Risikolebensversicherung
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Risikoversicherung – Todesfall und Berufsunfähigkeit
Um Sie und Ihre Angehörigen mit garantierten Kapitalleistungen vor den Folgen der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes zu schützen, können Sie im Rahmen der Säule 3a oder 3b eine Risikolebensversicherung (kurz Risikoversicherung) abschliessen. Eine reine Risikoversicherung hat im Vergleich zu einer gemischten Lebensversicherung keinen Sparanteil, wodurch relativ niedrige Prämien möglich sind.
Welche Risikoversicherungen gibt es?
- Todesfallversicherung
- Risikolebensversicherung bei Berufsunfähigkeit & Tod oder Erwerbsunfähigkeitsrente
- Risikoversicherung mit Sparanteil
Todesfallversicherung
Die Todesfallversicherung ist eine Risikolebensversicherung, die beim Todesfall ausbezahlt wird. Sie wird abgeschlossen, um Hinterbliebenen weiterhin ein regelmässiges Einkommen zu sichern oder sie mit einer Kapitalauszahlung über die erste Zeit finanziell zu unterstützen. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden, der abnehmenden und der konstanten Todesfallversicherung.
Abnehmende Todesfallversicherung
- Todesfallkapital nimmt bei dieser Risikoversicherung im Laufe der Jahre ab, da man davon ausgeht, dass der Absicherungsbedarf der Angehörigen mit der Zeit abnimmt.
- Wird zum Beispiel oft von jungen selbstständigen Vätern gewählt, da der Versicherungsschutz von Frau und Kindern im Laufe der Zeit weniger kritisch ist.
- Wird häufig auch zur Deckung von zu amortisierenden Hypotheken abgeschlossen.
Konstante Todesfallversicherung
- Todesfallkapital bleibt während der ganzen Laufzeit konstant gleich hoch.
- Diese Risikoversicherung bietet Schutz der Angehörigen vor finanziellem Notstand.
- Wird häufig auch zur Absicherung einer Hypothek, die nicht amortisiert wird abgeschlossen.
Risikoversicherungen bei Berufsunfähigkeit oder Tod
Ein Ausfall des regelmässigen Einkommens trifft aber nicht nur bei Tod, sondern auch bei Voll- oder Teilinvalidität ein. Nach einem Unfall oder einer Krankheit ist es Ihnen vielleicht nicht mehr möglich, weiterzuarbeiten. Um den Lebensstandard von Ihnen und Ihrer Familie aufrechtzuerhalten, gibt es die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Das sind die Vorteile:
- Zahlung des regelmässigen Einkommens bei 100 % Arbeitsausfall.
- Zahlung des regelmässigen Einkommens bei einer Teilinvalidität.
- Höherer Lebensstandard, da die Leistungen aus IV und BVG ergänzt werden.
Risikoversicherungen mit Sparanteil
Oft wird eine Risikoversicherung mit einem Sparanteil kombiniert. Dabei wird nach dem Ablauf der Versicherung im Falle eines Nichteintretens des Schadenfalls eine zusätzliche Rente oder Fixbetrag ausgezahlt.
Begünstigte Personen bei einer Risikoversicherung
Versicherungsnehmende können frei entscheiden, wer beim Eintreten des versicherten Ereignisses wie Tod oder Berufsunfähigkeit das Anrecht auf die Summe der Risikoversicherung haben soll. Die begünstigten Personen können während der Laufzeit der Risikoversicherung beliebig oft geändert werden. Einschränkungen existieren, wenn Sie Ihre Risikoversicherung als Vorsorgebeitrag (Säule 3a) anlegen möchten. Ein Versicherungsberater oder eine Versicherungsberaterin kann Ihnen die möglichen Einschränkungen für Ihre individuelle Situation aufzeigen.
Vorteile einer Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung bietet diese Vorteile:
- Es können die Familie, Geschäftspartner bzw. Geschäftspartnerinnen oder andere Personen geschützt werden.
- Sie können von Steuervorteilen und Konkursprivilegien profitieren.
