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Was ist der Unterschied zwischen Monatslohn und Stundenlohn?


In den meisten Fällen werden Arbeitnehmende nach der von ihnen geleisteten Arbeitszeit (zum Beispiel: 24 Stunden pro Woche, 80-Prozent-Pensum etc.) bezahlt. Man spricht dann vom Zeitlohn. Dieser Zeitlohn kann pro Monat oder pro Stunde berechnet und ausgezahlt werden.
  • Beim Stundenlohn wird grundsätzlich nur die effektiv geleistete Arbeitszeit bezahlt. Der Lohn kann darum von Monat zu Monat variieren.
  • Anders beim Monatslohn. Hier erhält der Arbeitnehmende jeden Monat das gleiche Salär – unabhängig von der effektiv geleisteten Arbeit oder der Anzahl Arbeitstage pro Monat.


Unterschiede im Arbeitsalltag

Ob Arbeitnehmende im Monats- oder Stundenlohn bezahlt werden, macht grundsätzlich keinen Unterschied. Es gelten grossmehrheitlich die gleichen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses. So haben Arbeitgeber beispielsweise auch, wenn Stundenlöhner wegen Krankheit ausfallen, eine Lohnfortzahlungspflicht.

Es gibt aber Unterschiede: Feiertage und Kurzabsenzen – zum Beispiel für einen Arztbesuch – sind bei Arbeitnehmenden im Stundenlohn in der Regel nicht bezahlt (Ausnahme: 1. August, sofern er auf einen Arbeitstag fällt). Auch ein 13. Monatsgehalt – als Zuschlag auf den Stundenlohn – kommt eher selten vor. Häufiger ist hingegen ein Ferienzuschlag, der bei unregelmässiger Arbeit, die im Stundenlohn vergütet wird, anstelle des Ferienbezugs ausnahmsweise vereinbart werden kann.


Arbeit im Stundenlohn ist nicht gleich Arbeit auf Abruf

Anstellung im Stundenlohn bedeutet nicht von vornherein, dass man nicht fest angestellt ist oder nur unregelmässig beschäftigt wird. Wurde ein gewisses Pensum vertraglich vereinbart, haben auch Stundenlöhner einen Anspruch darauf, in diesem Umfang beschäftigt zu werden. Gibt es zu wenig Arbeit, haben sie trotzdem den entsprechenden Lohn zugut.

Anders sieht es natürlich aus, wenn ausdrücklich Arbeit auf Abruf vereinbart wurde. Bei der Arbeit auf Abruf handelt es sich um ein spezielles Arbeitsverhältnis, in dem von vornherein nur ein unregelmässiges Pensum vereinbart wird und die Arbeitgeberin den Zeitpunkt und die Dauer der Einsätze nach eigenem Bedarf und total flexibel anordnen kann. Achtung: Ein Arbeitsverhältnis kann sich auch wandeln – sogar ohne, dass dies den Parteien bewusst ist, sondern einfach, weil sie sich über eine gewisse Dauer entsprechend verhalten. Ein Vertrag auf Abruf kann sich also zu einer regelmässigen Beschäftigung wandeln.


Wie kommt man vom Monats- auf den Stundenlohn?

Manchmal ist es nötig, den Monatslohn in Stundenlohn umzurechnen (beispielsweise bei der Berechnung von Zuschlägen). Hierfür gibt es verschiedene Methoden. Am sinnvollsten ist es, vom Jahreslohn auszugehen. Dann gilt folgende Formel:
Formel Berechnung Stundenlohn
Illustration: Alexandra Del Prete

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