gewissen Bedingungen freiwillig versichern lassen. Voraussetzung ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder diejenige eines EU- / EFTA-Landes. Zudem muss unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren ein Anschluss an die AHV bestanden haben und der Beitritt muss spätestens zwölf Monate nach Ausscheiden aus der obligatorischen AHV erfolgen. Für Personen, die innerhalb der EU/EFTA wohnen, ist unter Umständen die Fortsetzung der obligatorischen AHV möglich. In der Regel sind sie aber der Sozialversicherung des Landes, in dem sie arbeiten, unterstellt.
Wer ist von der Versicherung ausgenommen?
Was leistet die AHV?
- Eine Altersrente ab der ordentlichen Pensionierung (ein Vorbezug der Rente um ein oder zwei Jahre sowie ein Aufschub um bis zu fünf Jahre sind möglich)
- Eine Alterskinderrente für minderjährige Kinder sowie Kinder in Ausbildung (bis maximal 25 Jahre) von Bezügern einer AHV-Rente
- Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sowie für hinterbliebene eingetragene gleichgeschlechtliche Partner und Partnerinnen
- Hilflosenentschädigungen für Personen, die dauerhaft Hilfe brauchen (zum Beispiel bei der Körperpflege)
- Beiträge an Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte)
Beitragslücken – also Jahre, in denen man keine Beiträge bezahlt hat – können eine Kürzung der AHV-Rente nach sich ziehen. Ein fehlendes Beitragsjahr führt zu einer Kürzung von ca. 2,3 Prozent.
Wer bezahlt die Beiträge an die AHV?
Beiträge der angestellt Erwerbstätigen (Stand 2023) | |||
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Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag | Total | |
AHV | 4,35% | 4,35% | 8,7% |
IV | 0,7% | 0,7% | 1,4% |
EO | 0,25% | 0,25% | 0,5% |
Total | 5,3% | 5,3% | 10,6% |
Beiträge der Selbstständigerwerbenden* (Stand 2023) | |
---|---|
AHV | 8,1% |
IV | 1,4% |
EO | 0,5% |
Total | 10,0% |
*Die Beitragssätze für Selbstständigerwerbende gelten ab einem jährlichen Einkommen von 58'800 Franken. Bei tieferen Einkommen kommt eine abgestufte Skala zur Anwendung. |
Welche Personen sind in der AHV beitragspflichtig?
Wenn eine verheiratete Person die Erwerbstätigkeit aufgibt, um sich zum Beispiel um die Kinder zu kümmern, kann der Ehemann, die Ehefrau dies kompensieren. Er oder sie muss – gemeinsam mit dem Arbeitgeber – mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags von 514 Franken (Stand 2023) einzahlen, dann ist die Beitragspflicht für beide Eheleute erfüllt.
Wann besteht die Gefahr von Beitragslücken?
- Bei vielen kürzeren Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Arbeitgebern
- Bei einem längeren Auslandsaufenthalt
- Bei einem Bezug von Taggeldern infolge Unfall oder Krankheit
- Während eines Studiums ohne Nebenerwerb
- Nach einer Scheidung, wenn eine Seite nicht erwerbstätig ist und keine Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlt
- Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die AHV überweist
Wie lassen sich Beitragslücken in der AHV schliessen?
Liegt die Schuld für eine Lücke beim Arbeitgeber – hat dieser also auf dem Lohnausweis Beiträge abgezogen, aber nicht an die AHV überwiesen –, schreibt die Ausgleichskasse die Beträge nachträglich gut. Die Beweislast liegt beim Versicherten. Dem säumigen Arbeitgeber droht eine Strafanzeige von der Ausgleichskasse.
Wie wird die AHV finanziert?
Die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten machen etwa drei Viertel der Einkünfte der AHV aus. Dazu kommen Beiträge vom Bund und in kleinerem Mass Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, von Spielbanken und anderen Stellen.