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Massenentlassung richtig durchführen

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Massenentlassung

Aktualisiert am 28.11.2023

Massenentlassung – die besondere Bestimmungen

Wenn Sie zum Beispiel wegen Umsatzeinbruch mehreren Angestellten gleichzeitig kündigen, gilt dies möglicherweise als Massenentlassung. Dann gelten besondere Bestimmungen, die Sie einhalten müssen, damit Ihre Kündigungen nicht anfechtbar sind.

Gemäss Artikel 335d OR gelten Kündigungen, die innerhalb von 30 Tagen ausgesprochen werden und in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen, dann als Massenentlassung, wenn sie folgende Anzahl Angestellte betreffen:

  • Mindestens 10 Angestellte in einem Betrieb mit 21 bis 99 Arbeitnehmenden
  • Mindestens 10 Prozent der Angestellten in einem Betrieb mit 100 bis 299 Arbeitnehmenden
  • Mindestens 30 Angestellte in Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmenden

So lässt sich die Massenentlassung eventuell abwenden

Bevor Sie eine Massenentlassung in Betracht ziehen, prüfen Sie folgende sozialverträglichen Massnahmen zur Senkung der Personalkosten:

  • Kurzfristige Massnahmen
    • Sofortiger Einstellungsstopp
    • Einführen von Kurzarbeit
    • Versetzungen
    • Abbau von temporärem Personal
    • Lohnkürzungen oder Anpassung der Beschäftigungsgrade im Einverständnis mit den Angestellten
    • Abbau von Überstunden und Ferien
    • Allfällige Frühpensionierungen
    • Unterstützen freiwilliger Abgänge: Anbieten von Abgangsentschädigungen und Outplacements
  • Mittel- und langfristige Massnahmen
    • Weniger Kostenbeteiligungen bei Weiterbildungen, Prüfen von günstigeren externen Weiterbildungsanbietern
    • Auslagerung/Outsourcing eines Bereichs (sinnvoll bei Routineaufgaben)
    • Optimierung der Geschäftsprozesse
    • Kein Besetzen von Vakanzen (längerfristiger Einstellungsstopp)


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Massenentlassung – halten Sie sich an die Vorschriften

Ist eine Massenentlassung trotzdem unausweichlich, gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Sie beachten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann das teuer werden: Ihre Mitarbeitenden können die Kündigungen als missbräuchlich anfechten und erhalten unter Umständen zwei Monatslöhne zugesprochen. Wichtig ist zudem, dass Sie die geplante Massenentlassung rechtzeitig dem kantonalen Arbeitsamt melden. Sonst können die Kündigungsfristen verlängert werden und Sie erhalten allenfalls auch eine Busse. Das unten stehende Factsheet zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine gesetzeskonforme Massenentlassung durchführen.

Gut zu wissen Können Sie sich mit einem Mitarbeitenden in einer Aufhebungsvereinbarung einigen, gilt dies als Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen und wird nicht zu den Massenentlassungen gezählt. Mit gegenseitiger Einigung und Austrittsvereinbarungen können Sie also das Verfahren einer Massenentlassung allenfalls umgehen.