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Was ist eine Mitarbeiterbeurteilung?


Bei der Mitarbeiterbeurteilung handelt es sich um ein wichtiges Führungsinstrument. Durchgeführt werden Mitarbeiterbeurteilungen – auch Mitarbeitergespräche genannt – in der Regel einmal pro Jahr. Gut vorbereitet und geführt, tragen sie zur Mitarbeiterzufriedenheit bei und erhöhen die Produktivität und die Motivation der Angestellten.

Mitarbeiterbeurteilungen dienen als Leistungskontrolle für den Arbeitgeber sowie als Standortbestimmung für die Mitarbeitenden. Ein wichtiger Inhalt sind denn auch Zielvereinbarungen. Die schriftliche Zusammenfassung der Beurteilungsgespräche ist vor allem auch als Grundlage für Beförderungen und/oder Lohnerhöhungen hilfreich. Zudem dient sie als Beweismittel bei Konflikten, etwa wenn sich eine Mitarbeiterin gegen eine fristlose Entlassung wehrt oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine (angeblich) missbräuchliche Kündigung protestiert.

Im Mitarbeitergespräch sollen Leistung und Verhalten des oder der Angestellten im Vordergrund stehen. Die tatsächlich erbrachte Leistung soll widergespiegelt werden, der oder die Mitarbeitende soll ein möglichst ganzheitliches Bild erhalten. Mitarbeiterbeurteilungen dürfen also auch negative Wertungen und Verbesserungsvorschläge enthalten.

Wichtig: Eine Mitarbeiterbeurteilung ist keine Einbahnstrasse; die Mitarbeitenden sollen die Gelegenheit erhalten, Feedback zu geben und Wünsche zu äussern. Es geht auch um die Weiterentwicklung eines Angestellten, seine Positionierung und die Karriereplanung.


Das Wichtigste schriftlich festhalten

Mitarbeitergespräche sollten protokolliert werden; das Protokoll wird dabei von beiden Seiten – vom Arbeitgeber und von der Mitarbeiterin – unterzeichnet. Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, das externen Personen zugänglich ist, muss das Gesprächsprotokoll nicht wohlwollend formuliert sein. Die Beurteilung muss nach objektiven, das heisst nach nachvollziehbaren Regeln, erfolgen und die angesprochenen Punkte sollen möglichst klar und konkret umschrieben sein. Am besten arbeitet ein Betrieb mit einem standardisierten Formular, das alle Vorgesetzten verwenden. Das Protokoll des Beurteilungsgesprächs wird im Personaldossier abgelegt.

Ist eine Mitarbeiterin mit der Beurteilung nicht einverstanden, soll sie Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme erhalten. Darin kann sie ihre Sicht der Dinge darlegen. Auch die Stellungnahme wird im Personaldossier abgelegt.


Besteht ein Anspruch auf eine Mitarbeiterbeurteilung?

Gesetzlich ist der Anspruch auf eine Mitarbeiterbeurteilung nicht geregelt. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers lässt sich aber ableiten, dass Mitarbeitende Anspruch auf Austausch haben. Zudem ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gesetzlich verankert und die darin notwendige Beurteilung von Leistung und Verhalten lässt sich nur erstellen, wenn regelmässig Mitarbeiterbeurteilungen stattfinden. Gewisse Einzelarbeitsverträge wie auch Gesamtarbeitsverträge sehen verbindlich jedes Jahr eine Mitarbeiterbeurteilung vor.

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