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Vorsorge und Versicherung für Inhaber einer AG oder GmbH

Vorsorge und Versicherung für Inhaber einer AG oder GmbH

Aktualisiert am 22.11.2023

Inhaber einer GmbH oder AG: (fast) gleich versichert wie die Angestellten

Gründen Sie eine AG oder GmbH, ist ein Grossteil der persönlichen Versicherungen obligatorisch. Sie gelten quasi als angestellt in Ihrer eigenen Firma; die Vorschriften zu den Sozialversicherungen gelten auch für Sie.

Bei der AHV, IV und EO bezahlen Sie als Inhaber oder Inhaberin für sich selber dieselben Beiträge wie für Ihr Personal. Hinzu kommen ein Betrag von bis zu fünf Prozent der AHV-Prämie für Verwaltungs­kosten sowie die Beiträge an die Familien­ausgleichs­kasse.

Spezielle Regelung bei der Arbeitslosenversicherung

Auch die Arbeitslosenversicherung ist für Sie als Inhaber oder Inhaberin einer AG respektive GmbH obli­gatorisch. Die Prämie beträgt 2,2 Prozent des Brutto­lohns (Stand 2023). 

Achtung Als Inhaberin oder Inhaber Ihrer GmbH respektive AG gelten Sie als «arbeitgeberähnliche» Person. Das bedeutet Einschränkungen bei den Leistungen der ALV: Sie – und auch Ihr mitarbeitender Ehemann oder Ihre Gattin – erhalten nur Arbeitslosengeld, wenn Sie Ihre Firma liquidieren oder verkaufen, Ihre Arbeitgeber-Eigenschaft also ganz aufgeben. Zudem haben Sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeits- oder Insolvenzentschädigung.

Unfallversicherung – Zusatzversicherung prüfen

Wie alle Ihre Angestellten, müssen Sie auch sich selbst gegen Unfall versichern, gegen Berufsunfall (BU) immer und gegen Unfälle in der Freizeit (NBU), wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb arbeiten. Die Prämie hängt von der Branche ab, in der Sie tätig sind – je gefährlicher die Branche, desto mehr zahlen Sie. Basis für den versicherten Lohn ist das mit der AHV abge­rechnete Einkommen (maximal versicherbar 148‘200 Franken pro Jahr, Stand 2023). Mitarbeitende Familien­mitglieder müssen Sie für mindestens einen Drittel dieses Betrags, also für 49‘400 Franken, versichern.

Gut zu wissen Möchten Sie einen höheren Lohn versichern, können Sie eine Unfall-Zusatz­versicherung abschliessen. Viele Unternehmer wählen dabei ein Taggeld von 100 Prozent des Lohnes statt der 80 Prozent, die gemäss UVG versichert sind.

Untersteht Ihr Unternehmen der Suva-Pflicht – beispielsweise in der Baubranche oder als Forst­betrieb –, meldet sich die Suva nach dem Handels­register­eintrag automatisch bei Ihnen. Andernfalls können Sie statt der Suva auch einen privaten Versicherer wählen.

Keine Deckungslücke vor dem Firmenstart

Haben Sie Ihre bisherige Stelle bereits aufgegeben, brauchen aber noch ein paar Monate, bis Ihre neue Firma startet? Achten Sie darauf, dass zwischen alter und neuer Erwerbs­tätigkeit keine Deckungs­lücke entsteht!

Bei der Unfallversicherung Ihres letzten Arbeitgebers sind Sie 31 Tage über das Ende des Arbeits­verhältnisses hinaus abgesichert (Nachdeckung). Den Versicherungs­schutz für Nicht­berufs­unfälle können Sie darüber hinaus um maximal sechs Monate verlängern, indem Sie noch während der Nach­deckung dem Versicherer die (günstige) Prämie überweisen. Damit sind Sie auch in einer Zwischen­phase abgesichert.

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Welche Versicherungen benötigen Sie? (Mehrfachnennung möglich)

Pensionskasse (BVG) von Anfang an

Höchst wahrscheinlich verdienen Sie als Inhaber oder Inhaberin Ihres Unternehmens mehr als 21‘510 Franken pro Jahr. Also müssen Sie bei der Pensions­kasse für Ihren Betrieb auch sich selber versichern.

Obligatorisch ist im BVG nur ein Minimum; die meisten Pensions­kassen bieten aber darüber hinaus über­obli­gatorische Leistungen an. Je nach Firmen­grösse können Sie für verschiedene Mitarbeiter­gruppen unter­schiedliche Vorsorge­pläne abschliessen, etwa einen Kader­vorsorgeplan für sich selber und Ihre Führungs­personen. Darin lassen sich insbesondere höhere Löhne versichern – die höheren Prämien dafür können Sie steuerlich absetzen. Prüfen Sie verschiedene Angebote.

Gut zu wissen Sind Sie in der Gastronomie tätig, schreibt der allgemeinverbindliche GAV die Pensions­kassenlösung weitgehend vor und Sie werden Ihr Personal wohl bei GastroSocial versichern müssen. Einen Kader­vertrag können Sie aber auch bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung abschliessen.

Im Rahmen des BVG gibt es ganz unterschiedliche Angebote, die oft nur schwierig zu vergleichen sind. Holen Sie sich Rat, zum Beispiel bei einem unabhängigen Versicherungsbroker.

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Was ist Ihr Anliegen zur beruflichen Vorsorge? (Mehrfachnennung möglich)

Sinnvoll: die Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung, die den Einkommens­ausfall bei Krankheit deckt, ist auch für Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG empfehlens­wert. Solche Versicherungen zahlen in der Regel während 720 oder 730 Tagen 80 Prozent des versicherten Einkommens.

Haben Sie für Ihre Angestellten eine Kollektiv-Kranken­taggeld­versicherung abge­schlossen, können Sie sich bei dieser ebenfalls versichern. Wenn nicht, ist auch eine Einzel­versicherung möglich. Die Höhe der Prämien bemisst sich in der Regel in Prozent des Einkommens.

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