Lastschriftverfahren: Experte erklärt die Einstellung der Zahlungsmethode

Schweizer Banken bieten die Zahlung per Lastschriftverfahren schon bald nicht mehr an. Experte Pascal Schoch erklärt im Interview, warum die frühe Umstellung für Rechnungssteller sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt.

Verfasst von Loris Gregorio

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich möglichst früh um die Ablösung des Lastschriftverfahrens in ihrer Rechnungsstellung kümmern. (Bild: iStockPhoto)

Das Lastschriftverfahren (LSV) ist bald Geschichte. Unternehmen, die Rechungen noch über diese Zahlungsmethode stellen, sollten sich möglichst früh um eine Alternative kümmern. Gryps hat bei Pascal Schoch, Senior Product Manager bei SIX, nachgefragt, was die Einstellung des LSV+ und BDD bedeutet.

Warum werden die Lastschriftverfahren LSV+ und BDD der Schweizer Banken eingestellt? 

Pascal Schoch: Der Schweizer Finanzplatz hat in den letzten Jahren den Zahlungsverkehr harmonisiert und auf den ISO-20022-Zahlungsstandard ausgerichtet. Die Lastschriftverfahren LSV+/BDD folgen diesem Standard nicht vollumfänglich. In den nächsten Jahren würden erneut Investitionen in Technologie und Formate anstehen, um die heutigen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden und Anforderungen des Schweizer Regulators an eine zeitgemässe Lastschriftlösung abdecken zu können. Zudem basiert der Prozess zur Einholung der Belastungsermächtigung seitens der Rechnungssteller darauf, dass ein entsprechendes Formular vom Rechnungsempfänger physisch unterzeichnet und an den Rechnungssteller beziehungsweise an seine Bank gesendet werden muss. Dies entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Digitalisierungsstrategie im Zahlungsverkehr.

«Harmonisierung des Zahlungsverkehrs» – was bedeutet das für Laien in diesem Bereich?

Diese «Harmonisierung» bedeutet im Wesentlichen, dass die verschiedenen Prozesse und Standards, die Finanzinstitute für Zahlungen verwenden, vereinheitlicht werden. Dies geschieht deshalb, um den Zahlungsverkehr effizienter, sicherer und einfacher zu gestalten.

Einzelne Banken bieten eigene Lösungen als Alternative zu LSV+/BDD an. Wird es keine einheitliche Lösung für Lastschriften geben? 

Finanzinstitute sind frei in der Gestaltung ihrer Angebote für Kundinnen und Kunden und damit auch in der Wahl der unterstützten alternativen Zahlungslösungen. Es wird spannend zu sehen sein, welche Zahlungsmöglichkeiten sich im Bereich Lastschriftverfahren in der Schweiz zukünftig etablieren werden.

Ist das CH-DD Lastschriftverfahren (Swiss Direct Debit) der PostFinance auch von der Einstellung betroffen? 

Nein. Die Einstellung betrifft nur das Lastschriftverfahren LSV+/BDD von SIX für Banken. Das Verfahren der PostFinance wird Stand heute unverändert weiterbetrieben. 

Bis wann sollten sich Unternehmen um die LSV-Nachfolge kümmern, damit kein Zeitdruck entsteht?

Da LSV+/BDD nach dem 30. September 2028 nicht mehr zur Verfügung steht, ist ein Wechsel zu einer alternativen Zahlungslösung zwingend erforderlich. Je früher sich ein Unternehmen über Alternativen für die heutigen Lastschriftverfahren informiert und sich für eine Lösung entscheidet, desto mehr Zeit bleibt dem Unternehmen für die Analyse, Planung und Umsetzung der nötigen Anpassungen für den Wechsel zur neuen Lösung, inklusive der Kundenkommunikation. Es gilt also das Motto «Je früher, desto besser».

Wie funktioniert eBill für KMU?

Bequem und sicher: Unternehmen versenden Rechnungen via eBill einfach und schnell. Nutzerinnen und Nutzer bezahlen ihre Rechnungen oder erteilen dauerhafte Freigaben ebenso simpel – mit wenigen Klicks. Unternehmen profitieren bei dieser Bezahlmethode langfristig von Kosteneinsparungen, höherer Kundenzufriedenheit und automatisierten Abläufen.

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Welche Alternativen zu LSV+/BDD gibt es?

