Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuererklärung

Ein warmer März liegt hinter uns – verlockend, die private Steuererklärung auf den letzten Tag hinaus­zuschieben. Zum Glück lässt sich die Frist im Normalfall verlängern. Bis zum 31. März haben Sie dazu Zeit. Damit Sie die verlängerte Frist locker einhalten können, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuererklärung zusammengestellt.


Welche Ausgaben kann ich von den Steuern abziehen?

Damit Sie die Einkommens- und Vermögenssteuer möglichst tief halten können, sollten Sie diese relevanten Abzüge in der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen:

  • Berufsauslagen: Kosten, die für die Berufsausübung entstehen, wie u. a. Arbeitsweg- und Verpflegungs­kosten. Auch Auslagen zur Arbeitssuche, z. B. wenn der Job gekündigt worden ist, können in Abzug gebracht werden.
  • Bildungsauslagen: Kosten für Aus- und Weiterbildung können separat abgezogen werden.
  • Betreuungsauslagen: Dazu gehören Kosten in Form eines Pauschalabzugs für die Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmutter etc.) oder Alimente, welche bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen sind.
  • Einzahlungen in die 3. Säule (Vorsorgeleistungen): Diesen Steuerabzug können Personen mit AHV-/IV-pflichtigen Einkommen angeben, wenn sie im jeweiligen Steuerjahr Einzahlungen in die 3. Säule geleistet haben.
  • Krankheits- und Unfallkosten: Sollten diese Kosten den Selbstbehalt von 5 % des Reineinkommens überschreiten, so darf man diese abziehen.
  • Kredite: Dazu zählen Zinse auf Privatkredite (Schuldzinsen), Hypothekarzinsen oder Kreditkartenzinsen.
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Liegenschaftsunterhaltskosten: Abzieh­bar sind werterhaltende Massnahmen, Prämien von Sach­versicherungen, Liegenschafts­steuern, Verwaltungs­kosten und -gebühren, Garten­unterhalt (je nach Kanton verschieden).

Besitzer eines Hauses können von weiteren Abzügen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Zum Beispiel können die Auslagen für energiesparende Investitionen auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden aufgeteilt werden.

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Welche Ausgaben durch das Homeoffice kann ich deklarieren?

Bis vor kurzem galten Corona-Massnahmen und eine Homeoffice-Pflicht. So besteht auch dieses Jahr bei vielen Arbeitnehmenden die grundsätzliche Frage, was man abziehen kann. Die abzugsfähigen Berufsauslagen werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich behandelt. Grundsätzlich gibt es zwei gängige Optionen:

  • Option 1: Die Auslagen für das Homeoffice werden ohne Corona-Einfluss berechnet. Das bedeutet, die Kosten werden so berechnet, als ob der Arbeitnehmer jeden Tag im Büro gewesen wäre. Hierfür reicht oft der Pauschalabzug von 3% des Nettolohns (pro Jahr mindestens 2000 und maximal 4000 CHF). Umgekehrt bedeutet dies, dass keine Auslagen aus dem Homeoffice verrechnet werden dürfen.
  • Option 2: Die effektiven Kosten des Homeoffice werden verrechnet. Dies ist je nachdem komplizierter und aufwändiger. Darum ist es von Vorteil, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um abzuklären, ob die nötigen Bedingungen erfüllt sind und sich die Abzüge der Homeoffice-Kosten finanziell tatsächlich lohnen.

Ein Steuerexperte oder eine Steuerexpertin kann Ihnen die effektiven Abzüge berechnen und Sie bezüglich der besten Option für Ihre Situation beraten. Im Normalfall empfiehlt es sich jedoch, die Berufsauslagen als Pauschalbetrag abzuziehen.


Welche Angaben gehen bei der Steuererklärung häufig vergessen?

Wenn die wichtigsten Abzüge gemacht wurden, sollten auch alle Vermögenswerte aufgeführt werden. Diese gehen dabei gerne vergessen:

  • Guthaben auf Online-Konten wie Revolut oder Neon
  • Mietkautionskonto
  • Kryptowährungen wie Bitcoin etc.
  • Konten minderjähriger Kinder
  • Unverteilte Erbschaften, z. B. Liegenschaften
  • Genossenschaftsbeiträge
  • Rückkaufswert von Lebensversicherungen
  • Darlehen – als Schulden oder als Forderung



Wie finde ich den passenden Steuer­berater oder Steuer­beraterin?

In der Schweiz ist die Berufsbezeichnung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin nicht geschützt. Auch Personen ohne entsprechende Ausbildung können sich so nennen. Achten Sie bei Ihrer Wahl daher auf Be­zeich­nungen wie „mit Fachausweis“ oder „eidg. diplo­miert“. Fachexperten mit diesen ge­schützten Be­zeich­nungen ver­fügen über eine Aus­bildung in Bereichen wie Finanz­buch­führung, Wirt­schafts­prüfung oder Lohn­buch­hal­tung und besitzen fun­diertes Grund­wissen.

Bei uns finden Sie qualifizierte Steuerberater und Steuerberaterinnen für die Beratung, Steueroptimierung und die Erledigung Ihrer Steuererklärung >

Diese Punkte helfen ausserdem bei der Wahl des Steuerberaters oder der Steuerberaterin:

  • Achten Sie auf die Referenzen und darauf, wie aussagekräftig diese sind.
  • Überlegen Sie sich, ob es ein grosses oder kleines Steuerexpertenbüro sein soll. Je nach Grösse sind die Unternehmen auf verschiedene Bereiche oder Klienten fokussiert.
  • Benötigen Sie spezielle Dienstleistungen oder Fachwissen? Stellen Sie sicher, dass diese abgedeckt werden.
  • Achten Sie darauf, dass der Steuerexperte oder die Steuerexpertin mit dem kantonalen Recht und den regionalen Gegebenheiten vertraut ist.
  • Für Privatpersonen empfehlen sich regio­nale Steuer­bera­terinnen oder Steuer­berater besonders, da diese bestens mit den Steuer­be­dingungen in Ihrem Kanton ver­traut sind.



Zu guter Letzt:

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist oftmals nicht so mühsam, wie man denkt. Mittlerweile bieten alle Kantone in der Schweiz das elektronische Ausfüllen an. In den Kantonen ZH, BE, LU, UR (seit 2022), SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, GR, VD, VS, NE, GE und JU gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch und ohne Unterschrift einzureichen.

Quellen:

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