Praktikum richtig planen und junge Talente gewinnen – so geht es

Ein Praktikum gewährt Maturanden, Studierenden und Hochschulabsolventinnen nicht nur einen Einblick in die Berufswelt, sondern ermöglicht es Unternehmen zudem, junge Talente zu gewinnen. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen Ihr Unternehmen beachten muss und was ein gutes Praktikum ausmacht.

Es lohnt sich, Ressourcen in die Ausbildung von Praktikanten zu investieren, denn es besteht die Chance, diese als wertvolle Mitarbeitende zu behalten. (Bild: iStockPhoto)


Definition und Merkmale

Formell gesehen ist die Definition eines Praktikums ein «für einen bestimmten Bildungsgang erforderliche oder nützliche, ausserhalb der Bildungseinrichtung abzuleistende praktische Tätigkeit» (Duden, 2023), doch in der Realität kann ein Praktikum viel mehr sein. Für junge Menschen bietet ein Praktikum das perfekte Gefäss, um einen ersten Einblick in die Berufswelt zu gewinnen, Kontakte zu knüpfen oder sich weitere Kompetenzen anzueignen.

Konkret betrachtet ist ein Praktikum ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Ausbildungscharakter. In den meisten Fällen beträgt die Dauer zwischen drei bis zwölf Monaten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten von Praktika: Vorpraktika für Maturanden, Ausbildungspraktika für Studierende (oft auch «Internships» genannt) und Praktika für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen.


Rechtliche Bestimmungen von Praktika

Anders als beim Lehrvertrag ist der Praktikumsvertrag nicht explizit im Gesetz geregelt. Der Praktikumsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Obligationenrechts des befristeten Arbeitsvertrags. Zum Thema Lohn ist nichts gesetzlich vorgeschrieben – es ist also Verhandlungssache. Eins steht jedoch fest: Da ein Praktikum Ausbildungscharakter hat, ist damit zu rechnen, dass der Lohn (viel?) tiefer ausfällt als bei einer Festanstellung.

In Bezug auf Kündigung (OR Art. 335a ff.), Freizeit (OR Art. 329 ff.) und Ferien (OR Art. 329a ff.) gelten, sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts:

  • Kündigung: Ist nichts anders im Arbeitsvertrag geregelt, so gilt als Probezeit der erste Monat des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis darf während der Probezeit jederzeit mit sieben Tage Kündigungsfrist beendet werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. 
  • Freizeit: Arbeitnehmende haben pro Woche Anspruch auf einen freien Tag (in der Regel Sonntag).
  • Ferien: Praktikanten und Praktikantinnen haben gleich wie andere Angestellte Anspruch auf Ferien. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist der Ferienanspruch mindestens fünf Wochen pro Dienstjahr. Nach dem 20. Lebensjahr hat man Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr.

Zudem müssen Arbeitgebende wie auch für Festangestellte Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen, sofern der Praktikant oder die Praktikantin im Jahr mehr als CHF 2’300 verdient (AHVV Art. 34d). Auch bei der Unfallversicherunggelten dieselben Regelungen wie bei Festangestellten (UVG Art. 1): Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch gegen Berufsunfall zu versichern, also auch Praktikantinnen und Praktikanten. Sobald sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen sie zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert werden.


Was macht ein gutes Praktikum aus?

Praktika anzubieten, ist für KMU eine vielversprechende Möglichkeit, um junge Talente in die Firma zu holen. Angesichts mangelnden juristischen Vorgaben ist es für Unternehmen ein Einfaches, Praktikantinnen und Praktikanten nur zu ihren eigenen Gunsten anzustellen. An erster Stelle sollte jedoch die Ausbildung stehen. 

Es mag für Unternehmen vielleicht verlockend sein, Praktikanten als günstige Arbeitskraft zu nutzen. Doch in Wahrheit ist ein solcher Umgang für Firmen und Praktikanten zugleich verschwendete Zeit, denn Praktikanten bleiben in solchen Fällen meist nur kurz bei der Firma. Es lohnt sich, Ressourcen in die Ausbildung von Praktikanten zu investieren, denn es besteht die Chance, diese als wertvolle Mitarbeitende zu behalten – auch nach Praktikumsende.

