Obligatorische Versicherungen für Neugründer
In der Schweiz sind gewisse Versicherungen für Unternehmen und Selbständige obligatorisch (s. Tabelle). Je nach Rechtsform gelten andere Bestimmungen.
KMU Versicherung – Übersicht
Eine Übersicht der wichtigsten Sozialversicherungen (z.B. KTG, UVG) und Unternehmensversicherungen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsschutz) finden Sie in unserem Neugründervideo:
Gerade in der hektischen Anfangsphase entscheiden sich viele Firmengründer für das Notwendigste: Sobald die obligatorischen Versicherungen abgeschlossen sind, wird diese Pendenz abgehackt.
In vielen Fällen von Firmengründungen reicht das minimale Versicherungspaket aus. Trotzdem empfiehlt es sich, je nach Branche weiter zu prüfen, ob ein spezifisches Risiko besteht, das grosse finanzielle Verluste mit sich bringen könnte und deshalb abgesichert werden sollte.
Obligatorische Versicherungen GmbH, Einzelfirma, AG etc.
Einzelunternehmen / Kollektivgesellschaft | GmbH / AG | |
---|---|---|
AHV / IV | obligatorisch |
|
ALV (Arbeitslosenversicherung) | nicht versicherbar | obligatorisch |
Familienzulage | obligatorisch | obligatorisch |
EO (Erwerbsersatzordnung Militärdienst) | obligatorisch | obligatorisch |
UVG (Unfallversicherung) | BU:
|
BU: obligatorisch NBU: obligatorisch ab 8 Arbeitsstunden pro Woche |
BVG (Berufliche Vorsorge) | obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21'330 (ab 2019) | obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 21’330 (ab 2019) |
Berufshaftpflicht | für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer) | für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer) |
KTG (Krankentaggeld) | freiwillig | für Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen obligatorisch (Gast- oder Baugewerbe) |
Erhalten Sie kostenlos 3 Offerten für eine Sozialversicherung
Weitere obligatorische Versicherungen für Unternehmen:
- Für Gebäudeeigentümer ist die Feuer- und Elementarversicherung obligatorisch
- Die Motorfahrzeughaftpflicht ist obligatorisch für Fahrzeuge
Oftmals benötigen Sie den Abschluss gewisser Versicherungen (z.B. Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung), um Ihre Firma im Handelsregister eintragen oder die Betrieblichkeiten Ihres Unternehmens aufnehmen zu können. Für unkomplizierte Versicherungen wie die Unfallversicherung (UVG) können Sie sich relativ schnell entscheiden, da die Unterschiede zwischen den Versicherungsagenturen marginal sind. Bei komplexeren Versicherungsleistungen wie der BVG erhalten Sie i.d.R. keine Offerten, wenn vorher kein Beratungsgespräch mit einem Experten stattgefunden hat.
Möchten Sie noch mehr Infos zum Thema Obligatorische Versicherungen?
Weiterführende Tipps und Tools für Firmengründer/innen: