Personal

Probezeit – prüfen, ob man zusammenpasst

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Probezeit

Aktualisiert am 27.11.2023

Das gilt während der Probezeit

Viele neue Anstellungen beginnen mit einer Probezeit – beide Seiten sollen prüfen können, ob eine längerfristige Zusammenarbeit ihren Vorstellungen entspricht.

Laut Gesetz gilt der erste Monat als Probezeit (Art. 335b OR), im schriftlichen Arbeitsvertrag kann man sie auf maximal drei Monate verlängern. Vereinbarungen über eine längere Probezeit sind in der Privatwirtschaft ungültig. Nur die Probezeit eines Lehrvertrags können Sie bis auf maximal sechs Monate ausdehnen, wenn Sie aufgrund der Leistung oder des Verhaltens des Lernenden Vorbehalte haben.

Gut zu wissen Fehlt eine Mitarbeiterin krankheits- oder unfallbedingt während der Probezeit oder fällt der Militär- oder Zivildienst eines Mitarbeiters in diese Monate, wird die Probezeit um die Absenztage verlängert. Dabei werden die Kalendertage gezählt, unabhängig von den Arbeitstagen.

Während der Probezeit gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist von sieben (Kalender-)Tagen für beide Seiten. Der Kündigungsschutz im Fall von Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Schwangerschaft besteht während dieser Zeit nicht. Allerdings dürfen auch während der Probezeit keine missbräuchlichen oder diskriminierenden Kündigungen ausgesprochen werden – etwa aufgrund der Religionszugehörigkeit eines Mitarbeiters.

Gut zu wissen Wechselt ein Arbeitnehmer bei Ihnen intern oder wird er befördert, darf in der Regel keine neue Probezeit vereinbart werden. Anders ist dies nur, wenn dieser Angestellte eine ganz neue Funktion übernimmt, in der er noch nie zuvor gearbeitet hat.


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Probezeit sinnvoll nutzen

Führen Sie in der ersten Woche der Anstellung als Vorgesetzter ein Gespräch mit der neuen Mitarbeiterin und erläutern Sie ihr, was die Ziele für die Probezeit sind (siehe auch «Checkliste: Neue Mitarbeitende einführen»). Idealerweise fassen Sie die Ziele in Form einer kurzen, schriftlichen Zielvereinbarung zusammen. Während der Probezeit kann die Mitarbeiterin sich daran orientieren und weiss jederzeit, was sie noch lernen muss.

Tipp Warten Sie nicht auf das Probezeitgespräch, sondern geben Sie fortlaufend Feedback: Was ist gut? Was soll verbessert werden und was erwarten Sie dabei? Wenn Sie mit der Leistung oder dem Verhalten der Person in der Probezeit unzufrieden sind, können Sie ein mündliches Zwischenfeedback auch per E-Mail nochmals zusammenfassen, um die Verbindlichkeit Ihrer Erwartungen zu erhöhen.

Probezeitgespräch – erste Beurteilung

Vereinbaren Sie ein Probezeitgespräch am Ende der Probezeit. Machen Sie zusammen mit der Mitarbeiterin eine Standortbestimmung und halten Sie diese schriftlich fest (siehe Vorlage). Übergeben Sie ein Doppel der Mitarbeiterin und legen Sie das andere in ihr Personaldossier ab.