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Säule 3a / Säule 3b

Mit der Säule 3a oder Säule 3b sichern Sie Ihren Lebensstandard nach der Pensionierung.

Mit unserer Übersicht und dem Vergleich der Säule 3a und Säule 3b unterstützen wir Sie beim Evaluierungsprozess.

Über unseren Fragebogen finden Sie kostenlos bis zu drei passende Ver­si­che­rungs­anbieter, die Ihnen eine Säule 3a oder Säule 3b offerieren.

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Säule 3a und Säule 3b – Das Wichtigste

Diese Fragen sind vor dem Vergleich einer Le­bens­ver­si­che­rung 3a oder Lebensversicherung 3b wichtig:

Sind Sie bereit, während einer festgelegten Lauf­zeit eine fixe Jahresprämie bei demselben An­bie­ter einzuzahlen?
Denn: Eine vorzeitige Auflösung ist sehr teuer, da nur ein geringer Rückkaufswert zurückerstattet wird.

Benötigen Sie zusätzlich eine To­des­fall­ri­si­ko­ver­si­che­rung oder andere Risikoleistungen (ge­misch­te Lebensversicherung) oder geht es in erster Linie um Ihren Lebensstandard nach der Pensionierung?
Insbesondere Elternteile schätzen die gemischte Lebensversicherung, um die Familie abzusichern. Bei alleinstehenden Personen ist diese Lösung hingegen weniger sinnvoll.


Vergleich Säule 3a und Säule 3b

Der grösste Unterschied zwischen der Säule 3a und Säule 3b liegt in der steuerlichen Behandlung der beiden Varianten. Die Säule 3a gilt als ge­bun­de­ne Vorsorge, die Säule 3b als freie Vorsorge.


Säule 3a

Die eingezahlten Beiträge sind bis zu einem ge­wis­sen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht je­der­zeit frei darüber verfügt werden. Der Bezug aus der Säule 3a ist frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Alters möglich.

Mögliche Vorsorgeprodukte der Säule 3a von Versicherungen sind kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherungen 3a.


Säule 3b

Sie können Beiträge in beliebiger Höhe einzahlen. Von steuerlichen Abzügen profitieren Sie dabei nicht. Dafür gelten bezüglich Laufzeit und Bezug keine Vorschriften, diese sind frei wählbar.

Mögliche Vorsorgeprodukte der Säule 3b sind beispielsweise Ersparnisse, Bankkonten, Lebensversicherungen, Obligationen, Geld­markt­an­la­gen, Aktien, Wertpapierfonds, Wohneigentum und viele weitere Möglichkeiten.


Säule 3a Vergleich – Bank oder Versicherung?

Bei der Säule 3a stehen Sie vor der Wahl, Ihre Vor­sor­ge­lösung bei einer Bank (Konto / An­la­ge­fonds 3a) oder bei einer Versicherung (Le­bens­ver­sicherung 3a) abzuschliessen. Diese Kriterien sind entscheidend:

Steuerersparnis:
Versicherungen und Banken bieten im Rahmen der Säule 3a dieselben Steuerersparnisse.

Anlageform:
Bei Versicherungen und Banken haben Sie die gleichen Möglichkeiten bei der Wahl der Anlageform:

  • Säule 3a Konto (Zinssparen)
  • Säule 3a Anlagefonds (Risikokapital)
  • Mischformen von Konto und Fonds

Zinssparen:
Bei Banken sind die Zinsen beim Zinssparen va­ri­a­bel. Die Zinsen können von den Banken nach eigenem Ermessen angepasst werden.

Bei Versicherungen sind die Zinsen über die Lauf­zeit der Lebensversicherung 3a fixiert. Dazu kommt noch die Überschussbeteiligung. Dabei handelt es sich um eine Beteiligung am Ertrag des Versicherungsgeschäfts. Wenn die Versicherung nur wenige Schadensfälle (Erwerbslosigkeit & Tod) hatte, dann werden den Versicherten ent­spre­chen­de Überschüsse ausgezahlt. Die Höhe der ausgezahlten Überschüsse variieren daher von Jahr zu Jahr.

Flexibilität:
Bei einer Bank haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anlage flexibel zu gestalten. Sie können Ihre Einzahlungen nach eigenem Ermessen tätigen und die Anlagestrategie nach Belieben ändern (vom 3a-Konto zum 3a-Anlagefonds und umgekehrt).

