Nichtberufsunfall NBU - NBU Abzug
Die NBU - Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen, die nicht am Arbeitsplatz geschehen. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden müssen obligatorisch gegen Freizeitunfälle versichert werden, falls der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist.
- Alle Mitarbeiter, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeiten.
- Wer weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeitet und nicht über den Arbeitgeber für NBU versichert ist, muss die Kosten für die NBU-Versicherung über die Krankenversicherung selbst tragen.
Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung NBUV liegt bei ca. 1-3% des Bruttolohnes. Der NBU Abzug ist dabei meist in Promille (‰) angegeben.
Der abzugsfähige Beitrag, der NBU Abzug, muss der Versicherungspolice entnommen werden und kann zu 100% vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden. Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber den NBU Abzug vollständig übernimmt, während bei der dritten Möglichkeit der NBU Abzug von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (50/50) übernommen wird.
- Heilbehandlung
- Taggeld bis 80% des Lohnes bei teilweiser oder voller Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrente bei bleibenden Unfallfolgen
- Hinterlassenenrente an Witwe, Witwer sowie Kinder
Gut zu wissen:
Egal ob Kündigung, Sabbatical oder freiwilliger Stellenwechsel, Ihre Unfallversicherung (inkl. NBU) greift bis 30 Tage nach Verlassen der Arbeitsstelle.
Gilt die NBU auch auf dem Arbeitsweg?
Die Nichtberufsunfallversicherung NBUV gilt in der Regel räumlich unbegrenzt. Das heisst, der Arbeitnehmer ist sowohl auf dem Arbeitsweg wie auch auf Ferienreisen im Ausland von den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt.
- Situation 1: Die Person ist bei mehreren Arbeitgebern tätig und bei allen auf NBU versichert
Lösung: Ein Berufsunfall wird bei der Versicherung jenes Betriebs abgewickelt, in dem die verunfallte Person vor dem Unfall als letztes tätig war. - Situation 2: Die Person arbeitet in mehreren Betrieben, erreicht aber in keinem Unternehmen die Grenze von 8 Stunden pro Woche
Lösung: Die Person muss sich bei der eigenen Krankenkasse gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen versichern.
Erhalten Sie kostenlos 3 Offerten für NBU
- Ihnen wurde gekündigt oder Sie verlassen freiwillig die Arbeitsstelle und haben länger als 31 Tage keine neue Anstellung.
- Sie beziehen unbezahlten Urlaub, der über mehrere Monate geht.
- Sie reduzieren vorübergehend Ihr Arbeitspensum auf weniger als 8 Stunden pro Woche und möchten auch für Unfälle in der Freizeit den vollen Versicherungsschutz erhalten.
Mit einer Abredeversicherung haben Sie maximal 6 Monate lang dieselben Versicherungsleistungen zugute wie Angestellte, die in ihrer Freizeit einen Unfall haben.
Wie schliesst man eine Abredeversicherung ab?
Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist bei der Versicherung des Arbeitgebers abgeschlossen werden, also spätestens am 31. Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag. Kosten: Die Prämie beträgt pro verlängertem Monat ca. 40-45 CHF. Die gewünschte Anzahl Monate legen Sie im Vorfeld fest. Nach der Bezahlung erhalten Sie einen international verwendbaren Versicherungsausweis.
Kann die Abredeversicherung gekündigt werden?
Nein, die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden, Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Schliessen Sie daher die Abredeversicherung nur für die sicher benötigte Zeitdauer ab. Bei Bedarf kann die laufende Abredeversicherung zu einem späteren Zeitpunkt auf ein Maximum von 6 Monaten verlängert werden.