- Absicherung von Hypotheken (amortisierbare und nicht amortisierbare) ist möglich.
- Im Todesfall wird die Leistung sofort an die Begünstigten ausgezahlt, unabhängig vom Erbschaftsverfahren.
- Die Höhe des ausgezahlten Betrags (Versicherungssumme) ist je frei wählbar.
- Ist kombinierbar mit der Altersvorsorge für individuelle Sparziele.
- Anpassungen sind stets möglich.
Kostenbeispiele
Die gewählten Konditionen wie Summe oder Laufzeit bestimmen in erster Linie die Prämie. Aber auch gesundheitliche Faktoren wie Nikotinkonsum, Grösse/Gewicht und Medikamenteneinnahme bestimmen nachhaltig die Kosten Ihrer Risikoversicherung. Je stärker diese Risiken bei den Versicherungsnehmenden ausgeprägt sind, desto höher werden in der Regel die Prämien.
Ohne Nikotinkonsum in den letzten 12 Monaten:
Weiblich – Geburtsjahr 1980
- Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 25 CHF
- Todesfallsumme 200'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
- Todesfallsumme 300'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 55 CHF
Männlich – Geburtsjahr 1980
- Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
- Todesfallsumme 250'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 59 CHF
- Todesfallsumme 350'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 79 CHF
Mit Nikotinkonsum in den letzten 12 Monaten:
Weiblich – Geburtsjahr 1980
- Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
- Todesfallsumme 200'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 70 CHF
- Todesfallsumme 300'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 100 CHF
Männlich – Geburtsjahr 1980
- Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 72 CHF
- Todesfallsumme 250'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 113 CHF
- Todesfallsumme 350'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 154 CHF
Die Beiträge sind für Raucherinnen und Raucher aufgrund eines höheren Sterberisikos höher angesetzt. Wenn man nach Abschluss der Risikolebensversicherung zum Raucher bzw. zur Raucherin wird, muss diese Änderung entsprechend der Versicherungsbedingungen gemeldet werden. Anschliessend wird die Prämie angepasst.
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
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Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
In der gebundenen Vorsorge besteht die Möglichkeit, die gezahlte Jahresprämie im Rahmen der gesetzlichen Limite von dem steuerbaren Einkommen abzuziehen. Dadurch reduziert sich die jährliche Steuerlast.
Säule 3a:
- Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen
- Auszahlungen sind zu einem reduzierten Satz steuerbar
- Während der Vertragsdauer keine Besteuerung des Vermögens sowie der Kapitalerträge
Säule 3b:
- Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei
Die Prämie kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Abhängig von den Bestimmungen in den AVBs und zusätzlichen Bestimmungen kann die Versicherungspolice verpfändet oder beliehen werden. Oft dienen den Banken die Risikolebenspolicen als Absicherung für Hypothekardarlehen.
Laut den Regelungen der Säule 3a erhalten im Todesfall die begünstigten Personen garantierte Auszahlungen. Diese Personen können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowohl für die Säule 3a als auch für die Säule 3b gewählt werden.
Dank der Todesfallversicherung werden Angehörige bspw. in der Lage sein, das Wohneigentum und laufende Kredite weiter finanzieren zu können. Weiterhin sind auch Darlehensrückzahlungen, Alimentenzahlungen, Ausbildungskosten oder andere Verpflichtungen finanziell abgesichert. Die maximale Höhe der Auszahlung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Police.
Bei einer gemischten Lebensversicherung wird ein gewisser Sparanteil und ein gewisser Risikoanteil festgelegt. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Todesfall oder eine Erwerbsunfähigkeit auf, wird die Risikosumme ausbezahlt. Treten diese Vorkommnisse während der Laufzeit nicht auf, erhält der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragszeit den Sparanteil ausbezahlt.
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann Kapital in einen Fond eingezahlt werden. Anders als bei einer Risiko- oder gemischten Lebensversicherung kann der Versicherte auf die Anlagestrategie Einfluss nehmen. Diese Art von Lebensversicherung birgt aber ein gewisses Risiko, da die exakte Höhe der Auszahlung nicht vorhergesagt werden kann.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung