Revisionsstelle
Sie suchen eine Revisionsstelle für Ihr KMU? Ob für die Prüfung der Geschäftsbücher, für die Prüfung des Berichts für eine Sacheinlagegründung oder für ausserordentliche Prüfungen: Bei Gryps finden Sie rasch passende Revisionsstellen.
Füllen Sie den Fragebogen aus, um Ihre Suchanfrage zu starten. Aus unserem breiten Netzwerk an qualifizierten Revisionsstellen wählen wir für Sie bis zu 3 passende aus.
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Was sind die nötigen Qualifikationen für Revisionsstellen in der Schweiz?
Eine Revisionsstelle muss unabhängig sein und Sie sollen ihr vertrauen können, schliesslich erhält der Revisor interne, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Zahlen und Informationen zu Ihrem Unternehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Wahl und beim Wechsel der Revisionsstelle am besten vorgehen.
Revisionsstellen müssen diese Voraussetzungen erfüllen:
- Staatliche Anerkennung nach Revisionsaufsichtsgesetz (RAG)
- Unabhängigkeit
- Sitz in der Schweiz
Mehr zur Wahl der richtigen Revisionsfirma lesen Sie in unserem Einkaufsratgeber , Informationen zu den Kosten für eine Revision erhalten Sie im Kostenplaner .
Welche Aufgaben und Pflichten haben Revisionsstellen?
Die Revisionsstellen übernehmen folgende Aufgaben:
- Prüfung der Geschäftsbücher
- Berichterstattung über die Prüfung
- Meldung bei Unregelmässigkeiten
- Ausserordentliche Prüfungen
Ausserdem prüft ein zugelassener Revisor oder eine Revisionsexpertin den Bericht, der bei einer Sacheinlagegründung nötig ist (mehr zu den Aufgaben lesen Sie in unserem Einkaufsratgeber ).
Wie vorgehen bei der Wahl einer Revisionsstelle?
Wenn Sie sich für eine Revisionsfirma entschieden haben, geht es darum, diese als Ihre Revisionsstelle zu wählen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Gehen Sie in diesen Schritten vor:
- Wenn nötig, Wahlannahmeerklärung einholen: Wird anlässlich der Wahl der Revisionsstelle keine Vertretung der Revisionsfirma vor Ort sein, müssen Sie im Voraus eine Wahlannahmeerklärung einholen.
- Wahl an der Gründerversammlung (bei einer Wahl anlässlich der Firmengründung) oder an einer General- respektive Gesellschafterversammlung (bei einer späteren Wahl)
- Anmeldung beim Handelsregisteramt: Nach der Wahl melden Sie die neue Revisionsstelle dem Handelsregisteramt. Dafür benötigen Sie diese Unterlagen:
- Anmeldung (unterzeichnet von einer Person mit Einzelzeichnungsberechtigung oder mehreren Personen mit Kollektivunterschrift)
- Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle
- Protokoll des GV-Beschlusses
Wechsel der Revisionsstelle
Die Formalitäten beim Wechsel einer Revisionsstelle sind die gleichen wie bei der Anmeldung. Im GV-Beschluss muss aber zusätzlich die Abwahl oder den Rücktritt der bisherigen Revisionsstelle festgehalten sein. Bei einem Rücktritt der bisherigen Revisionsstelle braucht es zudem ein Rücktrittsschreiben.
Für wie lange ist eine Revisionsstelle gewählt?
Die Amtsdauer von Revisionsstellen ist gesetzlich auf maximal drei Jahre ausgelegt, sie kann aber nach Ablauf mit einer Wiederwahl verlängert werden.
Untersteht Ihr Unternehmen der ordentlichen Revision, müssen Sie die Rotationspflicht des Revisionsleiters beachten. Nach dem Revisionsaufsichtsgesetz darf der Revisionsleiter sein Mandat maximal sieben Jahre lang ausführen. Danach muss er eine dreijährige «Abkühlungsphase» einhalten, um Risiken im Zusammenhang mit der Objektivität oder der Betriebsblindheit vorzubeugen.
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung