Homeoffice und weitere Massnahmen verlängert

Omikron ist in vollem Gange und auch eine Grippewelle läuft auf Hochtouren. Angesichts dieser Lage verlängert der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen die aktuell geltenden Massnahmen. Die gute Nachricht dabei: Die Massnahmen werden nicht strenger oder erweitert. Weniger dürften sich gerade Büroangestellte freuen, für diese bleibt die Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar bestehen.


Diese Massnahmen gelten bis Ende Februar: 

  • Homeoffice-Pflicht: Die Pflicht zu Homeoffice wird bis zum 28. Februar verlängert. 
  • Kontaktquarantäne: Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten (i.d.R. im eigenen Haushalt), gilt weiterhin eine Kontaktquarantäne von 5 Tagen. Ausgenommen davon sind Personen, die in den letzten vier Monaten genesen sind oder geimpft wurden. 


Diese Massnahmen gelten bis Ende März: 

  • 2G und 2G+ für Innenräume: Die Massnahmen in Innenräumen von Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen gelten weiter wie bisher. D.h. nur geimpfte oder genesene Personen werden eingelassen. 2G+ gilt weiterhin in Bars, Diskotheken und bei Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, welche keine Masken- oder Sitzpflicht umsetzen können. Mehr dazu finden Sie in unserer Übersicht vom 17. Dezember 2021.
  • 3G für Veranstaltungen im Freien: Für Veranstaltungen im Freien mit über 300 Personen gilt 3G. 
  • Einschränkung privater Treffen: Für private Treffen in Innenräumen gilt eine Maximalanzahl von zehn Personen, sofern mindestens eine Person nicht geimpft oder genesen ist. Kinder zählen dazu. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt ein Maximum von 30 Personen drinnen und 50 Personen draussen.


Diese Massnahmen werden aufgehoben: 

  • Test bei Einreise entfällt: Bei der Einreise in die Schweiz müssen geimpfte oder genesene Personen ab dem 22. Januar keinen negativen Test, weder PCR noch Antigen-Schnelltest, mehr vorweisen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen weiterhin einen negativen Test vorweisen, allerdings entfällt die Pflicht eines zweiten Tests nach vier bis sieben Tagen. Das Passenger Locator Formular (PLF) wird nur noch bei Reisen mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen verlangt. 
  • Kontaktdatenerfassung: In wenigen Fällen (u.a. Diskotheken und religiöse Veranstaltungen) mussten bisher die Kontaktdaten teilnehmender Personen erhoben werden. Diese Pflicht entfällt ab dem 25. Januar.


Das hat der Bundesrat ausserdem beschlossen: 

  • Covid-Zertifikat: Damit das Schweizer Covid-Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt, wird die Gültigkeit auf 270 Tage, also 9 Monate, verkürzt. Dies gilt sowohl für genesene als auch für geimpfte Personen. 

Die Massnahmen gelten provisorisch und könnten je nach Entwicklung der Pandemie schon früher gelockert oder aufgehoben werden. Am 2. Februar wird der Bundesrat erneut über eventuelle Lockerungen, aber auch Verlängerungen, entscheiden.


Quellen:

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