Was ist die Abredeversicherung?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und tritt der oder die Arbeitnehmende keine neue Stelle an, endet auch die obligatorische Unfallversicherung. Während 31 Tagen gilt noch die sogenannte Nachdeckung. In dieser Zeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim bisherigen Unfallversicherer eine Abredeversicherung abschliessen.
Mit einer solchen Abredeversicherung lässt sich die Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) um bis zu sechs Monate verlängern. Das ist von Vorteil, etwa bei einem längeren unbezahlten Urlaub oder wenn zwischen zwei Anstellungen mehr als ein Monat Pause liegt.
Die Prämien für die Abredeversicherung bezahlt der oder die Arbeitnehmende. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, ihre austretenden Angestellten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen (mehr zur Unfallversicherung und zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erfahren Sie in unserem Praxisratgeber).
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