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Unfallversicherung für Unternehmen vergleichen
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ist in der Schweiz für Unternehmen mit Personal Pflicht. Während der Leistungsumfang im Obligatorium bei allen Anbietern gleich ist, unterscheiden sich die Prämien und Zusatzleistungen deutlich – ein UVG-Vergleich lohnt sich. Aus über 50 Versicherungspartnern vernetzt Gryps Sie mit den passenden, die Ihnen kostenlos und unverbindlich Offerten unterbreiten. Füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus.
Hier erfahren Sie zudem, was die UVG-Versicherung leistet, was die UVG-Prämie beeinflusst und worauf Sie bei der Wahl des richtigen Anbieters achten sollten.
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Für wen braucht es eine UVG-Versicherung?
Sobald Ihr Unternehmen Personal beschäftigt, benötigen Sie eine Unfallversicherung gemäss UVG (Unfallversicherungsgesetz). Diese besteht aus drei Teilbereichen:
- Berufsunfall (BU): Die Versicherung gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Das gilt auch für Heimarbeitende, Lernende, Praktikanten, Volontärinnen.
- Nichtberufsunfall (NBU): Mitarbeitende, die mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten, müssen auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert werden.
- UVGZ: Die UVG-Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie bietet zusätzliche Leistungen und wird vor allem für Kadermitarbeitende abgeschlossen.
UVG-Vergleich: Wie wählen Betriebe den richtigen Unfallversicherer?
Wenn Sie eine Unfallversicherung abschliessen möchten, klären Sie als Erstes, ob eine Suva-Pflicht besteht. Führen Sie einen Betrieb mit erhöhten Unfallrisiko – zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, im Transport, in der Lebensmittelherstellung –, sind Sie verpflichtet, die Unfallversicherung bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) abzuschliessen (siehe Liste der Suva-pflichtigen Unternehmen). Sind Sie in einer anderen Branche tätig, können Sie Ihren Unfallversicherer frei wählen.
Klären Sie vor und beim UVG-Vergleich diese Punkte:
- Deckungsumfang: Sollen nur die obligatorischen Leistungen versichert sein oder bieten Sie Ihren Angestellten zusätzliche Leistungen im Rahmen der UVG-Zusatzversicherung? Recht häufig ist zum Beispiel eine Versicherungsdeckung auch für Lohnanteile über der UVG-Obergrenze für Kaderangestellte.
- Kombi-Versicherung: Wenn Sie auch eine Krankentaggeldversicherung oder die obligatorischen Sozialversicherungen abschliessen möchten, holen Sie eine Kombi-Offerte ein. Dadurch profitieren Sie oft von einem Kombinationsrabatt.
- Prämienhöhe: Vergleichen Sie die Prämiensätze für die Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung bei gleicher Risikoklasse.
Was leistet die Unfallversicherung in der Schweiz?
Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übernimmt in der Schweiz diese Kosten:
- Heilungskosten ambulant und im Spital
- Kostenvergütung für Auslagen wie Transporte, Haushaltspflege, Hilfsmittel
- Taggelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrente bei (Teil-)Invalidität
- Hinterlassenenleistungen wie Waisenrente, Witwen- oder Witwerrente
- Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität
- Hilflosenentschädigung, wenn für die Bewältigung des Alltags die Hilfe Dritter nötig ist
Die UVG-Taggelder entsprechen 80% des AHV-pflichtigen Lohnes, den Ihr Mitarbeiter, Ihre Mitarbeiterin vor dem Unfall bezogen hat. Das UVG kennt eine Obergrenze von 148‘200 Franken pro Jahr (Stand 2026). Höhere Löhne können mit einer Unfallzusatzversicherung abgesichert werden.
Welche Faktoren beeinflussen die UVG-Prämie?
Die Prämie für die Unfallversicherung wird individuell berechnet und hängt insbesondere von der Art der Tätigkeit ab. Betriebe in risikoreichen Branchen wie das Baugewerbe zahlen höhere Prämien als beispielsweise ein Bürobetrieb. Versicherte Lohnsumme und der bisherige Schadenverlauf beeinflussen die UVG-Prämie ebenfalls.
Die UVG-Prämie teilt sich in zwei Komponenten:
- Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) ist vollumfänglich vom Arbeitgeber zu bezahlen.
- Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) dürfen Arbeitgebende den Angestellten vom Lohn abziehen. Viele Arbeitgebende entscheiden sich jedoch dazu, die NBU-Prämie teilweise oder ganz zu übernehmen.
- Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma sowie andere selbstständig erwerbende Personen, die sich freiwillig versichern, zahlen die Prämien für die Unfallversicherung selbst.
Mehr zu den Beiträgen an die obligatorischen Sozialversicherungen erfahren Sie in unserer Kostenübersicht.
Geben Sie im Fragebogen an, welche Mitarbeiterversicherungen Sie benötigen, um Offerten von bis zu drei Versicherern zu erhalten. Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie das für Sie passendste aus.
Gibt es eine Unfallversicherung für Selbstständige?
Selbstständigerwerbende – also Inhaber einer Einzelfirma oder Mitinhaberin einer Kollektivgesellschaft –, sind nicht obligatorisch der UVG-Versicherung unterstellt. Sie können aber freiwillig eine Versicherung abschliessen. Für ihre eigene Unfallversicherung sind Selbstständige bei der Wahl des Anbieters frei – auch wenn sie ihr Personal bei der Suva versichern müssen.
Was bringt eine Unfallzusatzversicherung?
Die freiwillige Unfallzusatzversicherung (UVGZ) kann individuelle Bedürfnisse abdecken, die in der obligatorischen Versicherung nicht berücksichtigt sind. Versichert werden können unter anderem diese Leistungen:
- Privates oder halbprivates Zimmer im Spital
- Freie Arzt- und Spitalwahl
- 100% Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland
- Taggeld ab dem 1. Tag
- Erhöhung des Taggelds auf 100% des Lohns
- Taggeld oder Rente auch für den Lohn über der UVG-Obergrenze von 148‘200 Franken
Eine Unfallzusatzversicherung können Sie für alle Ihre Angestellten oder auch nur für einzelne Mitarbeitergruppen abschliessen. Eine solche Zusatzversicherung kostet Sie zwar mehr, wirkt sich aber positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und auf den Ruf Ihres Unternehmens als Arbeitgeber aus. Insbesondere Kaderangestellte schätzen es, wenn der ganze Lohn versichert ist.
Zuletzt aktualisiert am: 27.07.26 von Cheyenne Spycher
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Häufig gestellte Fragen
In der Schweiz müssen alle Mitarbeitenden mindestens gegen Berufsunfall (BU) versichert werden. Mitarbeitende, die mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb tätig sind, müssen Sie auch gegen Nichtberufsunfall (NBU) versichern.
Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz betragen für Unternehmen in der Regel zwischen 0,1% und 8% der gesamten Bruttolohnsumme. Die genaue Prämienhöhe hängt stark von der Branche und dem damit verbundenen Unfallrisiko des Betriebs ab. Um konkrete Offerten für Ihren Betrieb zu erhalten und vergleichen, nutzen Sie den Beschaffungsservice von Gryps. Füllen Sie dazu den Fragebogen aus.
Die Prämie der Berufsunfallversicherung (BU) trägt vollständig der Arbeitgeber. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) darf den Angestellten vom Lohn abgezogen werden. Viele Arbeitgebende übernehmen sie jedoch teilweise oder ganz, um als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin attraktiver zu sein. Selbstständigerwerbende, die sich freiwillig versichern, zahlen ihre Prämie selbst.
Selbstständigerwerbende und Inhaberinnen einer Einzelfirma sind nicht obligatorisch der UVG unterstellt und können sich freiwillig gegen Unfall versichern. Ihr Personal müssen sie hingegen zwingend versichern – je nach Branche bei der Suva. Bei der eigenen Unfallversicherung sind sie in der Wahl des Anbieters frei.
UVG und KTG können kombiniert versichert werden. Viele Versicherer bieten Kombi-Offerten für UVG, Unfallzusatz, Krankentaggeld und berufliche Vorsorge – oft mit Kombinationsrabatt. Wählen Sie die gewünschten Versicherungen einfach im Fragebogen von Gryps, um Kombi-Offerten zu erhalten.
Für Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko – zum Beispiel Hoch- und Tiefbau, Industriebetriebe, Personalverleih – besteht eine Suva-Pflicht. Das heisst, Sie müssen Ihren Betrieb zwingend bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) versichern. Sind Sie in einer anderen Branche tätig, können Sie den Unfallversicherer frei wählen.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist ein Zweig der Unfallversicherung gemäss UVG. Sie deckt Unfälle in der Freizeit ab. Obligatorisch ist die NBU-Versicherung für alle Mitarbeitenden, die mindestens acht Stunden in Ihrem Betrieb arbeiten.
Die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz ist an die Erwerbstätigkeit gebunden. Nichterwerbstätige müssen die Heilungskosten nach einem Unfall bei der Krankenkasse mitversichern. Es ist zudem möglich, auf freiwilliger Basis eine Taggeldversicherung abzuschliessen.
Für Arbeitgebende eignet sich eine Unfallzusatzversicherung, um gesetzliche Deckungslücken zu schliessen und die Arbeitgeberattraktivität zu steigern.
Eine Unfallzusatzversicherung ist besonders sinnvoll für Unternehmen mit:
- Gutverdienenden: Deckt Lohnanteile ab, die über dem gesetzlichen UVG-Maximum von 148'200 Franken liegen, und sichert den Lohn bis zu 100 % ab.
- Fokus auf Arbeitgeberattraktivität: Bietet Mitarbeitenden Mehrwerte wie die private oder halbprivate Spitalabteilung.
- Risikoabdeckung: Fängt Kürzungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Grobfahrlässigkeit oder Freizeitwagnissen ab.
Da die obligatorischen Leistungen der Unfallversicherung gesetzlich identisch sind, lohnt sich ein Preisvergleich vor allem bei den Prämiensätzen und der Unfallzusatzversicherung. Am einfachsten vergleichen Sie über Gryps: Mit einer Anfrage erhalten Sie bis zu drei Offerten geprüfter Unfallversicherer. Daraus können Sie das Angebot mit dem für Sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis wählen.
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Caroline Schupp
Leiterin Einkaufsberatung