Bei Versicherungen sind Sie an die jährlichen Prä­mien gebunden. Einige Versicherungen bieten jedoch eine Prämienbefreiung, wenn die ver­si­cher­te Person gerade finanzielle Schwie­rig­kei­ten hat. Bei einer Versicherung ist der Wechsel der An­lagestrategie nur beschränkt möglich (z.B. von einem Anlagefonds in einen anderen Anlage­fonds).

Risikoschutz:
Als Ergänzung zur Anlage Ihres Kapitals bietet die Versicherungslösung einen Risikoschutz bei Er­werbs­aus­fall und Tod. Besonders Selbstständige ohne Pensionskasse (BVG) sind meist auf eine Lebensversicherung 3a an­ge­wie­sen. Für BVG-Pflichtige ist die zusätzliche Absicherung bei Erwerbsausfall oder Tod ebenfalls attraktiv, vor allem bei Eigenheimbesitzern. Bei Er­werbs­lo­sig­keit oder Tod kann so im Optimalfall die Hypothek zu­rück­ge­zahlt werden. Angehörige können sich so durch eine schwierige Zeit helfen.

Bei einer Bank besteht die Möglichkeit des Risikoschutzes nicht.


Maximalbetrag Säule 3a 2023

  • Für BVG-Unterstellte: Maximalbetrag der Säule 3a im Jahr 2023 beträgt 7'056 CHF.
  • Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassenversicherung (2. Säule, BVG): Maximaler Steuerabzug von 35'280 CHF in 2023

Die Säule 3a bietet diese weiteren Vorteile:

  • Steuerfreies Kapital
  • Steuerfreie Zinserträge aus Vorsorgekonten
  • Absicherung einer langfristigen Altersvorsorge
  • Schutz vor finanziellen Risiken
  • Finanzierung des Eigenheims


Auszahlung Säule 3a

In diesen Situationen können Sie Ihre Säule 3a Gelder vorbeziehen:

  • Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters: Frauen ab 59 Jahren, Männer ab 60 Jahren
  • Bei Bezug einer Invalidenrente oder Todesfall
  • Zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Rückzahlung einer Hypothek
  • Wechsel in eine selbstständige Erwerbstätigkeit: Personengesellschaften wie Einzelfirma oder Kol­lek­tiv­ge­sell­schaf­ten. Für eine GmbH oder AG ist der Bezug der Säule 3a nicht vorgesehen.
  • Unter gewissen Umständen beim definitiven Verlassen der Schweiz


3. Säule für Selbst­ständig­erwerbende

Selbstständigerwerbende sind von der Pflicht der Vorsorge nach BVG befreit und können eine eigene Vor­sor­ge­stra­te­gie vornehmen. Entscheidet man sich für eine Wiederanlage der Pensions­kasse, so kann diese in der 2. Säule oder 3. Säule stattfinden. Dabei bietet sich die Pensions­kasse bei Selbstständigkeit aufgrund grösserer steu­er­be­frei­ter Beiträge eher für bes­ser­ver­dienende Einzelfirmen an, während sich bei etwas nie­dri­gen Ein­kom­men die Säule 3a bes­ser an­bie­tet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu BVG für Einzelfirmen.

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  • 14 Jahre Markterfahrung

Häufige Fragen zur Säule 3a / Säule 3b

Bei einer gebundenen Versicherung, auch Le­bens­ver­si­che­rung 3a genannt, sind die eingezahlten Beiträge bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei der unge­bundenen Säule 3b profitieren Sie von keinen steuerlichen Abzügen. Dafür gelten bezüglich Laufzeit und Bezug keine Vorschriften, diese sind frei wählbar.

Das gesparte Geld wird von einem Vorsorgekonto zu einem anderen transferiert. Das kann sich finanziell loh­nen, denn die Zinssätze variieren je nach Anbieter. Sobald Sie das Säule 3a Konto kündigen, ist es wichtig, dass das Geld im 3a-System bleibt. Dieses darf nicht auf ein normales Sparkonto übertragen werden.

Jeder der AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres in die Säule 3a Geld einzahlen. Auf jeden Franken, der in die Säule 3a einbezahlt wird, werden Zinsen gut­ge­schrie­ben. Daher sollte man schon genug früh mit der Einzahlung beginnen, um von mehr Zinsen pro­fi­tie­ren zu kön­nen. Dazu kommt, dass die Steuerersparnis das Ansparen lohnenswerter macht.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung