Berufliche Vorsorge: Aktuelle Lage, Pensionskassenwechsel und Opti­mie­rungs­mög­lich­keiten

Ein spannendes Webinar zum Thema BVG liegt hinter uns! Viele Fragen, die sich Unter­nehmen bezüg­lich der beruf­lichen Vor­sorge aktuell stellen, wurden von unseren Ex­perten Thomas Gerber von der AXA, Patrick Flueckiger von der Baloise Versicherung sowie Oliver Odermatt von der STT PLUS AG be­antwortet: Wie lange gibt es die Voll­ver­sicherung noch? Wie kann die be­stehende BVG-Lösung opti­miert werden? Müssen Mit­ar­bei­tende einem Wechsel zu­stimmen? Die Ant­worten auf diese und viele weitere Fragen haben wir für Sie zusammengefasst.

Bewölkter Himmel mit schwebendem Regenschirm als Symbol für die richtige Vorsorgelösung, die wie ein Regenschirm vor "schlechtem Wetter" im Alter schützt

Wie sieht die aktuelle Situation der Vor­sorge­ein­rich­tungen in der Schweiz aus?

Nachhaltigkeit als neuer Standard
In der Altersvorsorge hat sich ein neuer Standard durch­gesetzt: das nach­haltige An­legen. In der 2. Säule geht es des­halb heute mehr denn je um soziale Verant­wortung. Das Ziel ist es, sowohl für die Arbeit­geber- als auch die Arbeit­nehmer­seite eine möglichst optimale Lösung zu finden. Dabei sollen sich die Pensionskassen auf die ESG-Kri­terien stützen: Sie sollen ihre soziale Ver­ant­wortung wahr­nehmen, Gelder bewusst investieren und auch dem Klima­schutz sowie der Klima­erwärmung Sorge tragen. Nicht zuletzt wird von der 2. Säule Transpa­renz ver­langt, d. h. alle Akteure sollen nach klaren Kri­terien ar­beiten. Dadurch wird das Ver­trauen in die Alters­vor­sorge gestärkt. Ohne dieses Ver­trauen wäre die Alters­vor­sorge schlicht­weg nicht denkbar.

BVG Reform 21
Am 8. Dezember 2021 hat der Nationalrat Ent­scheide im Zusammen­hang mit der BVG Reform 21 gefällt. Am 26. April 2022 hat nun auch der Stände­rat in der SGK-S die Reform disku­tiert. Dabei ist sie in einigen Punkten anderer Meinung:

  • Eintrittsschwelle für die obligato­rische Ver­sicherung: Der Nationalrat will die Ein­tritts­schwelle von aktuell 21’510 CHF auf 12’548 CHF senken. Der Stände­rat hin­gegen hat eine Senkung auf ca. 17’208 CHF beantragt.
  • Bei der Vereinfachung der Sparbeitragssätze auf nur noch zwei unterschiedliche Sätze von neu 9 % (25 bis 44-jährige) und 14 % (45 bis 65-jährige) sowie der Senkung des Umwandlungs­satzes von 6.8 % auf 6 % besteht Konsens zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat.
  • Kompensation für die Übergangs­generation: Der National­rat ist der Meinung, dass nur die­jenigen nach Inkraft­treten der Reform eine Kompen­sation erhalten sollen, die auch bei den Renten ent­sprechende Ein­bussen er­leiden. Das würde auf ungefähr 35 % der Ver­sicherten zu­treffen. Der Stände­rat hin­gegen ist aus poli­tischen Gründen freizügiger und geht davon aus, dass bis zu 90 % der Ver­sicherten eine Kompen­sation erhalten würden.

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Wie ist es um die Reserven der Pensions­kassen bestellt? Ist das Geld (bald) weg?

In einem Vollvertrag sind Versicherungs­gesell­schaften dazu ver­pflichtet, jeder­zeit sämt­liche Leis­tungen aus­­zahlen zu können. Die Reserven müssen deshalb so geäufnet werden, dass die Aus­zahlung möglich ist, da sie mit dem Eigen­kapital haften. Das ist auch einer der Gründe, wes­halb der Voll­vertrag kosten­intensiver ist.

Sollte eine Pensionskasse Konkurs gehen, dann sind die Gelder bis zu einem Betrag von 129’060 CHF (Stand 2022) pro ver­sicherte Person über den BVG-Sicher­heits­fonds geschützt. Dass eine Pensions­kasse in Konkurs gerät, kommt jedoch nicht häufig vor, es kam eher zu Fusionen.


Was sind die aktuellen Heraus­forderungen in der 2. Säule?

Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Heraus­forderungen:

  • Die ständig steigende Lebenserwartung: Geht man davon aus, dass der medizi­nische Fort­schritt und die all­gemein gesündere Lebens­führung sich wie bisher weiter­ent­wickeln, so wird erwartet, dass die Lebens­erwartung für jeden Jahr­gang um sechs Wochen steigt. Das würde bedeuten, dass sich die Lebens­erwartung alle acht bis neun Jahre um ein Jahr er­höht. Das stellt eine Heraus­forderung dar, wenn das Renten­alter nicht ent­sprechend angepasst wird.
  • Das Umfeld der Finanzmärkte: Hier spielen die Zinsen eine grosse Rolle. Zur Erinnerung: Bevor 2015 die Negativ­zinsen einge­führt wurden, sind die Zinsen über einen Zeit­raum von fast zwanzig Jahren stetig gesunken. Mit der Ein­führung der Negativ­zinsen haben sie dann einen Höh­e- resp. Tiefpunkt erreicht. In diesem Zusammen­hang sind die Ren­diten, welche die Pensionskassen vorher in den Plänen hatten, mit Ver­zinsungen von 4 % kaum mach­bar, es sei denn, es würde alles in Aktien inves­tiert werden. In dem Sinne sind die Bei­träge des dritten Beitrags­zahlers (also der Finanz­märkte) tiefer und werden im Ein­klang mit den sinkenden Zinsen auch stetig noch tiefer. Das wirft die Frage auf: Was passiert, wenn eine In­flation kommt und die Zinsen wieder steigen? Thomas Gerber geht davon aus, dass in einem solchen Fall die Stiftungsräte gefordert sind, diese Heraus­forderungen zu diskutieren und in möglichst bewusste und gesunde Ent­scheidungen zu über­setzen.


Welches ist die passende BVG-Lösung für Ihr KMU?

Auf diese Frage gibt es keine Standardantwort. In der Regel eigenen sich für KMU Sammeleinrichtungen. Hier gibt es die drei Grundtypen: Sammel­ein­rich­tungen mit Voll­ver­sicherungs­deckung, solche mit teil­auto­nomen Lösungen und solche mit auto­nomen Lösungen. Für kleinere KMU kommen vor allem die ersten beiden Modelle infrage:

  • Bei einer Vollversicherung werden sämtliche Risiken (Tod, Invali­di­tät, Langlebigkeit und auch das Anlagerisiko) vom Arbeit­geber bzw. von der Arbeit­geberin an eine Lebens­ver­sicherungs­gesell­schaft über­tragen. Die An­lage der Vor­sorge­mittel wie auch die Sicher­stellung der Vor­sorge­leis­tungen sind bei diesem Modell Auf­gabe und somit auch Risiko des Ver­sicherers. Eine Unter­deckung ist deshalb nicht möglich. Eine solche Lösung bietet also viel Sicher­heit und eignet sich für risiko­averse Kundinnen und Kunden. Zu beachten ist aber, dass Voll­ver­sicherungs­lösungen tenden­ziell teurer geworden sind, so auch für die Ver­sicherer selbst. Das ist wohl auch einer der Gründe, wes­halb es heute nur noch fünf An­bieter (Allianz, Baloise, Helvetia, SwissLife, Pax) solcher Lösungen gibt.
  • Teilautonome Pensionskassen legen ihr Geld auf eigenes Risiko an, schliessen aber für die Risiken Todes­fall und/oder Invali­dität einen Ver­sicherungs­vertrag mit einer Ver­sicherungs­gesell­schaft ab. Bei dieser Lösung besteht theo­retisch die Möglich­keit, dass die Pensions­kasse auf­grund der Börsen­ent­wicklung nicht mehr in der Lage ist, ihre Ver­pflichtungen zu erfüllen. Kommt es zu einer solchen Unter­deckung und liegt der Deckungs­grad der Vor­sorge­ein­richtung unter 100 %, so kann es im Worst Case sein, dass man sich als Arbeit­geber oder Arbeit­geberin mit den Arbeit­nehmenden an den Sanierungsbeiträgen betei­ligen muss. In guten Zeiten profi­tiert man dafür aber von höheren Zinsen auf den Alters­gut­haben und die Prämien sind tendenziell günstiger.

