Ungebundene Versicherungsberatung – was Sie über Versicherungsbroker wissen müssen
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Aktualisiert am 18.06.2026
Unterstützung durch einen Versicherungsbroker
Viele Unternehmer überlegen sich früher oder später, ob sie ihre Versicherungslösungen über einen Broker abwickeln wollen. Das spart Zeit – und stellt im Idealfall sicher, dass man richtig versichert ist. Halten Sie sich bei der Zusammenarbeit mit Versicherungsbrokern an bewährte Schutzmechanismen, um auch wirklich gut beraten zu sein.
Versicherungsfragen sind oft komplex und übersteigen das im eigenen Betrieb vorhandene Know-how. In diesem Fall lohnt es sich, eine seriöse Beratung in Anspruch zu nehmen.
Gebundene oder ungebundene Beratung?
Für eine seriöse Beratung in Versicherungsfragen haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie kontaktieren einen oder mehrere Versicherer für eine Offerte zu einem bestimmten Versicherungsprodukt und fragen im Verkaufsgespräch direkt nach. Die Kundenberater, mit denen Sie dabei zu tun haben, sind gebundene Vermittler. Sie kennen die Produkte ihres Arbeitgebers genau und können Sie darüber informieren, welchen Versicherungsschutz diese Ihnen bieten und wo Sie allenfalls noch Deckungslücken haben. Die Berater erhalten für einen Vertragsabschluss in der Regel eine einmalige Abschlussprovision und vermitteln lediglich die Produkte ihres Arbeitgebers. Den Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern müssen Sie selber machen.
- Sie engagieren einen Versicherungsbroker, auch Versicherungsmakler genannt. Versicherungsbroker agieren als ungebundene Vermittler und Risikomanagerinnen. Damit haben Sie nur noch eine Ansprechperson für Versicherungsfragen, die sich für Sie vom Abschluss bis zum Schadenfall um vieles kümmert. Ungebundene Vermittler erhalten von den Versicherern Courtagen. Das ist ein definierter Prozentsatz auf dem jährlich verwalteten Prämienvolumen. Während gebundene Vermittler durch eine hohe, einmalige Abschlussprovision einen starken Anreiz zum schnellen Verkauf haben, partizipiert der Versicherungsbroker an einer deutlich tieferen, aber dafür jährlich wiederkehrenden Courtage. Das nimmt den Druck weg, unbedingt sofort abschliessen zu müssen, und setzt für den Broker einen Anreiz zur langfristigen Begleitung und Beratung. Dennoch wird auch das Courtagensystem wegen potenzieller Fehlanreize öfters kritisiert.
Finanziell sind beide Varianten für Sie als Kunde oder Kundin vergleichbar: Sie bezahlen dieselbe Prämie für ein Produkt, unabhängig davon, ob Sie den Vertrag direkt beim Versicherer oder über einen Broker abschliessen, da die Entschädigung (ob einmalige Provision oder laufende Courtage) bereits in die Prämie eingerechnet ist.
So finden Sie einen Versicherungsbroker
Es gibt zahlreiche kleinere und mittlere Versicherungsbroker in der Schweiz. Wenn Sie Wert auf einen persönlichen Kontakt legen, suchen Sie am besten in Ihrer Nähe. Überprüfen Sie den Kompetenzbereich und das Beratungsangebot. Die meisten Brokerinnen und Broker für KMU sind auf bestimmte Branchen spezialisiert und weisen das auf ihrer Website aus. Wenn Sie eine Fachperson finden, die sich in Ihrem Tätigkeitsfeld auskennt, profitieren Sie mehrfach. Eine solche Versicherungsbrokerin weiss erfahrungsgemäss nicht nur, bei welchen Gesellschaften Sie das beste Angebot erwarten können, sondern kennt sich auch aus mit den Versicherungsbedingungen, möglichen Fallstricken und der Kulanz im Schadenfall.
