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Versicherungen für das Unternehmen

Versicherungen für Ihr Unternehmen

Aktualisiert am 23.11.2023

Diese Versicherungen schützen Ihre Firma

Anders als bei den Versicherungen für das Personal können Sie beim Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen weitgehend frei wählen, welche Risiken Sie ab­decken wollen. Die Rechts­form Ihres Unter­nehmens spielt in diesem Bereich keine Rolle.

Von der Cyberversicherung über die Transportversicherung bis hin zur Betriebs­haft­pflicht – welche Ver­si­che­rungen Sie benötigen, hängt natürlich in erster Linie von Ihrer Tätig­keit ab. Hier finden Sie die wichtigsten Ab­si­cherung­en für Ihr Unter­nehmen beschrieben.

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für die wenigsten Unternehmen obligatorisch, dennoch gehört sie zu den ersten Ver­siche­rungen, die ein KMU ab­schliesst. Sie deckt – ähnlich wie die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung – Schäden, die Sie oder Ihre Ange­stellten im Rahmen der be­trieb­lichen Tätig­keit Dritten zufügen. Gedeckt sind Personenschäden, Sachschäden sowie Ver­mögens­schäden, die aus den ver­sicherten Personen- oder Sach­schäden ent­stehen.

Tipp Betriebshaftpflichtfälle können zu hohen Schaden­ersatz­for­derungen führen. Die Haft­pflicht­risiken hängen aber sehr von der Betriebs­art ab. Produ­zierende Betriebe etwa sind anderen Risiken aus­ge­setzt als ein Soft­ware-Ent­wickler. Des­halb lohnt sich eine sorg­fältige Risikoanalyse.

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst diese Bereiche:

  • Anlagerisiko: Gedeckt sind Schäden, die von Ihrem Grundstück, Ihrem Gebäude, Ihren Räumlichkeiten entstehen – Beispiel: Vom Dach Ihrer Werk­statt rutscht Schnee und be­gräbt das Fahr­zeug eines Lie­fe­ranten unter sich.
  • Betriebsrisiko: Die Versicherung übernimmt Schäden, die aus Ihrer be­trieb­lichen Tätig­keit ent­stehen – Bei­spiel: Beim Küchen­umbau bohrt Ihr Mon­teur eine Wasser­leitung an, in der Wohnung darunter bilden sich Wasser­flecken an der Decke.
  • Produktrisiko: Gedeckt sind Schäden, die auf fehlerhafte Produkte oder Produkt­teile zurück­gehen – Bei­spiel: Ein Boiler ex­plo­diert, weil der Thermo­stat aus Ihrer Pro­duktion nicht funk­tio­niert.
  • Umweltrisiko: Ebenfalls versichert sind Schäden an der Umwelt, die aus Ihrer Tätig­keit ent­stehen – Beispiel: Eine Chemi­kalie läuft aus und gerät ins Grund­wasser.

Neben dieser Grunddeckung lassen sich ganz unterschiedliche branchen­spezi­fische Sonder­risiken ein­schliessen, zum Bei­spiel

  • Beschädigung an Sachen, die Ihnen zur Bearbeitung über­geben wurden
  • Mieterschäden
  • Verlust anvertrauter Schlüssel
  • Be- und Entladeschäden

Versichert ist, was im Vertrag definiert wurde. Es lohnt sich deshalb, die berufliche Tätig­keit und die Risiken, die Sie ein­ge­schlossen haben wollen, genau zu um­schrei­ben.

Gut zu wissen Die Prämie für die Betriebshaftpflichtversicherung wird oft aufgrund des Um­satzes der Firma und des Risiko­poten­zials be­rechnet. Da sich der Ver­sicherer beim Firmen­start nur auf Schätzungen stützen kann, zahlen Sie vor­erst eine provi­sorische Prämie. Abge­rechnet wird nach Ablauf der Ver­sicherungs­periode.

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Welche Risiken möchten Sie mit der Betriebshaftpflichtversicherung abdecken? (Mehrfachnennung möglich)

Die Berufshaftpflicht

Unternehmen, die vor allem beratend tätig sind, verursachen in der Regel weder Sach- noch Personenschäden, können aber sehr wohl für Vermögens­schäden verant­wortlich sein. Beispiel: Die Steuer­beraterin verpasst eine Frist und dem Kunden entsteht dadurch ein fi­nan­zieller Nach­teil. Solche Risiken lassen sich mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung ab­decken.

Für gewisse Berufe – etwa Anwälte, Notarinnen, Ärzte, Finanzberaterinnen oder Architekten – ist die Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung obli­ga­torisch. Aber auch ver­schie­dene andere Unter­nehmen aus dem Beratungs­bereich, etwa Steuer­beratung, Con­sulting, IT-Dienst­leis­tungen, schützen sich mit einer Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung.

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Sachversicherungen – gegen Feuer, Wasser und mehr

Sachversicherungen schützen Ihr Unter­nehmen gegen Feuer und Elementar­er­eignisse, gegen Wasserschäden und gegen Dieb­stahl. Auch Glas­bruch können Sie in die Ver­sicherung ein­schliessen. Es gibt zwei Bereiche:

  • Eine Gebäudeversicherung benötigen Sie nur, wenn Ihr Firmengebäude Ihr Eigen­tum ist. In den meisten Kantonen ist sie obli­ga­torisch und kantonal ge­regelt.
  • Die Fahrhabeversicherung deckt Ihren beweglichen Besitz – also Waren, Verbrauchs­material, Maschinen, Büro­ein­rich­tung, IT-Anlagen, Ihnen an­ver­trautes Eigen­tum Dritter etc. Diese Ver­sicherung ist für die meisten KMU ein Muss.

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Welche Art von Immobilie soll versichert werden?

Achtung, Unterversicherung!

Versichern Sie den Neuwert, also den Betrag, den Sie ausgeben müssen, um die versicherten Gegen­stände neu zu be­schaffen. Setzen Sie die Ver­sicherungs­summe so hoch an, dass sie dem Preis für alle ver­sicherten Sachen ent­spricht. Denn Teil­schäden sind nur im Ver­hält­nis zur Gesamt­summe versichert. Ver­sichern Sie also drei Maschinen, die je 30'000 Franken kosten, nur für 60'000 Franken – weil Sie denken, dass nicht alle Maschinen gleich­zeitig be­schädigt werden –, erhalten Sie pro Maschine im Schadens­fall nur 20'000 Franken.

Betriebsunterbruch

Unter Umständen müssen Sie nach einem Schadensfall den Betrieb für einige Zeit ein­stellen – weil ein Brand die Produktions­anlage zer­stört hat, weil der Server mit allen Firmen­daten ge­stohlen, das Res­tau­rant unter Wasser gesetzt wurde. Ein solcher Betriebs­unter­bruch kann Ihre Existenz bedrohen, denn Miete, Löhne und Lie­feranten­rech­nungen müssen weiter be­zahlt werden, obwohl kein Geld he­rein­kommt.

Dieses Risiko können Sie mit einer Betriebs­unter­bruchs­ver­sicherung abdecken. Diese kann als Bestandteil in Ihre Fahr­habe­ver­sicherung ein­ge­schlossen werden; sie ist immer an ein ver­sichertes Erei­gnis ge­knüpft – einen Brand, einen Wasser­leitungs­bruch, einen Dieb­stahl etc.

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Immer wichtiger: die Cyberversicherung

Datendiebstahl, Hackerangriffe, Trojaner auf dem System – wie schützen Sie Ihr Unternehmen gegen Internetkriminalität? Ein Teil solcher Schäden lässt sich über andere Policen abdecken, etwa die Sach-, die Betriebs­haft­pflicht- und die Rechts­schutz­ver­sicherung. Wirklich um­fassend schützt Sie aber nur eine Cyberversicherung.

Solche Cyberversicherungen sind unterschiedlich ausgestaltet, die Leistungen und die ge­deckten Schäden variieren von Ver­sicherer zu Ver­sicherer. Diese Risiken sollten in Ihrer Police auf jeden Fall abge­deckt sein:

  • Einsatz von Viren, Trojanern und andere Schadsoftware
  • Hackerangriffe und Erpressungsversuche
  • Datenmissbrauch, Datenmanipulation, Daten­ver­öffen­tlichung, Daten­verlust
  • Systemausfall und Zweckentfremdung des Systems

Die Grunddeckung einer Cyberversicherung umfasst einerseits Ihre Eigenschäden – etwa die Kosten der Wieder­her­stellung von Daten, Ertrags­aus­fall, Kosten für ein Krisen­management. Ander­seits sind auch Fremdschäden gedeckt, etwa die Haft­pflicht­ansprüche von Dritten, deren Daten von Ihrem Server ge­stohlen und ver­öffen­tlicht wurden. Daneben gibt es viele weitere Ver­sicherungs­bau­steine, die je nach Unter­nehmens­tätig­keit wichtig sein können.

Cyberversicherung auswählen

Um zu evaluieren, welche Versicherung für Ihr Unternehmen die richtige ist, stellen Sie sich diese Fragen:

  • Welche Schäden durch Cyberkriminalität wären für mein Unternehmen besonders prekär – ge­stohlene Kunden­daten, Betriebs­unter­bruch, lahm­ge­legter Online-Shop, Ruf­schädigung …?
  • Arbeitet Ihr Unternehmen mit personenbezogenen Daten, die dem Datenschutz­gesetz unter­stehen, oder sind Sie sonst in einer Branche tätig, in der ein Cyber­angriff ver­heerende Folgen haben könnte?
  • Wie weit haben Sie sich durch interne Massnahmen gegen Cyber­risiken abge­sichert?
  • Welche Cyberrisiken sind bereits in anderen Policen gedeckt – Sach­ver­sicherung, Betriebs­haft­pflicht, Rechts­schutz?

