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Vorsorge und Versicherung für Selbstständige

Vorsorge und Versicherung für Selbstständige

Aktualisiert am 22.11.2023

Inhaber einer Einzelfirma? Selber für die Vorsorge verantwortlich

Gründen Sie ein Einzelunternehmen – oder sind Sie Mitglied einer Kollektiv- oder Kommandit­gesellschaft –, gelten Sie als selbst­ständig erwerbend. Damit sind nur wenige Ver­sicherungen obli­gatorisch für Sie.

Überlegen Sie genau, was Sie darüber hinaus an Versicherungs­schutz benötigen. Klar, in der Gründungs­phase wollen Sie möglichst jeden Franken ins Unter­nehmen stecken. Dennoch sollten Sie insbe­sondere das Risiko einer Erwerbs­unfähig­keit von Anfang an abdecken.

Selbstständig erwerbend – die AHV-Kriterien

Es genügt nicht, dass Sie sich selber als selbstständig erwerbend bezeichnen. Sie müssen eine Bestätigung der AHV-Aus­gleichs­kasse haben. Für die AHV sind Sie nur selbst­ständig erwerbend, wenn Sie das unter­nehmer­ische Risiko selber tragen. Das heisst vor allem:

  • Sie handeln in eigenem Namen, stellen den Kunden direkt Rechnung und tragen das Inkasso­risiko.
  • Sie zahlen die Miete für Ihre Geschäfts­räume selber, kommen für die Betriebs­mittel selber auf und tätigen lang­fristige Investitionen.
  • Sie sind für mehrere Auftrag­geber tätig und akquirieren Ihre Aufträge selber.
  • Sie entscheiden selber, welche Arbeiten Sie annehmen, wie Sie Ihren Betrieb organisieren, und geben allen­falls auch Arbeiten an Dritte weiter.
Achtung Akzeptiert Sie die AHV nicht als selbstständig erwerbend – zum Beispiel, weil Sie als Chauffeur fast nur für einen Auftraggeber tätig sind –, gelten Sie als angestellt und der Auftraggeber muss für Sie mit den Sozialversicherungen abrechnen und Beiträge bezahlen.

Obligatorisch ist nur wenig

Obligatorisch sind für Selbstständigerwerbende nur die Beiträge an die AHV / IV / EO und an die Familien­ausgleichs­kasse – und natürlich die Grund­versicherung bei der Kranken­kasse. Als Firmen­gründerin oder Jung­unternehmer melden Sie sich bei der AHV an. Gehören Sie einem Berufs­verband an, ist dessen Ausgleichs­kasse für Sie zuständig, sonst die kantonale AHV-Aus­gleichs­kasse. Die Anmeldung erledigen Sie am besten über den Online-Schalter des Bundes, EasyGov.

Selbstständigerwerbende zahlen für AHV / IV / EO zusammen 10 Prozent des Einkommens – nach Abzug von Gewinnungs­kosten, Abschreibungen und Rück­stellungen. Liegt Ihr Ein­kommen unter 58‘800 Franken (Stand 2023), gilt eine abge­stufte Beitrags­skala (Minimum: 5,371 Prozent). Hinzu kommen ein Beitrag an die Verwaltungs­kosten der AHV sowie die Beiträge für die Familien­ausgleichs­kasse.

Gut zu wissen Aus steuerlichen Gründen versuchen Selbst­ständig­erwerbende ihr Einkommen möglichst tief zu halten. Das kann sich auf Ihre AHV-Rente auswirken. Denn nur wenn Sie auf ein durch­schnitt­liches Jahres­einkommen von gut 86‘000 Franken kommen, erhalten Sie später einmal die Maximal­rente.

Welche Versicherungen benötigen Sie?

Die weitere Absicherung – Unfallversicherung, Beitritt zu einer Pensionskasse oder eine Krankentaggeldversicherung – ist für Selbstständigerwerbende freiwillig. Gegen Arbeitslosigkeit können sich Selbstständigerwerbende gar nicht versichern.

Welchen Versicherungsschutz Sie wählen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Müssen Sie nur für sich selber aufkommen oder hängt eine Familie von Ihrem Einkommen ab? Wie hoch sind Ihre fixen Ausgaben? Wie viel haben Sie auf der Seite, um auch eine Zeit ohne Einnahmen zu überstehen? Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen folgende Situationen:

  • Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit (bis zwei Jahre)
  • Länger dauernde Arbeitsunfähigkeit
  • Tod
  • Altersvorsorge

Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende

Die Unfallversicherung ist für Selbstständigerwerbende zwar nicht obli­gatorisch, es kann sich aber lohnen, sich frei­willig zu versichern. Sind Sie wegen eines Unfalls arbeits­unfähig, erhalten Sie so ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Einkommens, bei lang­fristiger Arbeits­unfähig­keit eine Invaliden­rente. Und bei einem Unfall­tod wäre Ihre Familie eben­falls abgesichert.

Gut zu wissen Wenn Sie keinerlei Unfall­versicherung haben, müssen Sie bei der Krankenkasse die Unfall­deckung einschliessen. Damit sind wenigstens die Heilungs­kosten gedeckt.

Je nach Branche, in der Sie tätig sind, müssen Sie die freiwillige Unfall­versicherung über die SUVA abschliessen oder können einen privaten Versicherer wählen. Bei privaten Versicherern lassen sich im Rahmen einer Zusatz­ver­sicherung auch höhere Leistungen versichern, zum Beispiel ein Taggeld von 100 statt von 80 Prozent des versicherten Einkommens.

Ihre Prämien werden auf der Basis des Einkommens berechnet, das Sie mit der AHV abgerechnet haben. Maximal versicherbar ist im UVG ein Lohn von 148‘200 Franken (Stand 2023), mit einer UVG-Zusatz­versicherung lassen sich auch höhere Löhne abdecken. Die Höhe der Prämie hängt ab von der Branche, in der Sie tätig sind. Im Baugewerbe zum Beispiel bezahlt man mehr als in der IT-Branche.

Gut zu wissen Statt der Unfall­versicherung nach UVG beizutreten, können Sie auch eine Risiko­versicherung für den Fall von Erwerbs­unfähig­keit und Tod abschliessen. Tun Sie dies im Rahmen der Säule 3a, lassen sich die Beiträge steuerlich absetzen.


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Welche Versicherungen benötigen Sie? (Mehrfachnennung möglich)

Eine Krankentaggeldversicherung lohnt sich

Können Sie es sich leisten, ohne Einkommen länger krank zu sein? Wenn nicht, brauchen Sie eine Kranken­taggeld­versicherung, die den Einkommens­ausfall bei Krank­heit abdeckt. Üblicher­weise zahlt eine Kranken­taggeld­versicherung während zwei Jahren 80 Prozent des versicherten Einkommens. Das soll insbesondere die Zeit über­brücken, bis die Rente der IV einsetzt.

Wenn Sie für Ihr Personal ohnehin eine Kranken­taggeld­versicherung abge­schlossen haben, können Sie sich dieser anschliessen. Verschiedene Versicherer bieten auch Tag­geld-Pakete für Selbst­ständig­erwerbende an. Haben Sie für sich keine Unfall­versicherung abgeschlossen, können Sie darin auch ein Unfall­taggeld versichern.

Tipp Taggeldversicherungen zahlen erst nach einer Wartefrist von 14, 30 oder 60 Tagen – je nach Vertrag. Je länger die Warte­frist, desto günstiger ist die Prämie. Nehmen Sie aber für die unge­deckten Tage unbedingt Rück­stellungen vor, damit Sie die Zeit bis zum Beginn der Ver­sicherungs­leistung über­brücken können.


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Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Pensionskasse für Selbstständige

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge können sich Selbst­ständig­erwerbende frei­willig versichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie treten der Pensionskasse bei, bei der Sie Ihre Angestellten versichern – sofern dies das Reglement der Kasse erlaubt.
  • Führt Ihr Berufs- oder Branchenverband eine Pensions­kasse, können Sie sich dieser anschliessen.
  • Als dritte Möglichkeit gibt es die Stiftung Auffang­einrichtung BVG. Diese versichert Sie aber nur im Rahmen des BVG-Obli­gatoriums und die Prämien sind recht hoch.
Gut zu wissen Mit dem Beitritt zur Pensionskasse sorgen Sie fürs Alter vor und haben einen Risiko­schutz für sich und Ihre Familie für den Fall von langfristiger Arbeits­unfähig­keit oder Tod. Welche Leistungen Sie erhalten, hängt vom Vorsorge­plan ab, den Sie vereinbaren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Einkaufsratgeber zum Thema BVG.


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Was ist Ihr Anliegen zur beruflichen Vorsorge? (Mehrfachnennung möglich)

Absicherung über die 3. Säule

Über die 3. Säule können Sie den Versicherungs­schutz für die Risiken Invalidität und Tod ergänzen und zusätzlich fürs Alter sparen. Im Vorder­grund steht dabei die gebundene Vorsorge in der Säule 3a, da die einge­zahlten Beiträge bis zu einem Maximal­betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

2023 gilt:

  • Gehören Sie einer Pensionskasse an, dürfen Sie maximal 7‘056 Franken in die Säule 3a einzahlen und steuerlich absetzen.
  • Sind Sie nicht in einer Pensionskasse versichert, sind es 20 Prozent Ihres Erwerbs­einkommens, maximal 35‘280 Franken.

Geht es Ihnen bei Ihren Einzahlungen in die Säule 3a haupt­sächlich ums Sparen fürs Alter, empfiehlt sich eine Bank­lösung. Möchten Sie auch die Risiken abgedeckt haben, werden Sie eine 3a-Lebens­versicherung wählen.

Lebensversicherungen können Sie auch im Rahmen freien Vorsorge, der Säule 3b, abschliessen. Diese Einzahlungen lassen sich aber nicht von den Steuern absetzen. Dafür gibt es bei der Auszahlung steuerliche Privilegien, wenn gewisse Bedingungen eingehalten sind.

    Tipp Mit einer 3a-Lebens­versicherung gehen Sie eine lang­jährige Verpflichtung ein. Müssen Sie den Vertrag – zum Beispiel aus finanziellen Gründen – vor Ablauf auflösen, erleiden Sie Verluste. Eine gute Lösung ist deshalb dies: Fürs Sparen wählen Sie ein 3a-Konto und die Risiken Invalidität und Tod decken Sie über eine 3b-Risiko­ver­sicherung, die sich einfacher an ver­änderte Ver­hältnisse anpassen lässt.
    Weitere Infos
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