Beide Lösungen haben ihre Vor- und Nach­teile. Welches die beste Lösung ist, hängt stark vom Indivi­duum ab: Sind Sie eher risiko­avers oder sind Sie bereit, mehr Risiko zu tragen? Welche Lösung ist für Sie und Ihre Beleg­schaft stimmig, wo fühlen Sie sich wohl? Es bietet sich an, einen Berater oder eine Beraterin hinzu­zu­ziehen, um zu ent­scheiden, welche Lösung am besten zu Ihrem KMU passt.


Wie können die versicherten Leistungen für Teilzeit- oder Mehr­fach­beschäf­tigte opti­miert werden?

Ein Lösungsansatz, um die ver­sicherten Leistungen für Teil­zeit- oder Mehr­fach­be­schäf­tigte zu opti­mieren, ist die An­passung des Koordina­tions­abzugs. Am Beispiel eines An­gestellten mit einem 50%-Pensum gibt es diese zwei Möglich­keiten:

  • Der Koordinationsabzug von 25’095 CHF wird entsprechend dem Pensum halbiert. Damit wird der versicherte Lohn erhöht. Der Angestellte hat so höhere Bei­träge in die beruf­liche Vor­sorge, spart aber mehr und hat auch höhere Ver­sicherungs­leistungen.
  • Alternativ kann der Koordinationsabzug komplett weg­gelassen werden. Dadurch erhöht sich der ver­sicherte Lohn um rund 21’000 CHF. Auch hier bezahlt der Versicherte höhere Beiträge, profitiert aber auch von höheren Leistungen. Es empfiehlt sich aber, vorher sorg­fältig zu prüfen, ob diese Lösung sinn­voll ist.

Der Arbeitgeber oder die Arbeit­geberin kann den versicherten Lohn im Pensionskassenvertrag anpassen. Die gesetz­lich gere­gelte Obergrenze liegt aber bei 86’040 CHF (Stand 2022). Die ein­zelnen Leis­tungen können je nach Anbieter über das gesetzliche Minimum hinaus, an die entsprechende Bedürfnisse angepasst werden. So kann man zum Bei­spiel bestimmen, wie viel Invaliden- oder Kinder­rente man versichern möchte.


Was sollte vor dem Start des Wechsel­prozesses geprüft werden?

Bevor Sie sich entscheiden, die Pensions­kasse zu wechseln, empfiehlt es sich, diese Fragen zu beantworten:

  • Ist der Vertrag überhaupt kündbar?
  • Wie ist die Altersstruktur der versicherten Personen?
  • Gibt es Invalidenrentnerinnen und Invaliden­rentner im Unter­nehmen?
  • Gibt es Arbeitsunfähige?
  • Gibt es Altersrentnerinnen und Altersrentner?
  • Ist der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmer­ver­treterin ein­verstanden und das Per­sonal infor­miert? (siehe auch unseren Blog zum Thema Pensionskassenwechsel)
  • Wie ist der aktuelle Deckungsgrad (teil­autonome Pensions­kasse)?
  • Wie hoch sind die Vertragsauflöse­kosten?
  • Welche Rentnerinnen und Rentner verbleiben bei der Kündi­gung beim bestehenden Versicherer?

Vor dem Wechsel einer BVG-Lösung sollte man beachten, dass Unter­nehmen mit Invaliden­rentnerinnen, Arbeits­unfähigen oder Alters­rentnern für Pensions­kassen tendenziell weniger attraktiv sind.

Quellen:

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