Treuhänder für Arztpraxen & Gesundheitsberufe

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Treuhänder für Arztpraxen & Gesundheitsberufe: Praxisbuchhaltung und MWST-Ausnahmen

Ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Therapiepraxis – ein Treuhänder für Gesundheitsberufe kostet in der Schweiz zwischen 3'500 und 12'000 Franken pro Jahr. Die Buchhaltung unterscheidet sich dabei grundlegend von anderen Branchen: Heilbehandlungen sind nach Art. 21 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen, aber Nebenleistungen wie Gutachten oder ästhetische Eingriffe erfordern eine präzise Abgrenzung – Fehler können schnell teuer werden.

Bei Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von Treuhändern für Ihre Einzel- oder Gruppenpraxis. Füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus.

Foto einer Praxismanagerin am Schreibtisch

Besonderheiten der Praxisbuchhaltung – und wie ein Treuhänder hilft

Gesundheitsberufe haben buchhalterische Anforderungen, die in anderen Branchen kaum vorkommen. Die wichtigsten Bereiche:

MWST-Ausnahmen: Heilbehandlungen durch anerkannte Medizinalpersonen – Ärzte, Zahnärztinnen, Chiropraktoren, Dermatologinnen, Physiotherapeuten, Psychotherapeutinnen, Hebammen und weitere nach HMG anerkannte Berufe – sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2 MWSTG). Aber: Gutachtertätigkeit, ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika unterliegen dem Normalsatz von 8.1%. Die gemischte Nutzung erfordert eine klare Leistungsabgrenzung und allenfalls eine Vorsteuerkorrektur nach Art. 30 MWSTG. Eine Treuhänderin ist mit der rechtlichen Lage in der Schweiz bestens vertraut.

Praxisgründung und Unternehmensstruktur: Viele Gesundheitsfachpersonen starten als Einzelpraxis und fragen sich ab einem gewissen Gewinn, ob eine GmbH oder AG sinnvoller wäre. Die Entscheidung hängt von Jahresgewinn, Haftungsfragen (Berufshaftpflicht vs. gesellschaftsrechtliche Haftung) und Vorsorgeplanung ab. Ab einem Jahresgewinn von ca. 120'000 bis 150'000 Franken ist eine GmbH oft steuerlich vorteilhaft. Ein Treuhänder berät bei einer Praxisgründung oder Rechtsformänderung.

Praxisnachfolge und -bewertung: Die Bewertung einer Arztpraxis ist komplex: Goodwill, Patientenstamm, Mitarbeitende, laufende Verträge (Raummiete, Geräteleasing) müssen korrekt bewertet werden. Ein Ärzte-Treuhänder übernimmt diese Bewertung und begleitet Due-Diligence-Prozesse.

Freiberufliche Tätigkeit und Belegfunktionen: Belegärzte, Konsiliartherapeutinnen und Ärzte in Teilzeit-Anstellung haben eine hybride Steuersituation (Einkommen aus unselbstständiger + selbstständiger Tätigkeit), die eine präzise Trennung der Aufwendungen erfordert. Ein Treuhandbüro übernimmt diese Aufgabe gewissenhaft und kompetent.

Was kostet ein Treuhänder für meine Praxis?

PraxistypLeistungsumfangJahreskosten (CHF)
Einzelpraxis (1 Arzt, 1–3 MA)Buchhaltung + Abschluss + Steuer4'000 – 6'500
Gruppenpraxis (2–4 Ärzte)Vollpaket inkl. Lohn, MWST-Analyse6'500 – 12'000
Zahnarztpraxis (inkl. Prophylaxe-Team)Vollpaket + Investitionsplanung5'500 – 10'000
Therapiepraxis (Physio, Ergo, Logo)Buchhaltung + Lohn + MWST-Prüfung3’500 – 7’000
Praxisgründung (einmalig)Rechtsformwahl, Setup, Beratung2'500 – 6'000
Praxisbewertung für NachfolgeBewertungsgutachten3'000 – 8'000

Je nach Praxistyp und Leistungsumfang variieren die Kosten für den Treuhänder. Füllen Sie den Fragebogen aus, um auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Offerten zu erhalten.

Leistungen eines Praxis-Treuhänders

Neben den klassischen Treuhandleistungen übernimmt ein Treuhandbüro für Arztpraxen und Gesundheitsberufe zusätzlich die laufende Buchhaltung mit Trennung steuerpflichtiger und ausgenommener Leistungen, die MWST-Analyse und Vorsteuerkorrektur bei gemischten Tätigkeiten, die Lohnabrechnung für medizinisches Assistenzpersonal und Therapeuten, die Pensionskassenoptimierung, die Finanzplanung für Praxiseinrichtung und -umbau sowie die vollständige Begleitung bei Praxisgründung, Rechtsformwahl und Nachfolge.

