Vor der Pensionierung hilft eine Checkliste dabei, Ihre finanziellen Möglichkeiten abzuschätzen. Nutzen Sie dazu unsere Checkliste. Zudem steht Ihnen unser kostenloser Service zur Verfügung: Wir wählen für Sie bis zu 3 passende Vorsorgeberaterinnen und Finanzexperten für Ihre Pensionsplanung aus.
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Pensionierung – Checkliste
Es empfiehlt sich, bereits zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr mit der Pensionsplanung zu beginnen. Dabei hilft Ihnen das Abarbeiten unserer Checkliste. Auch ein Pensionsplaner oder eine Pensionsplanerin kann Sie bereits Jahre vor dem Eintritt der Pensionierung unterstützen.
Bei der Pensionsplanung helfen Ihnen die Antworten auf diese Fragen:
- Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus? Wie hoch ist Ihr Vermögen und haben Sie Schulden?
- Wie hoch wird Ihr Budget nach der Pensionierung sein?
- Möchten Sie die Gelder der Pensionskasse als lebenslängliche Auszahlung oder einmaligen Kapitalbezug bekommen?
- Wie wird Ihre Wohnsituation nach der Pensionierung aussehen?
Zwischen 50 und 55 Jahre
Zwischen 50 und 55 Jahren sollten Sie mit Blick auf die Pensionierung Ihre persönlichen Erwartungen und die finanziellen Rahmenbedingungen klären und planen:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen (Kontoguthaben, Immobilien, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen etc.) sowie Ihre Schulden (Hypothek etc.) und halten Sie Ihre flüssigen Mittel explizit fest. Dazu gehören auch Einkommen aus der ersten Säule (AHV), zweiten Säule (BVG) und dritten Säule (Private Vorsorge).
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zu erwartende Rentenhöhe.Wie hoch die Pensionskassengelder sind, hängt vom Lohn, Alter und Vorsorgeplan ab.
- Ein detaillierter Budgetplan für die Zeit nach der Pensionierung zeigt Ihnen auf, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen nach der Pensionierung ausreichen, um die erwarteten Ausgaben zu decken. Im Normalfall sichern Ihnen die 1. und die 2. Säule ein Einkommen von maximal 60% Ihres letzten Lohns, benötigt werden in der Regel aber rund 80%. Unsere Anbieter für Finanzplanung und Vorsorgeberatung können Ihnen dabei helfen, Ihre Bedürfnisse abzuklären.
- Tritt eine Einkommenslücke auf, empfiehlt es sich, festzuhalten, wie viel zusätzliches Kapital Sie benötigen, um diese Lücke zu schliessen. Angenommen, Sie haben frühzeitig angefangen zu sparen (via Säule 3a, Einkauf in die Pensionskasse etc.), so können Sie die Einkommenslücken gezielt schliessen.
Wie finde ich heraus, wie hoch meine Rente im Alter ist?
Die Rente setzt sich aus den angesparten bzw. geleisteten Beiträgen in die 3 Vorsorgesäulen zusammen:
- AHV: Die staatliche Vorsorge sieht eine maximale AHV-Rente von 2'390 CHF für Alleinstehende (Stand 2022) vor. Die Maximalrente erhalten diejenigen, die ab 1. Januar nach Vollendung des 21. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben und ein Durchschnittseinkommen von mindestens 86'040 CHF vorweisen. Sind Sie verheiratet, begrenzt die staatliche Vorsorge Ihre beiden Renten zusammen auf höchstens 3'585 CHF (Stand 2022). Um die Höhe der tatsächlich zu erwartenden Rente abzuschätzen, können Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons einen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen mitteilen, wo er oder sie die AHV-Beiträge einbezahlt.
- Pensionskasse: Sind Sie noch erwerbstätig, erhalten Sie jeweils zu Jahresbeginn einen Versicherungsausweis (auch Pensionskassenausweis genannt), der Auskunft gibt über die voraussichtlichen Vorsorgeleistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall sowie über das angesparte Vorsorgekapital und die mögliche Einkaufssumme. Bei welcher Pensionskasse Sie versichert sind, entscheidet der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.
- Dritte Säule: Um eine Einkommenslücke zu schliessen, bedarf es der privaten Vorsorge mit der 3. Säule . Die Vorsorge kann entweder in der Säule 3a (gebunden) oder aber der Säule 3b (frei) erfolgen. Angestellte dürfen pro Jahr nur 6’883 CHF in die Säule 3a einzahlen (Stand 2022), die man dann im Folgejahr auf der Steuererklärung in Abzug bringen darf. In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeträge. Das Guthaben muss als Vermögen versteuert werden. Die Auszahlung ist steuerfrei, sobald Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, die Vertragslaufzeit mindestens 5 Jahre betragen hat und der Vertrag vor Vollendung des 66. Lebensjahres zustande gekommen ist. Versicherungen und Banken, welche die 3. Säule führen, stellen jeweils zum Jahresende eine Bescheinigung aus, die vorweist, wie viel in die Säule 3a einbezahlt wurde und bei den Steuern abgezogen werden darf sowie bei Bedarf den Stand der Säule 3b.
