1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Was ist die Abredeversicherung?


Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und tritt der oder die Arbeitnehmende keine neue Stelle an, endet auch die obligatorische Unfall­ver­sicherung . Während 31 Tagen gilt noch die sogenannte Nach­deckung. In dieser Zeit können Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmer beim bisherigen Unfall­ver­sicherer eine Abrede­ver­sicherung ab­schliessen.

Mit einer solchen Abredeversicherung lässt sich die Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) um bis zu sechs Monate verlängern. Das ist von Vor­teil, etwa bei einem längeren unbe­zahlten Urlaub oder wenn zwischen zwei An­stellungen mehr als ein Monat Pause liegt.

Die Prämien für die Abredeversicherung bezahlt der oder die Arbeitnehmende. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, ihre austretenden Ange­stellten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen (mehr zur Unfall­ver­sicherung und zu Ihren Pflichten als Arbeit­geber oder Arbeit­geberin erfahren Sie in unserem Praxisratgeber).

Jetzt Offerten für eine Unfallversicherung anfordern

 Füllen Sie unseren Fragebogen aus und wir vermitteln Ihnen bis zu drei passende Anbieter aus unserem Netzwerk.

Kostenlos Offerten anfordern