Pensionskasse für Selbstständige
Sie sind Inhaberin einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektivgesellschaft, also selbstständig erwerbend? In der beruflichen Vorsorge ist für Selbstständige nur ein minimaler Vorsorge- und Versicherungsschutz obligatorisch. Möchten Sie selbst fürs Alter vorsorgen und Risiken absichern, unterstützen Sie unsere Einkaufsexperten und finden rasch drei passende Anbieter für Sie.
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Welche Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge stehen Selbstständigerwerbenden offen?
Ob Inhaberin einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektivgesellschaft – im Rahmen der beruflichen Vorsorge gibt es drei Möglichkeiten, wie sich Selbstständigerwerbende in der 2. Säule versichern können. Welche die richtige ist für Sie, hängt von Ihren Vorsorgebedürfnissen, der Branche und der Unternehmensgrösse ab.
- BVG-Möglichkeit 1
Beschäftigen Sie Personal, müssen Sie Ihren Betrieb ohnehin einer Pensionskasse anschliessen. Sofern das Reglement es zulässt, können Sie sich selbst dort ebenfalls versichern. Vor allem, wenn Sie Ihrem Personal mehr als nur das BVG-Minimum anbieten und wenn Ihre Pensionskassenlösung auch eine Kaderversicherung beinhaltet, können Sie sich auf diese Weise weitgehend absichern. - BVG-Möglichkeit 2
Verschiedene Branchen- und Berufsverbände führen Pensionskassen. Bei einer solchen Branchen-Pensionskasse können Sie sich selbst – und auch das Personal Ihrer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft – versichern. Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband nach. - BVG-Möglichkeit 3
Wenn Sie weder bei Ihrem Berufsverband noch bei der Pensionskasse für Ihr Personal eine geeignete Lösung finden, können Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Hier haben Sie aber kaum Auswahlmöglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Pensionskassenlösung, meist müssen Sie sich mit dem BVG-Minimum zufriedengeben. Auch sind die Beiträge höher als bei anderen Vorsorgeeinrichtungen.
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Welche Vorsorgemöglichkeiten bieten Lebensversicherungen der 3. Säule?
Viele Selbstständigerwerbende schliessen Lebensversicherungen ab, um ihre Altersvorsorge zu sichern, Risiken abzudecken oder auch um Lücken in der BVG-Lösung zu füllen. Lebensversicherungen decken folgende Bereiche ab:
- Reine Risikoversicherungen: Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und für den Todesfall
- Gemischte Lebensversicherungen: Risikoabsicherung und Sparen fürs Alter
Für diese Art der Vorsorge stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: die steuerlich privilegierte Säule 3a und die Säule 3b.
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erlaubt sind 2023 diese Beträge:
- Wenn Sie keiner Pensionskasse angehören: 20% Ihres Nettoeinkommens, maximal aber CHF 35’280 pro Jahr
- Wenn Sie auch über eine Pensionskasse vorsorgen: CHF 7’056 pro Jahr
Solange das Geld in der Säule 3a bleibt, fallen auf dem Kapital und den Erträgen keine Steuern an; bei der Auszahlung wird das Kapital separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.
Die Prämien für eine Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3b lassen sich steuerlich nicht absetzen. Die Auszahlung des Kapitals mitsamt Erträgen ist aber von den Steuern befreit, sofern die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden.
- Lebensversicherungen mit Jahresprämie müssen einen angemessenen Risikoschutz enthalten, damit das Erlebensfallkapital steuerfrei ist.
- Bei Lebensversicherungen, die mit einer Einmaleinlage finanziert werden, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
– Die Laufzeit beträgt bei einer Police mit festem Zinssatz mindestens fünf Jahre, bei einer fondsgebundenen Police mindestens 10 Jahre.
– Die Auszahlung beginnt erst nach dem 60. Altersjahr.
– Die Lebensversicherung wird vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen.
Was ist besser für Selbstständige: BVG-Versicherung oder Säule 3a?
Selbstständigerwerbende, die einer Pensionskasse angehören, können je nach Vorsorgeplan maximal 20% bis 25% ihres AHV-pflichtigen Jahreseinkommens in die 2. Säule einzahlen – und in der Steuererklärung absetzen. Das kann insbesondere bei höheren Einkommen ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Säule-3a-Lösung sei.
In eine BVG-Versicherung können Sie mit demselben Einkommen beispielsweise 20%, also CHF 38'000, einzahlen und zusätzlich noch CHF 7’056 in die Säule 3a investieren. Das ergibt eine steuerliche Einsparung von rund CHF 13’500 (30% von CHF 45’056), also etwa CHF 3‘000 mehr.
Autorin: Käthi Zeugin
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