Den Rechnungsstellern stehen als alternative Zahlungsmethoden die bereits heute bekannten und etablierten Formate wie beispielsweise eBill, die QR-Rechnung, der Dauerauftrag oder der Einzelzahlungsauftrag zur Verfügung – je nach individuellem Angebot jedes einzelnen Finanzinstituts. Mit «eBill Direct Debit» lanciert SIX Ende Juni 2025 zudem eine weitere digitale Alternative. 

Worin unterscheiden sich eBill und eBill Direct Debit für Nutzende (Rechnungssteller und Zahlende)?

eBill ist die digitale Rechnungslösung von SIX. eBill Direct Debit ergänzt eBill um den Anwendungsfall «Direct Debit». Mit eBill Direct Debit können einzugsbasierte Forderungen neu über die eBill-Infrastruktur verarbeitet werden. Die neue Lösung zeichnet sich durch eine automatisierte Prüfung und Freigabe von Forderungen aus, kombiniert mit einer Widerspruchsmöglichkeit zu Gunsten des Rechnungsempfängers.

Welchen Aufwand bedeutet die Umstellung für Unternehmen zeitlich sowie finanziell?

Das Unternehmen muss mit seinen Lastschrift-Kunden Kontakt aufnehmen, um diese über die Änderung der Zahlungsart zu informieren und mit ihnen die neue Abrechnungsmethode vereinbaren. Unter Umständen ist hierfür das schriftliche Einverständnis des Kunden nötig. Das bedeutet Aufwand in der Kommunikation mit den Kunden. Der technische Aufwand hängt davon ab, über welche alternative Zahlungslösung das Unternehmen seine heutigen Lastschriftforderungen zukünftig abwickeln will und welcher Anpassungsbedarf sich diesbezüglich in der Buchhaltungssoftware beziehungsweise im generellen Fakturierungsprozess ergibt. Falls die neue Zahlungslösung einen anderen Abstimmungs- und Mahnprozess bedingt, wird dies zum Beispiel zu Anpassungen im Debitorenprozess auf Seite des Unternehmens führen. 

 

«Das Unternehmen hat im Umstellungsprozess eine aktive Rolle und wird mit diversen Änderungen und Anpassungen konfrontiert sein.»
Pascal Schoch, Senior Product Manager bei SIX

Wie viel merken Unternehmen von der Umstellung?

Das Unternehmen muss sich für eine alternative Zahlungslösung entscheiden. Wie bereits erwähnt, muss das Unternehmen die neue Zahlungsart mit seinen Lastschriftkunden vereinbaren und entsprechende Faktura- und Debitorenprozesse anpassen. Das Unternehmen hat somit im Umstellungsprozess eine aktive Rolle und wird mit diversen Änderungen und Anpassungen konfrontiert sein.

Wieviel merken Zahlende von der Umstellung?

Bestehende LSV+/BDD Belastungsermächtigungen verlieren mit der Einstellung von LSV+/BDD ihre Gültigkeit. Als Folge davon werden Zahlende mit dem jeweiligen Rechnungssteller eine neue Zahlungsmethode vereinbaren müssen.

Gut zu wissenSie wollen sich ausführlicher über die Einstellung des Lastschriftverfahrens informieren? Auf ihrer Website beantwortet SIX weitere Fragen dazu. Hier gehts zum FAQ.

Was geschieht, wenn ich als Rechnungssteller umstelle, meine Kunden aber noch nicht umgestiegen sind von LSV zu eBill?

Ein Wechsel auf eine alternative Zahlungslösung bedingt, dass beide Seiten, also sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger, den jeweiligen Zahlungsprozess nutzen und unterstützen. Im konkreten Fall von eBill bedeutet das, dass der Zahlende ein eBill-Nutzer sein muss, damit der Rechnungssteller ihm eine eBill-Rechnung senden kann. Verfügt der Zahlende über kein eBill-Nutzerkonto, kann er auch nicht über eBill abgerechnet werden.

Was geschieht, wenn ein Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Abschaltung nichts unternimmt?

Das Unternehmen wird keine LSV+/BDD-Forderungen mehr bei seinem Finanzinstitut beziehungsweise bei SIX einliefern können. Entsprechend wird das Unternehmen keine Forderungen mehr bei seinen Kunden via LSV+/BDD einziehen können. Damit ein Unternehmen deswegen nicht in einen Liquiditätsengpass gerät, ist es wichtig, dass sich das Unternehmen frühzeitig für eine alternative Zahlungslösung entscheidet und die nötigen Anpassungen vornimmt.

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