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Auf unserer Übersichtsseite zu Treuhändern für Unternehmen finden Sie mehr allgemeine Informationen zu den Aufgaben, Vorteilen und Auswahlkriterien von Treuhandbüros.


Zuletzt aktualisiert am: 15.04.2026 von Cheyenne Spycher

Häufige Fragen zu Treuhand im Gesundheitswesen

Heilbehandlungen durch medizinische Fachpersonen (Ärzte, Zahnärztinnen, Physiotherapeuten, etc.) sind nach Art. 21 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das bedeutet: keine MWST auf medizinische Leistungen, aber auch kein Vorsteuerabzug auf Praxisausgaben. Nicht ausgenommen sind Gutachtertätigkeiten für Versicherungen, ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation und der Verkauf von Produkten (Brillen, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel). Bei gemischten Tätigkeiten ist eine Leistungsabgrenzung zwingend.

Ein Treuhänder für eine Einzelpraxis mit 1 bis 3 Mitarbeitenden kostet 4'000 bis 6'500 Franken pro Jahr. Eine Gruppenpraxis mit 2 bis 4 Behandelnden zahlt 6'500 bis 12'000 Franken jährlich. Therapiepraxen liegen je nach Grösse bei 3'500 bis 7'000 Franken.

Ein Treuhänder für eine Zahnarztpraxis mit einem Behandler und zwei bis vier Mitarbeitenden kostet in der Schweiz zwischen 5'500 und 10'000 Franken pro Jahr für ein Vollpaket inkl. Buchhaltung, Lohnabrechnung, MWST-Analyse und Jahresabschluss.

Eine fundierte Praxisbewertung (Ertragswert, Substanzwert, Goodwill-Berechnung) kostet 3'000 bis 8'000 Franken. Bei einer Gemeinschaftspraxis oder bei komplexen Verhältnissen (Immobilienbesitz, mehrere Gesellschafter) kann es mehr sein. Dieser Betrag ist gut investiert, denn eine falsche Bewertung kann bei Preisgesprächen sehr teuer werden.

Ein Treuhandbüro begleitet Sie bei der Rechtsformwahl, erstellt den Gesellschaftsvertrag (bei GmbH), meldet die Praxis beim Handelsregister an, richtet Bankkonten und Buchhaltungssoftware ein und sorgt dafür, dass alle Sozialversicherungen, die BVG und die MWST-Registrierung korrekt eingerichtet sind. Für diese Gründungsbegleitung können Sie mit 2'500 bis 6'000 Franken rechnen.

Ab einem jährlichen Praxisgewinn von 120'000 bis 150'000 Franken ist eine GmbH steuerlich vorteilhaft, weil der Gewinn dann mit dem tieferen Gewinnsteuersatz besteuert wird statt mit der progressiven Einkommenssteuer. Wichtig: Die GmbH-Gründung hat auch Nachteile (Administrationsaufwand, Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführerlohns). Ein Treuhänder macht die konkrete Steuerberechnung für Ihren Kanton.

Ein Treuhänder übernimmt die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung und die Beratung. Ein Wirtschaftsprüfer (Revisor) prüft den Jahresabschluss unabhängig. Eine Revision ist erst ab einer GmbH oder AG mit gewissen Grössenmerkmalen vorgeschrieben. Viele kleinere Praxen brauchen keinen Revisor, profitieren aber von einem guten Treuhänder.

Spitex-Organisationen haben buchhalterische Besonderheiten, die sie von klassischen Unternehmen unterscheiden. Spitex-Leistungen durch anerkannte Pflegefachpersonen sind nach Art. 21 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Hauswirtschaftliche Leistungen hingegen, die nicht medizinisch indiziert sind, können MWST-pflichtig sein und erfordern eine klare Leistungsabgrenzung. Hinzu kommt die Subventionsbuchhaltung: Spitex-Organisationen erhalten häufig Beiträge von Gemeinden oder Kantonen, die zweckgebunden sind und separat ausgewiesen werden müssen. Ein Treuhandbüro mit Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsbereich kennt diese Anforderungen und stellt sicher, dass Subventionsnachweise, MWST-Abgrenzung und Jahresabschluss den Vorgaben der Aufsichtsbehörden entsprechen.

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Caroline Schupp

Caroline Schupp

Leiterin Einkaufsberatung

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