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Welche Schäden soll die Cyberversicherung abdecken?

Ihre Pflichten im Bereich IT-Sicherheit

Eine Cyberversicherung ist kein Freipass. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen nicht ein Mindestmass an IT-Schutz­mass­nahmen um­setzen, werden Sie keinen Ver­sicherer finden. Oder Sie müssen damit rechnen, dass im Schadens­fall Leistungen ge­kürzt oder gar nicht ausge­zahlt werden. Achten Sie also auf pro­fes­si­onelle Back-ups, zu­ver­lässigen Viren­schutz und sichere Pass­wörter. Schulen Sie Ihre Mit­arbei­tenden in Cyber­sicher­heit und richten Sie ein Melde­system ein, sodass Vor­fälle rasch ge­meldet werden. Mehr zum Thema Cyber­sicher­heit lesen Sie in unserem Praxisrat­geber unter «IT-Sicherheit im Unternehmen».

Gut zu wissen Die Datenschutzregelung der EU (DSGVO) und auch das neue Schweizer Datenschutzgesetz – das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist – verlangen unter anderem, dass Firmen einen Datenverlust oder Datendiebstahl melden müssen (Data Breach Notification).

Neues Datenschutz­gesetz in der Schweiz

Hier finden Sie alles, was KMU brauchen

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Rechtsschutzversicherung für Ihren Betrieb

Kaum ein Unternehmen kann heute noch auf eine Betriebsrechtsschutzversicherung verzichten. Denn wenn Dritte mit For­derungen an Sie treten oder wenn grössere Schäden ent­stehen, finden Sie sich rasch in eine juris­tische Aus­einan­der­setzung ver­wickelt, die Sie ohne an­waltliche Hilfe kaum bewäl­ti­gen können. Das kann rasch teuer werden.

Gut zu wissen Auch als Freelancer oder mit einem Einfrauunternehmen können Sie Strei­tig­keiten aus Ihrer beruf­lichen Tätig­keit nicht über eine private Rechts­schutz­ver­siche­rung laufen lassen.

Eine Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten:

  • Rechtsberatung, bevor die Auseinandersetzung vor Gericht kommt
  • Rechtsanwältin, die Sie vor Gericht vertritt
  • Verfahrenskosten im Prozess, je nach Police auch die Partei­ent­schä­di­gung, wenn Sie den Prozess ver­lieren
  • Expertise oder Gutachten

Grunddeckung und erweiterte Deckung

Die Grunddeckung umfasst in der Regel Streitigkeiten mit Arbeitnehmenden (Arbeitsrecht) sowie Ver­mietern (Miet- und Pacht­recht) – die beiden Bereiche, in denen KMU am häufigsten ihre Betriebs­rechts­schutz­ver­siche­rung bean­spruchen. Daneben können Sie aus einer ganzen Reihe von Zusatz­deckung aus­wählen und Ihre Ver­siche­rung auf Ihre Bedürfnisse mass­schnei­dern:

  • Vertragsrechtsschutz – bei Streitigkeiten mit Vertrags­partnern wie Kun­dinnen oder Lie­fe­ranten
  • Inkassorechtsschutz – für die Durchsetzung von Forderungen an Kunden und Kun­dinnen
  • Versicherungsrechtsschutz – wenn im Schadensfall eine Ver­sicherung doch nicht zahlt
  • Motorfahrzeugrechtsschutz – interessant, wenn Sie Firmen­fahr­zeuge be­sitzen
  • Wettbewerbsrechtsschutz – wenn Sie Ihre Marken- und Ur­heber­rechte durch­setzen müssen
  • Persönlichkeits- und Internetrechtsschutz – wenn der Ruf Ihrer Firma durch Dritte ge­schä­digt wird

Rechtsschutzversicherungen funktionieren oft im Baukastenprinzip: Sie stellen zusammen, was Sie für Ihren Betrieb benötigen. Das birgt die Gefahr von Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz. Klären Sie deshalb vor Ab­schluss genau, ob die Leis­tungen wirk­lich alle Ihre Be­dürfnisse ab­decken.

Tipp Manche Versicherer bieten für kleinere Betriebe Paket­lösungen an. Wenn Sie sich nicht mit den Details aus­einan­der­setzen möchten, kann dies eine gute Alter­native sein. Erkundigen Sie sich beim Ver­sicherer Ihrer Wahl, ob dies für Sie eine günstige Möglich­keit ist.

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