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Unfallversicherung in der Schweiz – für wen braucht es eine UVG-Versicherung und was leistet sie?

Sobald Sie Personal beschäftigen, benötigen Sie eine Unfallversicherung gemäss UVG. Diese besteht aus drei Teilbereichen: 

  • Berufsunfall (BU): Die Versicherung gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Das gilt auch für Heimarbeitende, Lernende, Praktikanten, Volontärinnen. 
  • Nichtberufsunfall (NBU): Mitarbeitende, die mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten, müssen auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert werden. 
  • UVGZ: Die UVG-Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie bietet zusätzliche Leistungen und wird vor allem für Kadermitarbeitende abgeschlossen.


Was leistet die UVG-Versicherung in der Schweiz?

Die UVG-Versicherung über den Arbeitgeber übernimmt diese Kosten:

  • Heilungskosten ambulant und im Spital
  • Kostenvergütung für Auslagen wie Transporte, Haushaltspflege, Hilfsmittel
  • Taggelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Invalidenrente bei (Teil-)Invalidität 
  • Hinterlassenenleistungen wie Waisenrente, Witwen- oder Witwerrente
  • Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität
  • Hilflosenentschädigung, wenn für die Bewältigung des Alltags die Hilfe Dritter nötig ist

Die UVG-Taggelder entsprechen 80% des AHV-pflichtigen Lohnes, den Ihr Mitarbeiter, Ihre Mitarbeiterin vor dem Unfall bezogen hat. Das UVG kennt eine Obergrenze von CHF 148‘200 pro Jahr (Stand 2023). Höhere Löhne können mit einer Unfallzusatzversicherung abgesichert werden.

Gut zu wissenDie Leistungen der Unfallversicherung in der Schweiz setzen am dritten Tag nach dem Unfall ein. Während dieser Wartefrist, also in den ersten zwei Tagen, müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin 80% des versicherten Lohnes übernehmen. Dank der UVG-Versicherung kommt Sie der Unfall eines Angestellten also viel weniger teuer zu stehen als eine Erkrankung.

Was kostet die Unfallversicherung in der Schweiz?

Die Prämie für die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber wird individuell berechnet. Sie hängt insbesondere von der Art der Tätigkeit ab: Betriebe in risikoreicheren Branchen, etwa das Baugewerbe, zahlen höhere Prämien als beispielsweise ein Bürobetrieb.

  • Die Prämie für die Berufsunfall­versicherung (BU) ist vollumfänglich vom Arbeitgeber zu bezahlen.
  • Die Prämie der Nicht­berufsunfall­versicherung (NBU) dürfen Arbeitgeber den Angestellten vom Lohn abziehen. Heute übernehmen jedoch viele Arbeitgeber auch die NBU-Prämie teilweise oder gar ganz.
  • Inhaber einer Einzelfirma und andere selbstständig erwerbende Personen, die sich freiwillig versichern, zahlen die Prämien für die Unfallversicherung selbst.   

Mehr zu den Kosten der ganzen Sozialversicherungen für Ihr Personal erfahren Sie in unserem Kostenplaner .


Gibt es eine Unfallversicherung für Selbst­ständige?

Sind Sie selbstständig erwerbend – also Inhaber einer Einzelfirma oder Mitinhaberin einer Kollektivgesellschaft –, sind Sie nicht obligatorisch der UVG-Versicherung unterstellt. Sie können aber freiwillig eine Versicherung abschliessen. Für ihre eigene Unfallversicherung sind Selbstständige bei der Wahl des Anbieters frei – auch wenn sie ihr Personal bei der Suva versichern müssen.

Gut zu wissenIn ihrer Unfallversicherung können Selbstständige auch Leistungen über dem UVG-Obligatorium decken, beispielsweise ein Privatzimmer bei Spitalaufenthalt. Dafür benötigen sie eine Unfallzusatzversicherung.

Wie findet man den richtigen Unfall­versicherer?