Ca. 5 Jahre vor der Pensionierung
- Es ist empfehlenswert, frühzeitig ein Datum für die Pensionierung zu wählen. Klären Sie ab, ob Sie früher, später oder regulär in Pension gehen. Weiterhin sollten Sie besprechen, was bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin möglich ist und im Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin überprüfen, welche Möglichkeiten der Frühpensionierung angeboten werden.
- Vergleichen Sie Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs und entscheiden Sie, ob Sie alles als Rente beziehen oder mindestens einen Teil auszahlen lassen wollen. Sofern Sie Ihr Guthaben als Kapital beziehen möchten, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist bei Ihrer Pensionskasse anmelden. Die Anmeldefrist hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Einige Pensionskassen verlangen, dass die Anmeldung bis zu drei Jahre vor dem Kapitalbezug erfolgt.
- Bestimmen Sie, wann Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule beziehen wollen. Bezüge sind nur im Abstand von fünf Jahren möglich. Bei einem vorzeitigen Bezug sind diese meistens bis drei Jahre vor der Pensionierung erlaubt.
- Überdenken Sie Ihre Wohnsituation – Wollen oder müssen Sie nach der Pensionierung etwas daran ändern? Wollen Sie in eine Eigentumswohnung ziehen, Ihre Mietwohnung oder Ihr Haus behalten?
- Einzahlungen aus der beruflichen Vorsorge und aus der Säule 3a werden einmalig als Einkommen besteuert. Will man ein 3a-Konto auflösen, so muss das ganze Guthaben auf diesem Konto auf einmal bezogen werden.
- Stellen Sie ein detailliertes Budget über Ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Unsere Finanzplanerinnen und Finanzplaner können Sie bei allen wichtigen Entscheidungen unterstützen und mit Ihnen einen verlässlichen Finanzplan ausarbeiten.
- Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Vermögen in risikoärmere Anlagen umverteilen müssen, um Ihr Einkommen langfristig zu sichern.
- Legen Sie Ihre neue Anlagestrategie fest und erstellen Sie einen neuen Finanzplan, der alle Angaben bis zur Pensionierung aufzeigt.
Ca. 1 Jahr vor der Pensionierung
- Sie sollten spätestens jetzt auswählen, wie Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse beziehen wollen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, dieses als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem zu beziehen. Für diese Entscheidung sollten Sie sich Zeit nehmen, da sie endgültig ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.
- Wenn Sie Ihr Vermögen nicht selbst bewirtschaften wollen, macht es Sinn, einen Vermögensverwalter oder eine Vermögensverwalterin zu engagieren.
- Spätestens jetzt sollten Sie sich mit Ihrer rechtlichen Vorsorge auseinandersetzen, um abzuklären, wer sich für Ihre Bedürfnisse einsetzt, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig sind.
- Klären Sie ab, ob Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker bzw. eine Willensvollstreckerin hinzuziehen wollen.
- Spätestens jetzt sollten Sie sichmit der Erbschaftsplanung beschäftigen, damit Sie Ihr Vermögen selbstbestimmt und nach Ihrem Willen weitergeben können. Wenn Sie Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes auszahlen möchten, kann ein Erbvorbezug der richtige Weg sein. Unsere Anbieter für Pensionsplanung können Sie gerne beraten.
- Melden Sie Ihre Pensionierung drei bis vier Monate vor dem letzten Arbeitstag bei Ihrer AHV-Zweigstelle an, damit Ihre erste Rente pünktlich überwiesen wird.
- Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den 3a-Beitrag für das Jahr Ihrer Pensionierung einzuzahlen.
Nach der Pensionierung
- Ist Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin weder im AHV-Alter noch erwerbstätig, muss er oder sie evtl. AHV-Beiträge zahlen, damit Ihre Rente nicht beeinflusst wird. Prüfen Sie diesen Fall.
- Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Finanzen, damit Ihnen später nicht das Geld ausgeht. Sie sollten sofort beginnen, das fehlende Vermögen anzusparen, sobald Einkommenslücken entstehen. Als Rentner oder Rentnerin können Sie auch staatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Diese sollen helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken.
- Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen (Männer bis 70, Frauen bis 69 Jahre).
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Sandro Weber
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