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Versicherung für Firmenwagen finden

Für die uneingeschränkte Mobilität stehen den Mit­ar­bei­tenden in vielen Firmen Autos zur Ver­fügung, die für den Ar­beits­all­tag ge­nutzt werden können. Je nach ge­wünschten An­forderungen gibt es passende Auto­ver­si­cherungen speziell für Firmen­autos. In diesen Situationen lohnt sich eine Firmen­wagen Ver­sicherung:

  • Privatauto, das als Firmenfahrzeug genutzt wird
  • Nutzfahrzeuge wie Taxis, Lieferwagen, Kurierfahrzeuge
  • Flotten bestehend aus mehr als 5 Firmenfahrzeugen

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Privatauto als Firmen­wagen ver­sichern

Falls die berufliche Tätig­keit dies erfordert, kann das private Auto auch als Firmen­wagen genutzt werden. Der Ar­beit­geber oder die Arbeit­geberin muss damit ein­ver­standen sein. Ist dies der Fall, hat der Mit­arbeiter bzw. die Mit­arbeiteirn das Recht auf eine Ent­schädigung für Betrieb und Unter­halt. Die Ver­si­cherung läuft jedoch über den Fahr­zeug­halter oder die Fahr­zeug­halterin. Der Ein­satz­bereich muss der Ver­si­cherungs­gesell­schaft an­ge­geben werden.


Geschäftsauto privat nutzen

Wenn Arbeitnehmende das Geschäfts­auto auch privat nutzen, müssen sie keine eigene Versicherung für den Firmen­wagen ab­schliessen. Arbeit­gebende haben die Möglich­keit, den Firmen­wagen so zu ver­sichern, dass er auf den Schadens­frei­heits­rabatt des Arbeit­nehmers oder der Arbeit­nehmerin zurück­greift. Es sollte eine schrift­liche Ver­ein­barung darüber vor­liegen, dass der Arbeit­nehmer bzw. die Arbeit­nehmerin beim Ver­lassen des Unter­nehmens oder bei Weg­fall des Firmen­wagens seinen Schadens­frei­heits­rabatt zurück bekommt. Dieser schriftliche Nach­weis wird von den meisten Versicherungen bei Vertrags­ab­schluss verlangt.

Fährt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeit­nehmerin einen über das Unter­nehmen ver­sicherten Firmen­wagen, kann der eigene Kfz-Ver­si­cherungs­vertrag ruhen. Der erfahrene Rabatt bleibt je nach An­bieter zwischen drei und sieben Jahren Ruhe­zeit erhalten. Anschliessend verfällt pro Jahr eine Schaden­frei­heits­klasse.


Flottenversicherung

Eine Firmenflotte entsteht, sobald mehrere Fahr­zeuge für das Unter­nehmen im Ein­satz stehen. Damit nicht jedes Auto des Fahr­zeug­parks einzeln versichert werden muss, bietet die Flotten­ver­sicherung für Firmen einen Gesamt­vertrag an, d.h. die gesamte Flotte läuft unter einer einzigen Police. Die Flotten­versicherung wird oft im Rahmen einer Trans­port­ver­sicherung ab­ge­schlossen. Sie lohnt sich für Unter­nehmen ab 5 Fahr­zeugen oder für Unter­nehmen, die auch Nutz­fahr­zeuge wie Gabel­stapler oder Traktoren ver­sichern müssen.


Flottenversicherung – Grund­deckungen

Mit einer Flottenversicherung ist es möglich, alle Fahr­zeuge einer Firma zu ver­sichern. Es gibt verschiedene Grund­deckungen:

  • Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung (Motor­fahr­zeug­versicherung) bietet einen Basis­schutz und ist gleich­zeitig eine Pflicht­ver­sicherung. Durch sie werden alle Sach- und Personen­schäden abgedeckt, die ein Firmen­fahrzeug gegenüber Dritten verursacht.
  • Teilkasko: Die Teilkasko deckt viele Schäden am firmen­eigenen Auto, wie zum Beispiel Schäden infolge von Feuer, Elementar­ereignissen (z.B. Sturm oder Hagel), Dieb­stahl, Glas­bruch und Vanda­lismus. Es können auch Marder­schäden und Schäden durch Unfälle mit Tieren über­nommen werden.
  • Kollisionskasko (Vollkasko): Diese ergänzt die Teil­kasko und bietet einen Schutz für Schäden am eigenen Fahr­zeug, die der Fahrer oder die Fahrerin selbst verursacht hat.
  • Insassenunfall: Durch diese werden Personen­schäden für Personen, die sich im Fahr­zeug befinden, gedeckt. Es können analog die Hei­lungs­kosten einer Privat­ver­si­cherung über­nommen werden. Darüber hinaus kann sie Spital­tag­geld, In­va­li­di­täts­kapital und Todes­fall­kapital leisten.


Welche Grunddeckung sollen Sie wählen?