Sie wollen verschiedene UVG-Versicherungen vergleichen? Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz sind gesetzlich vorgegeben. Bei den Unfallzusatzversicherungen dagegen gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Anbietern. Klären Sie diese Punkte:

  • Suva-Pflicht? Führen Sie einen Betrieb mit erhöhten Unfallrisiko – zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, im Transport, in der Lebensmittelherstellung –, sind Sie verpflichtet, die Unfallversicherung bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) abzuschliessen (siehe Liste der Suva-pflichtigen Unternehmen). Sind Sie in einer anderen Branche tätig, können Sie Ihren Unfallversicherer frei wählen.
  • Deckungsumfang? Sollen nur die obligatorischen Leistungen versichert sein oder bieten Sie Ihren Angestellten zusätzliche Leistungen im Rahmen der UVG-Zusatzversicherung? Recht häufig ist zum Beispiel eine Versicherungsdeckung auch für Lohnanteile über der UVG-Obergrenze für Kaderangestellte.
  • Kombi-Versicherung? Wenn Sie auch eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, holen Sie eine Kombi-Offerte ein. Das kommt Sie oft günstiger zu stehen.
TippVor allem im Bereich der UVG-Zusatzversicherung kann sich ein Vergleich mehrerer Anbieter auszahlen. Über unseren Bedarfs-Check geht dies ganz einfach: Geben Sie Ihre Anforderungen ein und Gryps findet für Sie drei passende Anbieter. Diese können Sie auch beraten, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist.


Was bringt eine Unfall­zusatz­versicherung?

Die freiwillige Unfallzusatzversicherung (UVGZ) kann individuelle Bedürfnisse abdecken, die in der obligatorischen Versicherung nicht berücksichtigt sind. Versichert werden können unter anderem diese Leistungen:

  • Privates oder halbprivates Zimmer im Spital
  • Freie Arzt- und Spitalwahl
  • 100% Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland
  • Taggeld ab dem 1. Tag
  • Erhöhung des Taggelds auf 100% des Lohns
  • Taggeld oder Rente auch für den Lohn über der UVG-Obergrenze von 148‘200 CHF

Eine Unfallzusatzversicherung können Sie für alle Ihre Angestellten oder auch nur für einzelne Mitarbeitergruppen abschliessen. Eine solche Zusatzversicherung kostet Sie zwar mehr, wirkt sich aber positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und auf den Ruf Ihres Unternehmens als Arbeitgeber aus. Insbesondere Kaderangestellte schätzen es, wenn der ganze Lohn versichert ist.

TippAls Inhaberin einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektivgesellschaft sind Sie nicht durch die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt. Sie können sich aber freiwillig der UVG-Versicherung für Ihr Personal anschliessen und mit einer Unfallzusatzversicherung die besseren Leistungen auch für sich selbst sichern. 

Häufig gestellte Fragen

Ja, alle Mitarbeitenden müssen mindestens gegen Berufsunfall (BU) versichert werden. Mitarbeitende, die mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb tätig sind, müssen Sie auch gegen Nichtberufsunfall (NBU) versichern.

Für verschiedene Branchen – zum Beispiel Hoch- und Tiefbau, Industriebetriebe, Personalverleih – besteht eine Suva-Pflicht. Das heisst, Sie müssen Ihren Betrieb zwingend bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) versichern. Sind Sie in einer anderen Branche tätig, können Sie den Unfallversicherer frei wählen.

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein Zweig der Unfallversicherung gemäss UVG. Sie deckt Unfälle in der Freizeit ab. Obligatorisch ist die NBU-Versicherung für alle Mitarbeitenden, die mindestens acht Stunden in Ihrem Betrieb arbeiten.

Die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz ist an die Erwerbstätigkeit gebunden. Nichterwerbstätige müssen die Heilungskosten nach einem Unfall bei der Krankenkasse mitversichern. Es ist zudem möglich, auf freiwilliger Basis eine Taggeldversicherung abzuschliessen.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung

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