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Alles zum Thema Immobilienmakler-Provision

Sie suchen einen Immobilienmakler für den Verkauf Ihrer Liegenschaft? Mit Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

Hier erfahren Sie zudem alles über die Maklerprovision. Diese hängt vom Verkaufspreis ab: Je höher der Preis, desto niedriger der Provisionssatz. Weitere Kosten für einen Makler umfassen Reisespesen, Werbekosten, Parzellierung und sonstige Ausgaben im Kontext des Immobilienverkaufs.

Abbildung von Zürich; verschiedene Gebäude und Hochhäuser

Was kostet ein Immobilien­makler in der Schweiz?

Die Maklerprovision ist ein Prozentsatz des tatsächlich erzielten Verkaufspreises der Immobilie. Die Immobilienmaklerprovision pendelt sich in der Schweiz ungefähr zwischen diesen Werten ein:

  • Die Maklerprovision in der Schweiz für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt bei ca. 2 - 3.5%
  • Die Maklerkosten für ein Mehrfamilienhaus liegen in der Regel zwischen 1.5 - 2%
  • Die Makler Kosten für besonders grosse, besonders kleine oder spezielle Objekte liegen bei ca. 1 - 5%

Neben der Courtage können noch weitere Kosten hinzukommen, die im Maklervertrag definiert werden sollten. Es lohnt sich auch, wenn Sie ein Fixpreis oder ein Kostendach für die zusätzlichen Ausgaben definieren.

Die Maklerkosten müssen rechtlich gesehen nach dem Bestellerprinzip vom Verkäufer der Immobilie getragen werden, da der Verkäufer im Vertragsverhältnis mit dem Immobilienmakler steht.


Kostenvergleich für die Courtage bzw. Makler­provision in der Schweiz

Damit Sie eine Vorstellung haben, mit welchen durchschnittlichen Kosten Sie für einen Immobilienverkauf mit einem Makler rechnen müssen, befragte Gryps Immobilienmakler in der Deutschschweiz anhand von drei Beispielen nach ihrer Maklerprovision.


Maklerprovision für den Verkauf einer 3-Zimmer-Eigentums­wohnung

Die ungefähre Maklerprovision für den Verkauf einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung (Basel-Landschaft) liegt bei CHF 9'600 bis CHF 18'000, mit einem Durchschnitt von CHF 16'500.
Das entspricht einer durchschnittlichen Provision von ca. 2,83%.

Die oben dargestellten Kostenerwartungen basieren auf diesem Szenario:

  • Stockwerkeigentümerschaft mit 6 Parteien
  • Makler übernimmt Schätzung, Besichtigung und Verkaufsabwicklung
  • 78 m², Baujahr 2002, 3. Stock (ohne Lift)
  • Gewünschter Verkaufspreis: CHF 600'000


Makler-Gebühren für den Verkauf eines 5-Zimmer-Einfamilien­hauses

Die Maklerprovision für den Verkauf eines Einfamilienhauses (Zürich Oberland) liegt ungefähr bei CHF 10'200 bis CHF 27'000 und im Schnitt bei CHF 20'600. Das entspricht einer durchschnittlichen Provision von ca. 2,46%.

Die oben dargestellten Kostenerwartungen basieren auf diesem Szenario:

  • Makler übernimmt Schätzung, Besichtigung und Verkaufsabwicklung
  • 122 m², Baujahr 1984, inkl. 40 m² Garten
  • Umbau im Jahr 2016 mit neuer Küche, Bad, Doppelgarage und Fassade
  • Gewünschter Verkaufspreis: CHF 900'000


Maklerprovision für den Verkauf eines 4-Zimmer-Einfamilien­haus

Die ungefähre Maklerprovision für den Verkauf eines Einfamilienhauses mit 110 m² Wohnfläche startet bei CHF 15’000 bis CHF 42'500 und liegt im Schnitt bei CHF 29'700

Die oben dargestellten Kostenerwartungen basieren auf diesem Szenario:

  • Makler übernimmt Inseratenschaltung, Besichtigung und Verkaufsabwicklung (ohne Schätzung)
  • 110 m² Wohnfläche und Grundstückfläche von 260 m², Baujahr 2017
  • 2 Bäder, Hobbyraum, Keller und Estrich
  • Gewünschter Verkaufspreis: CHF 1,5 Mio.


Alternative Finanzierungsmodelle zur Makler­provision

Für den Immobilienmakler gibt es neben der Provision auch alternative Finanzierungsmodelle. Je nach erzieltem Verkaufspreis, Stundenansätze oder Kombinationsmöglichkeiten gibt es beispielsweise Stufenmodelle mit Grundprovision und Zusatzzahlungen. Es ist für beide Parteien wichtig, dass die gewählte Vereinbarung in einem Maklervertrag fest­gehalten wird. Die Maklerprovision bleibt aber die häufigste Form des Maklerlohns und kann preislich durchaus mit den anderen mithalten.


Kostentipps bei der Suche nach dem passenden Immobilien­makler

  • Die Höhe der Maklerprovision resp. Makler Courtage ist durch kein Gesetz geregelt. Einzig das Obligationenrecht (Art. 417 OR) schützt Sie vor überhöhten Provisionen beim Immobilienverkauf .
  • Im Maklervertrag können Sie die Leistungen definieren, die vom Immobilienmakler übernommen werden. Es wird empfohlen, für zusätzliche Ausgaben ein Kostendach festzulegen.

Häufige Fragen zu Immobilien­makler Kosten

Den Zeitpunkt der Bezahlung vereinen Sie mit dem Immobilienmakler vorab im Maklervertrag. Mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar kann der Immobilienmakler einen Anspruch auf seine Provision erheben. Die Maklerprovision wäre erst nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie fällig, der Fälligkeitstermin der Provision kann aber individuell vereinbart werden. Kosten, die zu Beginn der Zusammenarbeit entstehen, wie die Immobilienschätzung, werden in der Regel gleich beglichen.

Als Hausverkäufer ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, welche Steuern bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf auf Sie zukommen. Darunter fallen:

  • Grundstückgewinnsteuer: Diese Steuer zahlen Sie als Verkäufer, wenn ein Gewinn beim Immobilienverkauf erzielt wurde. Die Steuerhöhe wird kantonal geregelt.
  • Handänderungssteuer: Diese Steuer fällt an, wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt. Dies ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Bezahlt wird die Steuer vom Verkäufer, z.T. auch vom Käufer.
  • Erbschaftssteuer: Die Höhe der Steuer richtet sich in erster Linie nach dem Verwandtschaftsgrad. Auch diese Steuer wird von Kanton zu Kanton anders gehandhabt. In allen Kantonen ist die Erbschaft unter Ehegatten jedoch steuerfrei.

Auch in dieser Angelegenheit kann Ihnen der Immobilienmakler beratend zur Hilfe stehen.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?

Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Caroline Schupp

Caroline Schupp

Leiterin Einkaufsberatung

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