Für digitalaffine Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es mittlerweile auch Versicherungsbroker, die nur online unterwegs sind und ihre Kundschaft via Videocalls beraten. Dagegen spricht nichts, solange es sich um klar identifizierbare Beraterinnen und Berater handelt, die bei der Finma registriert sind und das nötige Know-how für Ihre Branche mitbringen.
Aufgrund der enormen Konsolidierung im Schweizer Brokermarkt verändern sich die Marktstrukturen durch Fusionen laufend. Die grössten, meist international ausgerichteten Grossbroker kennen oft Beschränkungen: Sie beraten Unternehmen beispielsweise erst ab einer bestimmten Anzahl Mitarbeitenden, ab einem gewissen Mindestumsatz oder ab einem minimalen Prämienvolumen. Durch die Marktdynamik gibt es aber durchaus auch grössere Broker, die Standorte in der ganzen Schweiz haben, lokal verankert sind und KMU beraten.
Letztlich ist es also Ihnen überlassen, ob Sie lieber auf ein grosses, etabliertes Unternehmen, ein innovatives Start-up oder einen kleinen, regionalen Versicherungsbroker setzen.
Wie seriös ist Ihr Versicherungsbroker?
Bei der Qualität von Versicherungsbrokerinnen und -brokern gibt es grosse Unterschiede. Das zu durchschauen, ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch ein paar Grundsätze, die Ihnen wichtige Hinweise auf die Seriosität liefern. Zwingend sind das Finma-Register und das Informationsschreiben beim Erstkontakt.
Finma-Register konsultieren
Ein Versicherungsbroker muss bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) registriert sein. Im öffentlichen Register sollte sowohl die Firma als auch die einzelne Beraterin verzeichnet sein. Finden Sie diese nicht, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherungsmaklerin nach der Registrierungsnummer. Überprüfen Sie dabei nicht nur, ob eine Registrierung besteht, sondern auch, wofür die Versicherungsbrokerin qualifiziert ist. Ein Krankenkassenvermittler sollte beispielsweise keine Firmenkunden betreuen. Seriöse Unternehmen weisen ihre Finma-Nummer auf ihrer Website aus.
Informationspflicht und Transparenz
Jeder ungebundene Versicherungsberater, jede Versicherungsbrokerin hat nach Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine Informationspflicht. Beim Erstkontakt erhalten Sie ein Schreiben, auf dem aufgeführt ist, mit welchen Gesellschaften die Brokerin, der Broker zusammenarbeitet. Darin sind auch der Umgang mit Kundendaten, die Datenschutzrichtlinien und die Haftung erwähnt. Wenn Sie diese Informationen nicht erhalten, sollten Sie hellhörig werden.
Das Gesetz verlangt absolute Transparenz beim Geld: Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsbroker müssen Ihnen vor dem Vertragsabschluss offenlegen, wie viel Courtage (Provision) sie vom Versicherer für die Vermittlung erhalten. Sie als Kunde oder Kundin müssen dieser Entschädigung explizit zustimmen. Erhalten Sie diese Transparenz nicht, sollten Sie hellhörig werden.
Verbandsmitgliedschaft SIBA
Der Brokerverband SIBA (Swiss Insurance Brokers Association) kontrolliert die Seriosität seiner Mitglieder und stellt damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Zwar gelten für eine Mitgliedschaft weiterhin gewisse Mindestgrössen, doch hat sich der Verband in den letzten Jahren geöffnet, sodass ihm heute auch viele spezialisierte KMU-Broker angehören. Da die SIBA strenge Aufnahmeanforderungen und einen klaren Code of Conduct durchsetzt, sind problematische Krankenkassen-Vertriebsstrukturen oder aggressive Verkaufsorganisationen von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit einem SIBA-Broker bietet Ihnen somit ein hohes Mass an Professionalität und Seriosität.
So funktioniert ein Mandat mit einem Versicherungsbroker
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsbroker, einer Brokerin läuft folgendermassen ab:
- Erteilung der Vollmacht (Kunde)
- Analyse der Risiken und Abgleich mit bestehenden Versicherungen; Einholen und Vergleichen von Offerten (Versicherungsbroker)
- Abschluss der Verträge (Kunde)
- Unterstützung im Schadenfall und bei Veränderungen (Versicherungsbroker)
Wenn Sie sich für einen Broker entschieden haben, geben Sie diesem ein Mandat zur Versicherungsverwaltung. Sie unterzeichnen eine entsprechende Vollmacht, die ihn berechtigt, an Ihrer Stelle mit den Versicherern zu verhandeln. Anschliessend holt der Versicherungsbroker Offerten in den von Ihnen gewünschten Bereichen ein, vergleicht diese in Bezug auf Prämien und Leistungen und unterbreitet Ihnen Vorschläge.
Was kostet ein Versicherungsbroker?
Für den Kunden, die Kundin fällt für die Dienstleistung des Versicherungsbrokers in der Regel keine direkte Rechnung an. Denn die Entschädigung des Brokers ist (genau wie die Abschlussprovision eines gebundenen Vermittlers) direkt in die Versicherungsprämie eingepreist. Die Vergütung erfolgt seitens der Versicherungsgesellschaft im Hintergrund in Form einer Courtage. Eine Ausnahme bildet die reine Honorarberatung.
Versicherungsprämien setzen sich zusammen aus der Risikoprämie und einem Verwaltungskostenanteil. Der Versicherungsbroker wird bei erfolgreichem Vertragsabschluss indirekt über die Versicherungsgesellschaft vergütet, indem er jährlich einen Anteil an der Prämie erhält (die sogenannte Courtage), sofern ein Mandat mit dem Kunden oder der Kundin besteht.
Der Prozentsatz ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Üblich sind Courtagen zwischen 1 und 15 Prozent der Prämie (bei Sachversicherungen meist höher als bei Personenversicherungen). Ein Vorteil für KMU ist, dass Brokerinnen und Broker mit dieser Courtage nicht nur Versicherungsofferten vergleichen, sondern auch nach dem Versicherungsabschluss weitere Dienstleistungen wie die regelmässige Überprüfung der Verträge und die Unterstützung im Schadensfall übernehmen.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass der Versicherungsbroker Ihnen die Produkte empfiehlt, an denen er am meisten verdient – und nicht jene, die am besten zu Ihnen passen. Sie können dies ein Stück weit umgehen, indem Sie beispielsweise nach der Offerte eines bestimmten Versicherers fragen. Nutzen Sie hierbei Ihr Recht auf Transparenz: Da Broker seit der VAG-Revision gesetzlich verpflichtet sind, die genaue Courtage offenzulegen, können Sie die Angebote sachlich miteinander vergleichen. Ganz ohne Vertrauen geht es aber trotzdem nicht – deshalb sollten Sie Ihre Versicherungsfragen nur mit jemandem besprechen, den Sie sorgfältig ausgewählt und überprüft haben.
Beratungshonorar statt Courtage
Wenn Sie dem Courtagenmodell kritisch gegenüberstehen, können Sie mit Ihrem Makler auch eine Beratung auf Honorarbasis vereinbaren. Dann bezahlen Sie für die Dienstleistung ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. Die meisten Brokerfirmen weisen ihren Honoraransatz transparent aus, da sie auch für weitergehende Risikoanalysen (beispielsweise für nicht versicherbare Risiken), interne Schulungen oder andere Dienstleistungen ein Honorar verrechnen. Der Vorteil ist, dass der Lohn des Beraters so nicht vom generierten Prämienvolumen abhängt. Der Nachteil, dass Sie gleich viel bezahlen wie eine grössere Firma – die Quersubventionierung, die im Courtagenmodell natürlicherweise stattfindet –, fällt weg.
Autor/-innen und Expert/-innen: Rahel Lüönd, Oliver Odermatt