Wie gelingt die Unternehmensnachfolge in der Familie?
Blogbeitrag von Maria De Bon
Über 15% aller KMU in der Schweiz haben bereits ein sich anbahnendes Nachfolgeproblem. Emotionale Hürden sind der häufigste Grund, warum es mit der Nachfolgelösung nicht klappt.
Im April 2022 wurde von Dun & Bradstreet, einem Anbieter für Datenerhebung- und analyse, eine Studie zur Nachfolgeproblematik in Schweizer KMU veröffentlicht. Die Studie identifiziert rund 93’000 Unternehmen mit einem Ü60-Management. Somit müssen 15,1% der KMU in den nächsten Jahren ihre Nachfolge regeln.
Analysiert wurden das Alter der im Handelsregister eingetragenen Inhaber (Einzelunternehmen) oder Gesellschafter (Gesellschaften) sowie der Verwaltungsräte (Aktiengesellschaften).
Kleinstunternehmen mit 1 bis 9 Mitarbeitenden sowie Kleinunternehmen mit 1 bis 49 Mitarbeitenden sind von der Überalterung des Managements und der anstehenden Nachfolgeproblematik besonders betroffen. Bei Kleinstunternehmen spricht die Studie von 15,2% und bei den Kleinunternehmen von 15,7% betroffenen Unternehmen.
Bei den mittelgrossen Betrieben mit 50 bis 249 Mitarbeitenden sind rund 7,9% von einer offenen Nachfolge betroffen.
Quelle: «Wissenswertes rund um Nachfolge» (Raiffeisen)
Blickt man auf die Rechtsform, so ist bei Einzelfirmen in 21,8% der Fälle die Nachfolge nicht geregelt. Bei den Aktiengesellschaften sind es 15,7% und bei GmbHs 9,8%.
Betrachtet man die Branchen, so zeigen sich grosse Unterschiede. Das grösste Nachfolgeproblem besteht im Druck- und Verlagsgewerbe mit 23,2%, gefolgt von den Architekturbüros (18,9%), der Unternehmens- und Steuerberatung sowie den Reparaturdiensten (beide mit je 18,4%).
Die Nachfolge regeln braucht Zeit und gute Planung
Fachexperten raten, mindestens fünf Jahre vor dem gewünschten Übergabezeitpunkt des Unternehmens mit der Nachfolgeplanung zu beginnen. Denn diese läuft in der Regel in fünf Phasen ab, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken.
Initialisierung: Dies ist die rationalste Phase im Prozess, mit einem klaren Ziel, nämlich die Zukunft des Unternehmens sicherzustellen und die eigene Zukunft abzusichern. In dieser Phase sollte sich ein Unternehmer oder eine Unternehmerin auch Gedanken machen, ob er oder sie die Geschäftsführung oder auch das Eigentum übergeben möchte. Mit der Geschäftsführung kann im Normalfall jedermann beauftragt werden. Das Eigentum am Unternehmen hingegen wird nach erbrechtlichen Grundsätzen übertragen.
Analyse: Der perfekte Plan wird das erste Mal mit der Realität konfrontiert und plötzlich überwiegen nicht mehr rechtliche und finanzielle Fragen, sondern zwischenmenschliche Themen, da es nun an die Suche eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin geht.
Evaluation: Unternehmer suchen in einem Nachfolger oft ihr Spiegelbild. Aber: eine andere Generation hat auch andere Vorstellungen. Oft möchte man eine Person, die nicht nur den Betrieb weiterführt, sondern auch die gleichen Wertvorstellungen teilt. Hat der Verkaufspreis zu Beginn viel Bedeutung gehabt, verliert er im Laufe des Prozesses stetig an Gewicht. Es wird immer klarer, dass das Hauptziel die erfolgreiche Übergabe der Firma ist.
Anbahnung und Abschluss: Viele Unternehmer entscheiden sich für eine schrittweise Übergabe. Dem Nachfolger oder der Nachfolgerin wird oft zuerst ein Teilbereich der Firma übertragen und schrittweise mehr Verantwortung übergeben. Es handelt sich hier um eine heikle Phase, denn die abtretende und die übernehmende Generation muss eng zusammenarbeiten. Das birgt viel Konfliktpotenzial. Denn in dieser Phase werden die Konsequenzen der Nachfolge – auch für Mitarbeitende, Kunden und das ganze Umfeld – konkret sichtbar, Emotionen aller involvierten Personen sind oft direkt im Unternehmen spürbar.
Viele Prozesse scheitern in dieser Phase, da die abtretende Generation nicht loslassen kann, die Rollen nicht klar sind oder der Nachfolger sich für die Übernahme eines anderen Betriebs entscheidet.
Loslassen: Für die abtretende Generation empfiehlt es sich, einen Plan für danach zu haben. Um sich vom Unternehmen losreissen zu können, braucht der oder die abtretende UnternehmerIn eine neue Beschäftigung. Das Loslassen wird zudem erleichtert, indem man einen sauberen Schlussstrich und ein konkretes Datum für die Übergabe definiert und kommuniziert.
Die Änderung der Rechtslage im Erbrecht per 2023
Die familieninterne Nachfolge ist laut Bundesamt für Statistik in der Schweiz nach wie vor die häufigste Form der Firmenübertragung. Per 1. Januar 2023 tritt nun das revidierte Erbrecht in Kraft, das unter anderem auch die Unternehmensnachfolge in der Familie betrifft.
Die Liberalisierung des Pflichtteilsrechts erleichtert auch die Nachfolgeplanung für Familienunternehmen. Nach neuem Recht sind weniger Pflichtteilsansprüche zu befriedigen und es ist daher einfacher, ein Unternehmen ungeteilt einzelnen Erbinnen oder Erben zuzuweisen. Zum Schutz der Miterben sollen Pflichtteile nicht durch Minderheitsanteile an Unternehmen beglichen werden können. Zudem sind Fristen für die Auszahlung der Miterben vorgesehen, damit Unternehmen durch die Nachfolge nicht in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Durch diese Änderungen erhofft sich der Gesetzgeber gleichermassen eine Flexibilisierung und Stabilisierung der generationenübergreifenden Unternehmensplanung.
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Quellen:
- KMU-Portal des Bundes: «Die familieninterne Nachfolge»
- Studie dnd: «KMU Nachfolge Schweiz 2022»
- Wissenswertes rund um die Nachfolge, Raiffeisen: «Nachfolgeproblematik in Schweizer KMU»
- Der Bundesrat: «Revidiertes Erbrecht 2023»
- KMU today: «8 Regeln der Nachfolge im KMU»