Sozialversicherungsbeiträge

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Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgebende: Höhe und Berechnung

Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO und ALV teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende je zur Hälfte. Bei Unfall, Pensionskasse und Krankentaggeld gelten eigene Regeln. Insgesamt liegt der Arbeitgeberanteil typischerweise bei 10% bis 20% der Bruttolohnsumme. Füllen Sie unseren Fragebogen aus, um Angebote für die frei wählbaren Versicherungen (BVG, UVG, KTG) zu erhalten. Wir arbeiten mit über 50 Versicherungsanbietern zusammen und vernetzen Sie mit bis zu 3 passenden, die Ihnen kostenlos und unverbindlich Offerten unterbreiten.

Hier erfahren Sie zudem, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge zusammensetzen und wie hoch die Beitragssätze 2026 sind.

Arbeitgeber am Schreibtisch setzt sich mit dem Thema Sozialversicherungen für seine Mitarbeitenden auseinander.

So setzen sich die Sozialversicherungsbeiträge zusammen

Die meisten Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen  finanzieren Arbeitgeber und Angestellte zusammen. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie für die korrekte Anmeldung und für die Bezahlung der Beiträge verantwortlich. Den Anteil der Mitarbeitenden ziehen Sie vom Lohn ab. Diese Beitragssätze gelten 2026:

VersicherungBeitragssatz 2026Wer trägt ihn?
AHV / IV / EO10,6% des BruttolohnsArbeitgeber und Arbeitnehmende je zur Hälfte
Familienausgleichskasse (FAK)ca. 1% bis 2,5% des Bruttolohns (je nach Kanton und Familienausgleichskasse)Arbeitgeber (Ausnahme im Wallis: Arbeitgeber und Arbeitnehmende)
Arbeitslosenversicherung (ALV)2,2% des Jahreslohns bis zum Höchstbetrag von 148'200 Franken pro JahrArbeitgeber und Arbeitnehmende je zur Hälfte; auf dem darüber liegenden Lohn (über 148'200 Franken/Jahr) keine ALV
Unfallversicherung (UVG) : Berufsunfall(BU) und Nichtberufsunfall (NBU)

Branchenabhängig (nach Risikoklasse des Betriebs)

  • BU: Arbeitgeber
  • NBU: Arbeitnehmende, wobei der Arbeitgeber jedoch einen Teil oder die ganze NBU-Prämie übernehmen kann
Unfallzusatz (UVGZ)Abhängig von der gewählten DeckungFrei vereinbar (Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmende)
Pensionskasse (BVG)Ab Jahreslohn von 22'680 Franken: abhängig vom gewählten Vorsorgeplan und AnbieterArbeitgeber mind. die Hälfte
Krankentaggeldversicherung (KTG)Abhängig von Belegschaft, Wartefrist und AnbieterArbeitgeber mind. die Hälfte

Wie hoch sind die Sozialversicherungskosten insgesamt?

Die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV machen bei Löhnen bis zu 148’200 Franken total 12,8% des Jahreslohns aus (Stand 2026); für darüberliegende Lohnanteile sind es 10,6%. Die Hälfte dieser Beiträge können Sie Ihren Angestellten vom Lohn abziehen. Dazu kommen die branchenabhängige Unfallprämie sowie die vom Vorsorgeplan abhängigen BVG-Beiträge.

Rechenbeispiel

Sie beschäftigen in Ihrer GmbH vier Angestellte. A und B verdienen je 60’000 Franken, C verdient 85’000 Franken und D 115’000 Franken. Sich selbst zahlen Sie einen Lohn von 160’000 Franken aus. Das sind die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV, die Sie abliefern:

PersonLohn x BeitragssatzSozialversicherungsbeiträgeIhr Anteil
A und B120’000 Franken x 12,8%15’360 Franken7’680 Franken
C85’000 Franken x 12,8%10’880 Franken5’440 Franken
D115’000 Franken x 12,8%14’720 Franken7’360 Franken
Sie selbst148’200 Franken x 12,8%
11’800 Franken x 10,6%
18’969.60 Franken
+
1’250.80 Franken
= 20'220.40 Franken
10'110.20 Franken
Total 61'180.40 Franken30'590.20 Franken
Die Prämien für die Unfallversicherung werden in Promille des versicherten Lohnes berechnet. Ihre Höhe hängt hauptsächlich von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Je grösser das Unfallrisiko, desto höher fällt die Prämie aus.
 
Die Beiträge an die Pensionskasse hängen vom gewählten Vorsorgeplan und Anbieter ab.
 
Auch die Kosten für die Krankentaggeldversicherung sind unterschiedlich. Sie hängen insbesondere von der gewählten Wartefrist ab. Zudem hat die Zusammensetzung Ihrer Belegschaft einen Einfluss: Beschäftigen Sie viele ältere Mitarbeitenden oder gibt es Langzeiterkrankte, finden Sie eine KTG-Versicherung – wenn überhaupt – oft nur zu hohen Prämien.
 
Füllen Sie den Fragebogen aus, um konkrete Offerten für Ihr Unternehmen zu erhalten.
 
FazitDie Sozialversicherungskosten sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Als Richtgrösse können Sie mit 10% bis 20% der Bruttolohnsumme rechnen. Ausschlaggebend sind insbesondere die Risikoeinstufung der Unfallversicherung und die Ausgestaltung Ihres Pensionskassenvertrags.

So senken Sie Ihre Sozialversicherungskosten

Ihre beeinflussbaren Sozialversicherungskosten senken Sie vor allem dort, wo Sie den Anbieter frei wählen – also bei Unfall-, Krankentaggeld- und Pensionskassenversicherung. Drei Hebel:

  • Bündeln: Wenn Sie Ihre Sozialversicherungen zusammenstellen, prüfen Sie, ob Sie günstiger kommen, wenn Sie die UVG-, die KTG- und die BVG-Versicherung beim selben Anbieter abschliessen. Oft können Sie von günstigen Kombiangeboten profitieren. Es kann aber auch sein, dass ein Versicherungsbroker für Sie günstigere und passendere Lösungen bei unterschiedlichen Versicherern findet.
  • Wartefrist erhöhen: Bei der Krankentaggeldversicherung können Sie die Kosten tiefer halten, indem Sie eine lange Wartefrist wählen. Je später die Zahlungen der Versicherung einsetzen müssen, desto günstiger die Prämie. Die meisten Unternehmen wählen eine Wartefrist von 30 Tagen. Noch günstiger fahren Sie mit 60 Tagen Wartefrist – dann müssen Sie aber, sollte ein Angestellter länger krank sein, die Lohnfortzahlung während dieser Zeit selbst übernehmen.
  • Regelmässig vergleichen: Es lohnt sich, diejenigen Versicherungen, bei denen Sie freie Anbieterwahl haben (Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse und je nach Branche Unfallversicherung), regelmässig zu prüfen und die Prämien mit anderen Anbietern zu vergleichen. Über unseren Fragebogen ⁣holen Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von bis zu drei passenden Versicherungsanbietern aus unserem Partner-Netzwerk ein.

Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2026 von Cheyenne Spycher

Häufig gestellte Fragen

Die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV betragen 2026 zusammen 12,8% des Jahreslohns bis 148’200 Franken und 10,6%, wenn der Jahreslohn darüber liegt. Mit Unfall-, Pensionskassen- und allfälliger Krankentaggeldversicherung liegt der gesamte Arbeitgeberanteil als Richtgrösse bei rund 10% bis 20% der Bruttolohnsumme.

Wie hoch der Arbeitgeberanteil ausfällt, hängt vor allem von der Risikoklasse Ihrer Unfallversicherung, dem gewählten Pensionskassenplan und – bei der Krankentaggeldversicherung – der Wartefrist ab. Die Beiträge der 1. Säule (AHV/IV/EO, ALV) sind dagegen für alle Betriebe gleich.

Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen Sie, indem Sie den Bruttolohn mit den Beitragssätzen multiplizieren: 12,8% für AHV/IV/EO und ALV bis 148’200 Franken (Stand 2026), dazu die branchenabhängige Unfallprämie und die Pensionskassenbeiträge. Ein Rechenbeispiel für vier Angestellte finden Sie weiter oben.

Der UVGZ-Beitrag ist die Prämie für die freiwillige Unfallzusatzversicherung (UVGZ), die über die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung hinausgeht, etwa für Lohnteile über dem UVG-Höchstlohn oder für die private Spitalabteilung. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmende den Beitrag tragen, ist frei vereinbar.

ALV-Beiträge von 2,2% werden 2026 bis zu einem Jahreslohn von 148’200 Franken erhoben. Auf dem darüber liegenden Lohnanteil sind keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geschuldet.

Den Arbeitnehmeranteil an AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall und, je nach Vereinbarung, an Pensionskasse und Krankentaggeld ziehen Sie den Angestellten direkt vom Bruttolohn ab. Die Berufsunfallprämie und die Familienzulagen-Beiträge tragen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin allein.

Der 13. Monatslohn sowie Boni, Gratifikationen und Provisionen gehören zum massgebenden Lohn und sind voll AHV- und beitragspflichtig. Nicht beitragspflichtig sind dagegen echte Spesenvergütungen und die Familienzulagen selbst.

Die Beiträge an die Familienausgleichskasse von rund 1% bis 2,5% des Bruttolohns tragen in fast allen Kantonen allein die Arbeitgebenden. Einzige Ausnahme ist der Kanton Wallis, wo sich auch die Arbeitnehmenden daran beteiligen.

Die Sozialversicherungsbeiträge rechnen Arbeitgebende über die AHV-Ausgleichskasse ab, die dafür in der Regel monatliche oder vierteljährliche Akontobeiträge auf Basis der gemeldeten Lohnsumme erhebt. Nach dem Jahresende erstellt die Ausgleichskasse anhand der effektiv bezahlten Löhne die definitive Jahresabrechnung.

Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag Beiträge an AHV, IV und EO. Die Sparbeiträge der Pensionskasse kommen ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag dazu. Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, ist auf einem Freibetrag von den AHV-Beiträgen befreit.

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Caroline Schupp

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Leiterin Einkaufsberatung

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