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Pensionsplanung durch 3. Säule

Die private Vorsorge durch die 3. Säule ist neben der AHV (1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (2. Säule) Teil der Schweizer Altersvorsorge. Das Einzahlen in eine dritte Säule ist freiwillig, trägt aber zu finanzieller Freiheit nach der Pensionierung bei. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Säule 3a: gebundene Selbstvorsorge, steuerbegünstigt, für Erwerbstätige
  • Säule 3b: ungebundene Selbstvorsorge, beliebige Einzahlungen, für alle

Alle Informationen über die Säule 3a und wie Sie profitieren können finden Sie auf dieser Seite. Jetzt kostenlos mit GRYPS Offerten einholen und sparen.

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Pensionsplanung durch 3. Säule

Die private Vorsorge bildet die 3. Säule der Schweizer Altersvorsorge. Sie ist freiwillig und dient als Ergänzung zu den Leistungen der 1. und 2. Säule. Diese vermögen im Normalfall nur ca. 60 - 75% der Ausgaben zu decken. Die 3. Säule wird benötigt, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterführen zu können.

Altersvorsorge Säule 3a

Die 3. Säule wird in die gebundene (3a) und freie Vorsorge (3b) unterteilt. Gelder der Säule 3a sind steuerbegünstigt und an gewisse Bedingungen geknüpft. Unter Säule 3b fallen alle übrigen Vermögenswerte, wie beispielsweise private Sparkonten. Diese sind jederzeit frei verfügbar.

Möglichkeiten für Altersvorsorge durch die Säule 3a sind:

Wie viel in die 3. Säule investiert werden soll, kann anhand einer Pensionsplanung ermittelt werden.


Einzahlung Säule 3a

In die Säule 3a können Gelder in festverzinslicher Anlageform oder in Anlagefonds eingezahlt werden. Dieses Vorhaben wird von dem Staat in Form von steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Für Personen, die einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angehören (2. Säule), liegt der vom Einkommen steuerlich absetzbare Betrag bei CHF 6826 (Stand 2020). Gehört man keiner Vorsorgeeinrichtung an, liegt der Betrag bei CHF 34'128 (Stand 2020) oder für Selbstständigerwerbende bei maximal 20% des Erwerbseinkommens. Einzahlungen sind bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter möglich. Der angesparte Betrag ist zweckgebunden.


Bezug Säule 3a

Im Normalfall wird die Säule 3a als Teil der gebundenen Altersvorsorge ab der Pensionierung bezogen. Bei einer Frühpensionierung kann dies maximal fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter geschehen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die einen vorzeitigen Bezug erlauben:

  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Kauf von Wohneigentum zum Ei­gen­be­darf
  • Rück­zah­lun­gen für eine be­ste­hen­de Hypothek
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Bezug einer Invalidenrente


Säule 3b

Diese Säule wird als freie Säule bezeichnet in der alle Anlageformen zusammengefasst werden, die steuerlich nicht begünstigt werden können. Zu dieser Säule können Aktienfonds, Anleihen oder auch Rohstoffanlagen gehören. Das angesparte Kapital ist nicht zweckgebunden. Dennoch ist zu beachten, dass Banklösungen anders als Versicherungslösungen keine Risiken (z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung