Zurück zur Normalität:
Covid-Massnahmen bis auf wenige aufgehoben

Masken, Zertifikate, Beschränkungen – ab dem 17. Februar 2022 gehören sie der Vergangenheit an. Jedenfalls fast überall. Diese Massnahmen hebt der Bundesrat ab Mitternacht auf:

  • Zertifikatspflicht
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Läden, Restaurants, Veranstaltungen, Büros etc. (Ausnahme: öffentlicher Verkehr und Gesundheitseinrichtungen)
  • Homeoffice-Empfehlung
  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • Einschränkungen bei privaten Treffen
  • Nachweise bei der Einreise in die Schweiz
  • Freiwillige Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und Seilbahnen


Weiterhin gelten bis zum 31. März 2022:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
  • fünftägige Isolation für Covid-positiv getestete Personen
  • Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden (Schutzpflicht für Arbeitgebende)*

*Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fällt und damit gilt wieder das Weisungsrecht des Arbeitgebenden. Dieser kann weiterhin von seinen Mitarbeitenden verlangen, eine Maske zu tragen, z.B. wenn dies dem Schutz besonders gefährdeter Personen dient. Er darf jedoch nicht willkürlich handeln. Für Arbeitsumgebungen, die vor der Pandemie keinen Einsatz von Masken kannten, ist das Thema noch nicht abschliessend behandelt.


Gründe für die schnelle Aufhebungen
Gründe für die Lockerung der Massnahmen sind die positive Entwicklung seit der Aufhebung der Kontaktquarantäne und der Homeoffice-Pflicht und die inzwischen etablierte Impfung. Ausserdem sei eine weiterhin positive Entwicklung der Lage mit Blick auf den kommenden Frühling vorhersehbar.


Zertifikat bleibt für Reisen ins Ausland erhalten

Mit der Abschaffung der Zertifikatspflicht macht der Bundesrat einen grossen Schritt, der sich jedoch auf die Schweiz beschränkt. Für Reisen ins Ausland ist das Zertifikat weiterhin verfügbar und je nach Land auch vorgeschrieben.


Stopp für Erwerbsausfallzahlungen, ausser im Veranstaltungsbereich

Ab dem 17. Februar 2022 entfällt neben den meisten Massnahmen auch der Anspruch auf Erwerbsausfallzahlungen. Davon gibt es zwei Ausnahmen:

  • der Veranstaltungsbereich, sofern die Erwerbstätigkeit aufgrund von Covid-Massnahmen erheblich eingeschränkt ist. Hier kann bis zum 30. Juni 2022 weiterhin ein Anspruch geltend gemacht werden.
  • Personen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen



Hohes Defizit im Bundeshaushalt durch Covid-Ausgaben

12,2 Milliarden Franken betrug das Finanzierungsdefizit des Bundes im Jahr 2021. Das ist doppelt so hoch wie budgetiert und vor allem den finanziellen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geschuldet. Die grössten Ausgabeposten waren die Kurzarbeitsentschädigung (4,3 Mrd.), die Härtefallhilfe (4,2 Mrd.) und der Covid-Erwerbsersatz (1,8 Mrd.). Um die Schulden wieder abzubauen, ohne dafür die Steuern erhöhen zu müssen, will der Bundesrat das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) anpassen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass im Jahr 2023 keine ausserordentliche Ausgaben mehr zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet werden müssen.


Quellen:
Medienmitteilung 16.02.2022: Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf
Medienmitteilung 16.02.2022: Rechnung 2021: Erneut hohes Defizit wegen
Corona-Pandemie

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