Gebäudezusatzversicherung

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Alles zum Thema Gebäudezusatzversicherung

Sie benötigen eine Gebäudezusatzversicherung, um sich zum Beispiel gegen Wasser-, Glas- und Erdbebenschäden oder Einbruch und Diebstahl abzusichern? Mit Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

Hier erfahren Sie zudem mehr über die verschiedenen Versicherungsleistungen.

Gebäude­wasser­versicherung, Erdbeben­versicherung, etc. – Gebäude­zusatz­versicherungen


Gebäude­wasser­versicherung

  • Versicherung deckt Wasserschäden, die nicht in der Elementarschadendeckung mit eingeschlossen sind. Das wären beispielsweise Wasserschäden, die aus undichten Leitungen austreten, Frostschäden an Wasserleitungen oder Wasserschäden durch Grundwasser entstehen
  • Vorsicht: Gebäudeschäden, die durch Hochwasser oder Überschwemmungen entstanden sind, werden als Elementarschäden zu der obligatorischen Gebäudeversicherung gezählt. Wird der Schaden jedoch durch einen Rohrleitungsbruch oder Abwasser ausgelöst, wird eine Gebäudewasserversicherung benötigt.

Gebäudeversicherung mit Freilegungskosten

  • Freilegungskosten sind Kosten, welche bei der Suche und Freilegung einer defekten Leitung entstehen. In modernen Gebäuden befinden sich Leitungen oftmals versteckt im Mauerwerk oder im Boden (Steig- und Fallleitungen, Bodenheizung). Je nach Schwierigkeitsgrad der Freilegung können erhebliche Kosten entstehen, welche mit einer Freilegungsversicherung abgedeckt werden können. 

Umgebungs­versicherung

  • Versicherung gegen Schäden auf dem Grundstück, im Garten oder auf der Terrasse
  • Schadenbeispiel: Ein Gartenhaus wurde durch einen umgestürzten Baum beschädigt. Mit der Umgebungsversicherung werden der Wiederaufbau und die Kosten übernommen.

Erweiterte Objekt­versicherung, zusätzliche Gefahren

  • Versicherung gegen Vandalismus und Diebstahl von Gebäudeteilen, Tierschäden durch Nager, Insekten oder Wildtieren

Erdbeben­versicherung

  • Schützt vor Erdbeben und finanziellen Folgen
  • Stellt das Gebäude nach einem Erdbeben je nach Gebäudewert wieder her
  • Im Kanton Zürich sind alle Gebäude gegen Erdbeben in der obligatorischen Gebäudeversicherung mitversichert, sobald das Beben mindestens die Stärke VII auf der Intensitätsskala erreicht. Es werden eine Milliarde Franken von der Versicherung zur Verfügung gestellt. Wird die Summe überschritten, übernimmt die Erdbebendeckung keine volle Verantwortung für den Gebäudeeigentümer. Versicherte übernehmen einen Schaden von 10% der gesamten Versicherungssumme und können somit frei entscheiden, weitergehende Erdbebenversicherungen abzuschliessen, um Selbstbehalte zu reduzieren.

Glasbruch­versicherung

  • Versicherung gegen Glasbruch im Gebäude
  • Neben Scheiben werden z.B. auch Lavabos, WC-Schüsseln und Glaskeramik-Kochfelder dazugezäht
  • Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung oder kann zusätzlich in der Gebäudeversicherung ergänzt werden.

Solar­versicherung

  • Versicherung schützt Solaranlagen, sollten diese beschädigt werden
  • Beispiel: Solaranlagen sind gegen Feuer- und Elementarschäden gesichert. Doch was passiert, wenn im Gebäude nur noch kaltes Wasser fliesst? In diesem Fall müssten die Anlagen demontiert, entsorgt oder auch ausgetauscht werden. Mit einer passenden Solarversicherung sind Sie vor den Kostenfolgen geschützt.

Gebäudetechnik­versicherung

  • Technische Geräte, Anlagen und Installationen sind in Ihrem Gebäude versichert
  • Für alle Unternehmen empfehlenswert

Gebäudehaft­pflicht­versicherung

  • Versicherung schützt gegen Sach-, Vermögens- und Personenschäden
  • Bewahrt Sie vor Kosten durch unvorhersehbare Schadenersatzansprüche Dritter


Wichtig: Gebäude­zusatz­ver­sicherungen vergleichen!

Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass Ihr Gebäude vor Schäden geschützt ist, welche nicht obligatorisch versichert sind. Es gibt hier eine grosse Auswahl zwischen den Anbietern, weshalb sich ein Vergleich lohnt!
Bei einigen Gebäudeversicherungen erhalten Sie mitunter einen Preisvorteil, wenn Sie Zusatzversicherungen (z.B. Erdbebenversicherung und Gebäudewasserversicherung) im Kombi-Paket abschliessen.

FAQ zur Gebäude­zusatz­versicherung

Ab Beginn der Bauarbeiten muss eine Bauzeitversicherung erfolgen.

Eine Bauzeitversicherung muss abgeschlossen werden, sobald Neubauten, Umbauten, Anbauten oder Renovationen vorgenommen werden. Häufig entstehen Gebäudeschäden an Baustellen, die nicht verhindert werden können. Mit der Bauzeitversicherung sind Sie durch solche Schäden gesichert. Nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde, wird die Bauzeitversicherung in eine Gebäudeversicherung umgewandelt.

Empfohlen wird eine Gebäudewasserversicherung, da die Gebäudeversicherung für Risiken, wie z.B. bei geplatzter Wasserleitung oder Rohrbruch, nicht aufkommt. Entstehen die Schäden jedoch durch Überschwemmungen im Gebäude, werden die Kosten durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Einbruchs- und Glasbruchversicherungen werden ebenfalls zu den empfehlenswerten Versicherungen gezählt.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?

Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Caroline Schupp

Caroline Schupp

Leiterin Einkaufsberatung

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