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Was ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)?


Seit dem 25. Mai 2018 gilt im EU-Raum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); sie hat die Datenschutzrichtlinie von 1995 abgelöst. Mit der DSGVO sollen die Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU mehr Kontrolle über ihre Personendaten erhalten und die Unternehmen in Sachen Datenschutz stärker zur Verantwortung gezogen werden. Vor allem grosse IT-Firmen, aber auch ganz normale Firmen mit Webauftritt, Verarbeitung von Userdaten etc. sollen stärker in die Pflicht genommen werden.


Gilt die DSGVO auch in der Schweiz?

In der Schweiz gilt grundsätzlich hiesiges Datenschutzrecht – also das Datenschutzgesetz (DSG) und die dazugehörige Verordnung (VDSG). Trotzdem kann die DSGVO auch Schweizer Unternehmen betreffen:
  • Schweizer Firmen sind immer dann von der DSGVO betroffen, wenn sie mit ihren Produkten oder Dienstleistungen einen Zielmarkt innerhalb der EU ansprechen und/oder wenn sie hierzulande Daten von Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in der EU bearbeiten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern handelt oder von Personen, die nicht Bürger eines EU-Staates sind.
  • Die DSGVO betrifft Schweizer Firmen aber auch, wenn diese auf ihren Websites Besuchende aus der EU tracken. Oft fallen Unternehmen deshalb in den Anwendungsbereich der DSGVO, etwa Online-Shops bei der Benutzung von Google Analytics, aber auch Hotels oder andere Unternehmen im Bereich Tourismus.

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Sanktionen der DSGVO

Die DSGVO ermächtigt die zuständigen Aufsichtsbehörden, bei Verstössen gegen die Datenschutzbestimmungen abschreckende Sanktionen zu verhängen. Das geht von Mahnungen, Verwarnungen über förmliche Bekanntmachungen und vorübergehende oder dauerhafte Beschränkungen der Datenbearbeitung bis hin zu Geldbussen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.