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Was bedeutet Suva-Pflicht?


Wer in einer Branche mit einem erhöhten Unfallrisiko arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, seinen Betrieb bei der Suva versichern zu lassen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen und wurde eigens dafür gegründet, Arbeitnehmende in besonders gefährlichen Berufen zu versichern. Sie ist ein wichtiger Teil des Sozialsystems und mit rund zwei Millionen Versicherten der grösste Unfallversicherer der Schweiz.

Nicht Suva-pflichtige Firmen haben in Bezug auf den Unfallversicherer die freie Wahl.


Wer untersteht der Suva-Pflicht?

Bei der Suva sind beispielsweise Betriebe aus den folgenden Branchen versichert:
  • Unternehmen im Hoch- und Tiefbau
  • Industriebetriebe für die Herstellung von Maschinenteilen
  • Chemieunternehmen
  • Transportunternehmen für Waren oder Personen
  • Schreinereien, Glasereien, Schlossereien
  • Metallbau
  • Industrielle Hersteller von Nahrungsmitteln
  • Schlachthäuser
  • Elektrizität-, Gas- und Wasserversorgung
  • Forstbetriebe
  • Personalverleih
  • Architekturbüros
  • Steinmetze
  • Engineering-Unternehmen
  • Lehr- und Invalidenwerkstätten
  • Öffentlich-rechtliche Betriebe, die entsprechende Arbeiten ausführen

Die Liste ist nicht abschliessend; die Suva-Pflicht und wird von Fall zu Fall von der Suva beurteilt. Meldepflichtig sind die Arbeitgeber. Wer also in den oben aufgeführten Branchen tätig ist, sein Geschäftsfeld massgeblich in diese Richtung verändert oder regelmässig mit schweren Maschinen arbeitet, sollte sicherheitshalber mit der Suva Kontakt aufnehmen. Auf der Website der Suva finden sich Kontaktadressen und weiterführende Informationen, etwa zu präventiven Massnahmen für den betrieblichen Alltag in Risikofirmen.

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