Was ist die Arbeitslosenversicherung (ALV)?
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt (teilweise) den Erwerbsausfall, wenn jemand arbeitslos ist. Ziel ist die Existenzsicherung während der Stellensuche. Weiter bekämpft die Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosigkeit in der Schweiz durch rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und verhütet drohende Arbeitslosigkeit. Insbesondere versucht sie, Langzeitarbeitslosigkeit, Aussteuerungen und wiederholte Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Welches Risiko ist bei der ALV versichert?
Die ALV kommt ausserdem bei Kurzarbeit, wetterbedingten Ausfällen und Insolvenz des Arbeitgebers zum Tragen.
Wer ist bei der ALV versichert?
Wer ist von der ALV ausgenommen?
Einige weitere Personengruppen bezahlen zwar Beiträge an die ALV, haben aber keinen Leistungsanspruch:
- Arbeitnehmende, die weniger als 500 Franken monatlich verdienen
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Arbeitslose in arbeitgeberähnlicher Stellung
- Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen (zum Beispiel, weil sie zu wenig Beitragszeit mitbringen oder weil sie demnächst ein Vollzeitstudium aufnehmen und deshalb nicht vermittelbar sind)
Was gilt für Selbstständigerwerbende?
Aber: Wenn jemand vor der selbstständigen Existenz angestellt war und nach relativ kurzer Zeit die Selbstständigkeit wieder beenden muss, hat er oder sie unter Umständen Anspruch auf Taggelder. Dann verlängert sich die Rahmenfrist für die Beitragszeit um die Dauer der selbstständigen Erwerbstätigkeit (maximal um zwei Jahre). Wer also zum Beispiel sechzehn Monate lang selbstständig erwerbend war, hat eine Rahmenfrist von drei Jahren und vier Monaten statt der üblichen zwei Jahre. Hat er oder sie in dieser Zeit mindestens zwölf Monate lang Beiträge bezahlt, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosentaggeld.
Was leistet die ALV?
Das Arbeitslosentaggeld liegt bei 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdiensts, der sich aus dem Durchschnitt der letzten sechs oder zwölf Monatslöhne ergibt (je nachdem was für den Versicherten vorteilhafter ist). Wenn Versicherte Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, wenn ihr versicherten Verdienst unter 3'797 Franken liegt oder wenn sie zu mindestens 40 Prozent invalid sind und eine IV-Rente erhalten, haben sie Anspruch auf ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdiensts. In allen übrigen Fällen bezahlt die ALV 70 Prozent. Maximal versichert ist ein Jahreslohn von 148'200 Franken (Stand 2026).
Die Höhe der Taggelder von Versicherten, die von der Beitragspflicht befreit sind, wird pauschal nach Ausbildung, Alter und Unterhaltspflicht definiert und beträgt zwischen 40 und 153 Franken pro Tag. (In bestimmten Situationen können diese Beträge halbiert werden.)
Neben den Taggeldern bietet die ALV professionelle Unterstützung bei der Stellensuche. Das geschieht sowohl in Form von Kursen und Programmen, in denen Kenntnisse verbessert werden können, wie auch mittels Beratung in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Wann endet ein Anspruch auf Arbeitslosengelder?
| Taggeldanspruch bei der ALV | ||
|---|---|---|
| Anzahl Taggelder | Beitragszeit in Monaten* | Weitere Bedingungen |
| 640 | mindestens 22 | In den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos geworden |
| 520 | mindestens 22 | Älter als 55 |
| 520 | mindestens 22 | Bezug einer IV-Rente, mit einem IV-Grad von mindestens 40 Prozent (ausgenommen unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflicht) |
| 520 | mindestens 18, aber weniger als 22 | In den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos geworden |
| 400 | mindestens 18 | |
| 380 | mindestens 12, aber weniger als 18 | In den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos geworden |
| 260 | mindestens 12, aber weniger als 18 | |
| 200 | 12 bis 24 | Jünger als 25 und keine Unterhaltspflicht für Kinder |
| 90 | beitragsbefreit | Personen, die aufgrund des Wegfalls einer IV-Rente von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, haben seit dem 1.1.2022 sogar 180 Taggelder zugute. Ab dem 91. Tag übernimmt die IV die Kosten der Taggeldleistungen samt Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen. |
| * Die Beitragsmonate müssen innerhalb der zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit liegen. | ||
An welche Bedingungen sind die Leistungen geknüpft?
Bei Verletzung dieser Pflichten streicht das RAV als Sanktion einige Taggelder. Bis zu 60 Einstelltage werden unter anderem verhängt, wenn jemand durch eigenes Verschulden arbeitslos ist, sich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemüht oder Weisungen des RAV nicht befolgt. Gegen solche Entscheide kann man Einsprache erheben.
Wer bezahlt die Prämie bei der ALV?
| Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag | Total | |
| Jahreseinkommen bis 148’200 Franken | 1,1% | 1,1% | 2,2% |