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Hier erfahren Sie zudem mehr über die Auslagerung zu lokalen und internationalen Cloud-Anbietern.

Cloud Computing An­bie­ter Schweiz

Cloud Projekte werden kaum von heute auf morgen umgesetzt. Das macht es umso wichtiger, dem Cloud Computing Anbieter vertrauen zu können. Nicht nur die erste Kontaktaufnahme zählt, auch das Bera­tungs­gespräch, die Planung des weiteren Vorgehens und die allgemeine Kommunikation sind wichtige Indikatoren für den Erfolg oder Misserfolg Ihres Vorhabens.

Diese Fragen helfen Ihnen dabei, den Cloud Anbieter noch etwas genauer zu prüfen:

  • Geht der Anbieter auf Ihre Wünsche und Anfor­derungen ein? Stellt Sie sein Angebot zufrie­den?
  • Kann der Cloud Anbieter Referenzen liefern? So können Sie die Umsetzung der Projekte prüfen.
  • Wie geht der Anbieter mit dem Thema Sicherheit und Compliance um? Wird dem Schweizer Daten­schutz­gesetz Sorge getragen?


Cloud Anbieter Schweiz vs. Server im Ausland

Die Auflistung zeigt die Unterschiede zwischen einem Server in der Schweiz und dem Serverstandort im Ausland kurz zusammengefasst:

Vorteile Server in der Schweiz

  • Datenschutz: Daten werden nach Schweizer Daten­schutzgesetz bearbeitet.*
  • Kosten: i.d.R. etwas teurer
  • Verfügbarkeit: sehr gute Verfügbarkeit
  • Sonstiges: Lokale Nähe des Anbieters und Servers

Vorteile Server im Ausland

  • Datenschutz: Personendaten müssen durch Vertrag mit Anbieter nach gleichwertigen Datenschutzregelungen bearbeitet werden.*
  • Kosten: je nach Standort günstiger
  • Verfügbarkeit: abhängig vom Standort
  • Sonstiges: gutes Preis-/Leistungsverhältnis

* Liegt der Serverstandort in den USA oder wird der Server von einer amerikanischen Firma in Europa betrieben, unterstehen diese immer dem Patriots Act und müssen Daten auf Anfrage der amerikanischen Regierung an diese ausliefern.


Cloud Server Standort und Daten­schutz Schweiz

Der Serverstandort der Cloud Dienste ist ein wichtiges Auswahlkriterium und vor allem bei der Auf­be­wahrung von Personendaten entscheidend. Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz ist es erlaubt, Personendaten auf ausländischen Cloud Servern zu speichern, solange diese einer gleichwertigen Daten­schutz­regelung unterliegen.

Fehlen im Land des Serverstandorts Daten­schutz­gesetze, muss entweder

  • durch Verträge mit dem Cloud Anbieter geregelt werden, wie mit den Daten umgegangen wird,
  • das Einverständnis der Personen, deren Daten im Ausland gespeichert werden, eingeholt werden.

Schwieriger wird es bei sogenannten “besonders schützenswerten Personendaten”, das sind z.B.:

  • religiöse oder politische Ansichten
  • Gesundheitsdaten, intime Daten
  • administrative und strafrechtliche Daten

Banken und Versicherungen sind zusätzlich der FINMA unterstellt und müssen deren Richtlinien einhalten. Auch Anwälte und Gesund­heits­einrichtungen unterliegen strengen Regelungen. Es ist möglich, diese auch bei einem Cloud Server im Ausland zu erfüllen, allerdings entsteht hier immer ein Mehraufwand. Die weitaus unkompli­ziertere Variante ist in diesen Fällen die Auslagerung der Daten in eine Schweizer Cloud.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung

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