“Licht am Horizont” – Homeoffice-Pflicht per sofort aufgehoben

Viel schneller als erwartet: Bundespräsident Ignazio Cassis sieht "Licht am Horizont" und verkündet die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht per 3. Februar. Die Situation auf den Intensivstationen gebe keinen Grund mehr zur Sorge. Dafür ist auch die hohe Immunisierungsrate in der Schweizer Bevölkerung verantwortlich. Weitere Lockerungen stehen deshalb bereits für den 17. Februar in Aussicht.


Lockerungen ab 3. Februar

Homeoffice-Pflicht fällt, Maskenpflicht bleibt
Das Homeoffice ist passé, jedenfalls wenn die Arbeitgeber dies so möchten. Ab 3. Februar gilt neu eine Homeoffice-Empfehlung. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen: Sind mehr als eine Person im Raum anwesend, gilt am Arbeitsplatz die Maskenpflicht.

Kontaktquarantäne aufgehoben
Die Quarantänepflicht nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person wird ab dem 3. Februar aufgehoben. Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, müssen jedoch weiterhin in Isolation.


Lockerungen ab 17. Februar

Am 16. Februar will der Bundesrat über die weiteren Lockerungsschritte entscheiden. Er gibt den Kantonen, Sozialpartnern, Parlamentskommissionen und Verbänden zwei Varianten in die Vernehmlassung:

Optimistische Variante: Aufhebung aller Massnahmen in einem Schritt
Die optimistische Variante sieht die Aufhebung aller Massnahmen ab dem 17. Februar vor, dies betrifft:

  • die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe
  • die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Geschäften und allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • die Einschränkung privater Treffen
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Besonders hervorgehoben wird die Frage, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, dem Detailhandel oder in Gesundheitseinrichtungen aufgehoben werden soll.

Vorsichtige Variante: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
Die vorsichtigere Variante sieht die Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten vor:

  • In einem ersten Schritt sollen die Zertifikatspflicht für Restaurants etc., die Einschränkung bei privaten Treffen und die Bewilligungspflicht bei Grossveranstaltungen (wobei eine Bewilligungspflicht auf kantonaler Ebene eingeführt werden kann) fallen. Weiterhin soll eine Sitzpflicht in Restaurants gelten.
  • In diesem Schritt würde die 2G+ -Regel in eine 2G-Regel umgewandelt. Die 2G+ Regel gilt aktuell in Diskotheken, Hallenbädern, im Sport und in der Blasmusik.
  • In einem zweiten Schritt sollen die Maskenpflicht, die 2G-Regel und die Bewilligung für Grossveranstaltungen in Innenräumen fallen.


Diese Massnahmen bleiben bestehen

Dieser grosse Schritt in Richtung Normalität bedeutet nicht das Ende der Pandemie. Einige Massnahmen werden deshalb weiterhin gelten:

  • Härtefallregelung
  • Isolationspflicht bei Erkrankung mit Covid
  • Erwerbsersatz für Selbstständige aufgrund von Isolation
  • Zertifikatspflicht für internationale Reisen


Quellen:

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