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Was ist die Erwerbsersatz­ordnung (EO)?


Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt den Lohn­ausfall bei Dienstpflicht oder Mutter­schaft sowie seit 2021 während zweier Wochen Vaterschafts­urlaubs.


Wer hat Anspruch auf EO?

Anspruch auf EO haben Personen, die
  • in der schweizerischen Armee, im Zivildienst, im Zivil­schutz­dienst oder im Rotkreuz­dienst sind,
  • an eidgenössischen oder kantonalen Kader­bildungs­kursen von Jugend und Sport teilnehmen,
  • an Jungschützenleiter­kursen teilnehmen,
  • als Mütter im Mutterschafts­urlaub sind oder
  • als Väter Vaterschafts­urlaub beziehen.


Was leistet die EO bei Dienst­pflicht?

Die EO sieht bei Dienstpflicht eine Grund­entschädigung, Kinder­zulagen, Betriebs­zulagen und Zulagen für Betreuungs­kosten vor. Die Gesamtentschädigung (Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf das durch­schnittliche Erwerbs­einkommen vor dem Dienst beziehungsweise 275 Franken pro Tag nicht überschreiten. Betriebs- und Betreuungs­kostenzulagen können dazukommen.
  • Grundentschädigung
    Unabhängig von Zivilstand und Erwerbstätigkeit erhalten alle Personen im Dienst eine Grund­entschädigung. Bei Rekruten liegt diese bei 69 Franken pro Tag. Bei Durchdienern in Kader­funktion beträgt sie nach der abgeschlossenen Grund­ausbildung mindestens 102 Franken. Für Erwerbstätige liegt sie bei 80 Prozent des vordienstlichen Einkommens – maximal bei 220 Franken pro Tag (was einem Brutto­lohn von 99'000 Franken und mehr entspricht).
  • Kinderzulagen
    Für eigene Kinder oder Pflegekinder, die minderjährig respektive in Ausbildung und jünger als 25 Jahre sind, besteht ein Anspruch auf Kinder­zulagen von 22 Franken pro Tag und Kind.
  • Betriebszulage
    Selbstständig erwerbstätige Personen haben unter Umständen Anspruch auf eine Betriebs­zulage in der Höhe von 75 Franken pro Tag.
  • Zulagen für Betreuungskosten
    Mittels Zulagen für Betreuungs­kosten vergütet die EO Mehr­ausgaben, wenn die Person im Dienst regelmässige Betreuung­saufgaben nicht wahrnehmen kann. Bezahlt werden die effektiven Kosten, höchstens jedoch 75 Franken pro Tag.


Wer bezahlt die Prämien bei der Erwerbs­ersatz­ordnung?

Die Beiträge für die EO werden zusammen mit denen für die AHV erhoben.
Beiträge der angestellt Erwerbstätigen
(Stand 2023)
ArbeitgeberbeitragArbeitnehmerbeitragTotal
AHV4,35%4,35%8,7%
IV0,7%0,7%1,4%
EO0,25%0,25%0,5%
Total5,3%5,3%10,6%

Für Selbstständigerwerbende und für Nicht­erwerbs­tätige gilt ebenfalls dieselbe Beitragsskala wie bei der AHV.