BVG-Prämien

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Alles, was Sie über BVG-Prämien wissen müssen 

Die BVG-Prämien setzen sich aus dem Sparteil, der Risikoprämie und den Verwaltungskosten zusammen. Für eine BVG-Minimallösung zahlen Arbeitgebende je nach Alter der Mitarbeitenden zwischen 3,5% und 9% der versicherten Lohnsumme – mindestens die Hälfte des gesamten BVG-Beitrags muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Prämien variieren je nach Anbieter, weshalb sich ein Vergleich lohnt. Mit Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von BVG-Anbietern. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

Hier erfahren Sie zudem mehr über die BVG-Prämien in der Schweiz.

So setzt sich die BVG-Prämie zusammen

Die Prämien für die Pensionskassenlösung setzen sich aus drei Teilen zusammen.

  • Sparteil: Das Alterssparen macht den grössten Anteil am BVG-Beitrag aus. Sie bestimmen, ob der Sparteil dem gesetzlichen Minimum entspricht oder ob er grösser sein soll. Je höher der Sparanteil, desto höher das spätere Altersguthaben und damit die Rente oder das Kapital, das Ihre Mitarbeitenden im Pensionsalter erhalten. Aber die Kosten für Sie steigen dadurch ebenfalls an: Auch wenn der Sparteil höher ist als gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber die Hälfte des BVG-Beitrags übernehmen.
  • Risikoprämie: Mit diesem Teil der Prämie werden die Versicherungsleistungen bei einem Todesfall und bei Invalidität finanziert. Das ist der Bereich, in dem sich die Angebote am stärksten unterscheiden. Prüfen Sie in den Offerten, nach welchen Parametern die Pensionskasse die Risikoprämien festlegt. Ist die Geschäftstätigkeit respektive die Betriebsart ausschlaggebend oder gibt es einen Einheitssatz?
  • Verwaltungskosten: Zwar machen die Zahlungen an den Verwaltungsaufwand der Pensionskasse den kleinsten Teil des BVG-Beitrags aus, doch sie schmälern die Renten der Versicherten. Die Pensionskassen sind verpflichtet, die Aufteilung dieser Kosten im Jahresbericht transparent auszuweisen. Viele tun dies auch in der Offerte, andere offerieren für die Risikoprämie und die Verwaltungskosten einen Gesamtbetrag. Das erschwert einen Vergleich der Angebote.

Die Prämien für den obligatorischen Teil des BVG

Wenn Sie für Ihre Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene minimale Pensionskassenlösung wählen, werden die Sparbeiträge so nach dem Alter abgestuft:

Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen also für eine BVG-Minimallösung zwischen 3,5% und 9% der versicherten Lohnsumme. Hinzu kommen die Risikobeiträge und der Verwaltungskostenanteil.

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Kostentipps 

  • Benötigen Sie auch eine Unfallversicherung oder eine Krankentaggeldversicherung? Dann lohnt es sich, nach einem Kombi-Angebot zu fragen. Verschiedene Anbieter offerieren günstigere Prämien, wenn Sie gleichzeitig auch eine UVG- oder eine KTG-Versicherung abschliessen.
  • Fragen Sie bei Ihrem Branchenverband, ob dieser eine Pensionskasse führt. Solche BVG-Lösungen sind zwar meist standardisiert und bieten wenig Wahlmöglichkeiten. Dafür halten sich die Prämien im Rahmen.
  • Möchten Sie Kaderangestellte mit einer grosszügigen Pensionskassenlösung ans Unternehmen binden? Dann kann ein 1e-Plan eine gute Wahl sein. Insbesondere die Risikoprämien liegen oft deutlich tiefer als bei anderen BVG-Lösungen. Es lohnt sich allerdings, verschiedene Angebote zu prüfen – die Unterschiede sind oft recht hoch.
  • Ist Ihnen grösstmögliche Sicherheit wichtig, werden Sie auf eine Vollversicherung setzen. Die Prämien sind zwar höher als diejenigen für eine teilautonome Lösung, dafür sind Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden nicht für eine Unterdeckung mitzahlen müssen.

Zuletzt aktualisiert am: 11.05.2026 von Cheyenne Spycher

Häufig gestellte Fragen zu den BVG-Prämien

Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen mindestens die Hälfte der BVG-Prämien für Ihre Angestellten bezahlen. Die andere Hälfte können Sie Ihren Mitarbeitenden vom Lohn abziehen. Es steht Ihnen frei, auch mehr als die Hälfte zu übernehmen.

Die Kosten der BVG-Versicherung hängen in erster Linie von den Leistungen ab, die der Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse enthält. Am günstigsten ist die Versicherung des BVG-Minimums. Teurer sind überobligatorische Leistungen und Kaderversicherungen, doch mit solchen Angeboten verschaffen Sie sich Vorteile bei der Rekrutierung von Fachkräften.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Caroline Schupp

Caroline Schupp

Leiterin Einkaufsberatung

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