Damit das gelingt, haben wir eine Liste mit Punkten, die ein gutes Praktikum ausmachen, zusammengestellt:

1. Präziser Vertrag mit Zielvereinbarung

Der Praktikumsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig werden bei Themen wie Lohn, Anstellungsdauer, Beschäftigungsgrad, Kündigungsfrist und Probezeit. Was nicht vertraglich geregelt wird, unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsvertrages im Obligationenrecht.

Beim Praktikumsvertrag ist neben dem üblichen Inhalt auch der Aspekt der Zielvereinbarung wichtig. Im Vertrag sollen die Ziele des Praktikums explizit festgehalten werden, damit klar definiert ist, was dem Praktikanten oder der Praktikantin mit auf den Weg gegeben werden soll und welche Erwartungen im Raum stehen.

2. Klare Planung der Ausbildung

Damit ein Praktikum ein Ausbildungscharakter haben kann, muss im Vorhinein die Ausbildung vonseiten des Unternehmens geplant werden. Dabei sollte es nicht nur um die Bedürfnisse des Unternehmens gehen, sondern es sollen auch das Know-how, die Fähigkeiten und die Erwartungen des Praktikanten mitberücksichtigt werden.

Folgende Fragen sollten bei der Planung einbezogen werden:

  • Wer übernimmt die Einarbeitung des neuen Praktikanten?
  • Welche Firmenprozesse muss der Praktikant zwingend kennen?
  • Welche Bereiche wird die Praktikantin durchlaufen?
  • Wer sind die Ansprechpersonen der jeweiligen Bereiche?
  • Welche Aufgaben und Projekte soll der Praktikant übernehmen?


3. Festlegung einer Betreuungsperson

Für jedes Unternehmen, egal ob kleines KMU oder Grosskonzern, ist es empfehlenswert, für jede Praktikantin eine kompetente Betreuungsperson festzulegen. Das erleichtert nicht nur den Einstieg in die Arbeit, sondern stellt auch sicher, dass die Praktikantin weiss, an wen sie sich bei Schwierigkeiten oder Fragen wenden kann.

4. Angemessene Entschädigung

Das Thema Lohn ist auch bei Praktika nicht ausser Acht zu lassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, was die Lohnhöhe von Praktika anbelangt. Trotzdem heisst das nicht, dass unbezahlte Praktika die Norm sind oder sein sollten. Denn auch bei Praktikanten gilt: Fair bezahlte Mitarbeitende sind meist motivierte Mitarbeitende.

Die Lohnhöhe sollte basierend auf der bisherigen Arbeitserfahrung, dem Ausbildungsgrad sowie der Praktikumsdauer festgelegt werden. Üblicherweise verdient man als Praktikant in der Schweiz zwischen CHF 1’500 bis 4’000 im Monat. 

5. Ausstellung eines Praktikumszeugnisses

Gestützt auf OR Art. 330a dürfen Praktikanten am Ende des Praktikums ein Arbeitszeugnis verlangen. Das Arbeitszeugnis muss über folgende Punkte Auskunft geben:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (Ein- und Austrittsdatum)
  • Arbeitspensum
  • Funktion und erledigte Aufgaben
  • Bewertung der Arbeitsqualität
  • Bewertung des Verhaltens
  • Grund für die Ausstellung des Zeugnisses


Meine Erfahrung als Praktikantin

Über das Thema Praktikum weiss ich bestens Bescheid, denn ich habe bereits zwei Praktika hinter mir.

Nach insgesamt einem Jahr Praktikumserfahrung kann ich mit Überzeugung sagen, dass nicht nur formelle Aspekte (wie Zielvereinbarung oder Lohn) zu einem erfolgreichen Praktikum beitragen, sondern auch der Einsatz der Betreuungsperson. Ich hatte das Privileg, während meinen beiden Praktika sehr engagierte und motivierte Betreuungspersonen zu haben, die mir viel Neues beigebracht haben.

Daher mein Fazit: Gute Menschen machen ein gutes Praktikum aus.

Quellen:

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