Bei der Flottenversicherung für Firmen gilt im Prinzip gleiches wie für Privat­autos. Für neue Fahr­zeuge empfiehlt es sich, eine Voll­kasko, bestehend aus Teil­kasko und Kollisions­kasko, ab­zu­schliessen. Auf Wunsch kann auch nur mit Teil­kasko ver­sichert werden. Für ältere Fahr­zeuge reicht in der Regel die gesetzliche Haft­pflicht­ver­sicherung als Grund­deckung aus.


Flottenversicherung – Zusatz­leistungen

Die Grunddeckungen lassen sich durch Zusatz­leistungen an indivi­duelle Kunden­wünsche anpassen:

Parkschaden
Eine Parkschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch unbekannte Dritte am geparkten Fahr­zeug verursacht wurden.

Scheinwerfer/Glasbruch
Glas oder Glasersatz sind bei Bruch­schäden ver­sichert (z.B. Schäden an Schein­werfern und Blink­lichtern).

Cross-Liability
Sachschäden, die durch Kollisionen zwischen Fahr­zeugen desselben Halters ent­stehen, werden geschützt (z.B. Firmen­wagen 1 hat einen Unfall mit Firmen­wagen 2).

Grobfahrlässig­keits­schutz
Auch grobfahrlässig verursachte Schäden werden über­nommen (z.B. Unfall infolge des Überfahrens eines Rot­lichts).

Assistance/Pannen­hilfe
Organisation der Pannenhilfe und Deckung weiterer Kosten, die durch Pannen und Unfälle am ver­sicherten Wagen ent­stehen (z.B. Abschlepp­kosten, Bergungs- und Rück­führungs­kosten für das Fahr­zeug, Über­nachtungs­kosten für die Insassinnen und Insassen).

Berufsutensilien
Dieser Zusatz greift bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung per­sönlicher Aus­rüstung, die der Berufs­aus­übung nutzen (z.B. Laptop). Die Aus­rüstung muss dem Fahrer bzw. der Fahrerin, einem Mit­fahrer oder einer Mit­fahrerin oder der ver­sicherten Person gehören.

Sicherheitsbekleidung für Motor­rad­fahrende
Diese Versicherung hilft bei Beschädigung und Dieb­stahl an Helmen, Schutz­anzügen, Protektoren, Stiefeln und Hand­schuhen.

Reifenbe­schä­digung
Die Versicherung Reifenbeschädigung deckt Schäden an Reifen, die durch Nägel, Bord­stein­kanten, Glas­scherben oder andere spitze Gegen­stände sowie Vanda­lismus oder bös­willige Be­schä­digung verur­sacht werden. Felgen sind bei dieser Zusatz­versicherung aus­ge­schlossen.


Prämien der Flotten­versicherung

Am verbreitetsten ist die Stück­prämie. Dabei wird eine fixe Prämie fest­gelegt, die pro Fahr­zeug­art und Ver­sicherungs­deckung bezahlt wird. Pro Fahr­zeug einer Leistungs­klasse wird dieselbe Prämie bezahlt, un­ab­hängig von Hub­raum oder dem Wert des Autos. Die Leistungs­klassen definieren die Ver­sicherungen nach:

  • Fahrzeugart,
  • Katalogpreis,
  • Nutzung,
  • Alter und Lenkergruppen.

Für ältere Fahrzeuge wird der Ver­sicherungs­schutz automatisch gesenkt. Bei einem Schadens­fall wird die Prämie nicht erhöht. Für mehrere Stand­orte können auch mehrere Prämien­zahlende in der Police definiert werden.

Je nach Versicherung werden auch alternative Prämien­modelle angeboten. Mehr zu den Kosten einer Auto­ver­si­cherung finden Sie auf unserer Kostenseite.


Nutzfahrzeug­ver­si­cherung

Nutzfahrzeuge sind für Hand­werkerinnen, Land­wirten etc. ein wichtiger Bestand­teil und Vermögens­werte in vielen Betrieben. Zu den Nutz­fahr­zeugen gehören:

  • Liefer- und Lastwagen
  • Kleinbusse und Gesellschaftswagen
  • Landwirtschaftliche Fahr­zeuge (z.B. Traktoren) und Gewerbe­traktoren
  • Anhänger
  • Wohnmotorwagen

Diese müssen ebenfalls entsprechend versichert sein. Neben der obliga­torischen Haft­pflicht­ver­si­cherung kann eine Nutz­fahr­zeug­ver­si­cherung diese Punkte abdecken:

  • eine Vollkaskoversicherung für neue oder neuere Fahr­zeuge mit Deckung bei Unfall­schäden am eigenen Fahr­zeug
  • eine Teilkaskoversicherung die Schäden durch Dieb­stahl, Feuer, Elementar­er­eignisse, Schnee­rutsch, Glas­bruch, Kollision mit Tieren, Marder und Vanda­lismus abdeckt
  • eine Insassen-Unfallversicherung für Mit­fahrende
  • weitere Zusatzdeckungen wie z.B. Park­schaden

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Sandro Weber

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