Was sind Familienzulagen (FZ)?
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?
- Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft (für Landwirte gibt es ein Spezialgesetz)
- Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
- Erwerbstätiger Elternteil
- Sind beide Eltern erwerbstätig, haben sie die gemeinsame elterliche Sorge und leben sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, hat der Elternteil Anspruch, der im Wohnsitzkanton der Familie arbeitet.
- Arbeiten beide Eltern oder arbeitet keiner von ihnen im Wohnsitzkanton, bezieht derjenige Elternteil die Familienzulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat. Der andere Elternteil hat unter Umständen Anspruch auf eine Differenzzahlung, wenn in seinem Arbeitskanton eine höhere Familienzulage gilt.
- Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, geht sein Anspruch vor.
- Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, ohne zusammenzuleben, hat derjenige Elternteil Vorrang, bei dem das Kind lebt.
Wie hoch sind die Familienzulagen?
- 215 Franken Kinderzulage pro Monat für Kinder unter 16 Jahren respektive unter 20 Jahren, wenn das Kind wegen einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig ist.
- 268 Franken Ausbildungszulage pro Monat für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, solange sie noch in Ausbildung sind.
Wer bezahlt die Prämien für die Familienzulagen?
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