Wo liegt die BVG-Eintrittsschwelle?
Was ist der Koordinationsabzug?
Dieser Koordinationsabzug wird vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen. Auf dem so berechneten koordinierten Lohn erhebt die Pensionskasse ihre Prämien. Angenommen, eine Mitarbeiterin verdient 60'000 Franken. Dann bezahlt sie Pensionskassenbeiträge auf einem Betrag von 33'540 Franken (60'000 minus 26'460). Auf diesem koordinierten Lohn beruhen nicht nur die Beiträge an die Pensionskasse, sondern auch die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Andere Regelungen im Überobligatorium
Die Regeln zum Koordinationsabzug und zur BVG-Eintrittsschwelle gelten für das BVG-Obligatorium. Pensionskassen können aber auch überobligatorische Leistungen versichern. Verschiedene Pensionskassen stufen zum Beispiel den Koordinationsabzug nach dem Pensum ab, was für Teilzeiterwerbstätige höhere versicherte Löhne ergibt. Oder sie legen die Eintrittsschwelle tiefer oder versichern auch Lohnanteile über dem BVG-Maximum.
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